Achtung NEU: Ab Sonntag 25. Oktober 2020 gilt außerdem die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes an Bahnhöfen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen, auf Flughäfen und in U-Bahnstationen sowie deren Verbindungsbauwerken - auch im Freien!
Die Verpflichtung zum Tragen eines abdeckenden und eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (Schutzmaske) gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann. Eine Befreiung von der Schutzmaskenpflicht ist in diesem Fall jedoch nur mit ärztlichem Attest möglich! Bei Kontrollen muss das Personal der GKB von nachweislichen Befreiungen umgehend und unaufgefordert informiert werden!
Plastikvisiere (Face-Shields, Half-Face-Shields) gelten ab 03. November 2020 nicht mehr als gleichwertige Alternative zu MNS-Masken.
Bitte beachten Sie auch die CoVid-19 Maßnahmen im Bahnverkehr
Bitte beachten Sie auch die CoVid-19 Maßnahmen im Busverkehr