Reisen mit Mobilitätseinschränkungen

Reisen mit Mobilitätseinschränkungen

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Personenlift BahnsteigUm Reisende mit Mobilitätseinschränkungen bestmöglich bei ihrer Reiseplanung unterstützen zu können, wird eine Anmeldung spätestens 24 Stunden vor Antritt der Reise unter Tel.: +43 316/5987-300 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr) benötigt. Die Reise wird dann nach Möglichkeit so geplant, dass behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge mit barrierefreien Zustiegsmöglichkeiten benutzt werden können.

Eine Mitnahme von einem Rollstuhl oder einem anderen orthopädischen Hilfsmittel wie Rollator, Gehgestell oder mehrspurigen Elektroscooter ist für Inhaber:innen eines Schwerkriegsbeschädigtenausweises oder eines Behindertenpasses mit dem Eintrag eines Behinderungsgrades von mindestens 70 % oder dem Eintrag „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ möglich, wobei nur Hilfsmittel befördert werden können, welche höchstens eine Breite von 700 mm, eine Länge von 1200 mm und eine Höhe von 1375 mm haben. Das Gesamtgewicht für das Hilfsmittel darf inklusive seinem/r Benutzer:in 200 kg nicht überschreiten. Je Fahrzeug können maximal 3 Rollstühle oder andere orthopädische Hilfsmittel befördert werden. Ein Großteil der fahrplanmäßigen Fahrten der GKB wird mit behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugen mit barrierefreien Zustiegsmöglichkeiten abgewickelt. Bei Fahrten, welche mit Fahrzeugen älterer Bauart (Doppelstockwagen) geführt werden, können Rollstühle und andere orthopädische Hilfsmittel nur sehr eingeschränkt und nur von und zu Bahnhöfen mit Liftanlagen bzw. Rollstuhlhebeliften (Detailinformation auf Anfrage unter +43 316/5987-300) befördert werden.

Unsere Busse sind grundsätzlich barrierefrei und mit einer Rampe oder einem Behindertenlift sowie einem ausgerüsteten Rollstuhlplatz ausgestattet. Die Rampen bzw. Lifte haben eine Traglast von je 350 kg. Unsere beiden Reisebusse bzw. die beiden Kombibusse sind leider noch nicht mit Einstiegshilfen bzw. Stellplätzen für Rollstühle ausgestattet.

Achtung: Gewichtsbeschränkungen für Lifte und Rampen in Zügen bzw. Bussen sind technische Vorgaben der Hersteller und müssen aus rechtlichen Gründen eingehalten werden!

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
Köflacher Gasse 35-41, A-8020 Graz

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