Fahrgastrechte

Rechte als Eisenbahnfahrgast der GKB

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

(Stand August 2015)

Die folgenden Rechte und Pflichten gelten für Beförderungsleistungen im Eisenbahnverkehr der GKB. Die GKB bietet bei Verspätung, Zugausfall und Unfällen, vorbehaltlich der erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung an.

 

Information:

Der Fahrgast hat sich angemessen und rechtzeitig über allfällige Störungen wie Verspätungen oder Zugausfälle zu informieren.

Die Schalterbediensteten und das Zugbegleitpersonal haben die Fahrgäste über das Zug- und Fahrausweisangebot sowie über eventuelle Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr zu informieren. Über plötzlich auftretende Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr werden die Fahrgäste auf Wunsch auch per Push-Nachricht via App (kostenloser iTunes- oder Google PlayStore Download erforderlich) benachrichtigt. Bei vorhersehbaren Unregelmäßigkeiten (z.B. Baustellen) erfolgt die Benachrichtigung der Reisenden mittels Aushang im Zug bzw. an den Bahnhöfen und Haltestellen.

Die Fahrgastinformation wird auch unter Fahrgastinfo, sowie  Facebook und  Twitter veröffentlicht.

Bezüglich Fragen der Sicherheit, bei Betriebsstörungen, bei Unfällen und bei Fragen des Gepäckverlustes im Bereich der GKB kann sich der Fahrgast an die GKB unter 0316/5987-0 wenden.

 

Ticketverkauf:

Fahrausweise können während der Kassenöffnungszeiten bei den GKB-Personenkassen, bei ÖBB-Fahrkartenautomaten oder in GKB-Zügen gekauft werden. Für Reisen in Verbindung mit den ÖBB können Fahrausweise auch per ÖBB Mobile Ticket App für Smartphons oder im Internet erworben werden.

 

Entschädigung bei Zugverspätungen:

Soweit es sich um einen Einzelfahrausweis im Vorort- und Regionalverkehr der GKB oder um Verbundfreifahrausweise handelt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung für Einzelfahrausweise im Fernverkehr richtet sich nach den Bedingungen der ÖBB ( Fahrgastrechte_ÖBB). Inhabern von Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten, welche auf den Bahnverbindungen der GKB gültig sind, wird seitens der GKB eine Pünktlichkeitsgarantie je Strecke gegeben, die einheitlich mit 95 % Pünktlichkeit (= Pünktlichkeitsgrad von 95 %) für alle GKB-Züge des Vororte- und Regionalverkehrs auf allen Strecken festgelegt ist.

Inhaber von nicht übertragbaren Jahreskarten, die der Jahreskarten ausgebenden Stelle die Zustimmung zur Weitergabe ihrer Kontaktdaten erteilt haben, werden vom Nichterreichen dieses Pünktlichkeitsgrades im Folgemonat unaufgefordert von der GKB schriftlich verständigt. Diese Zustimmung kann bei der Bestellung und auch jederzeit während der Laufzeit der Jahreskarte erteilt werden.

Kontaktadressen der Jahreskarten ausgebenden Stellen im Verkehrsverbund Steiermark:

Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien

→ Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien
Jakoministraße 1, 8010 Graz
Tel.: 0316/887-4224, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

→ Mürztaler Verkehrs-GmbH
Wiener Straße 42, 8605 Kapfenberg
Tel.: 03862/22044-210, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

→ Bürgerservice-Stelle (Stadtwerke Leoben-Verkehrsbetriebe)
Erzherzog-Johann-Straße 2, 8700 Leoben
Tel.: 03842/23 024, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle Inhaber von Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten können sich jedenfalls über den monatlichen Pünktlichkeitsgrad der GKB im Internet unter Pünktlichkeit informieren und sich bzgl. einer allfälligen Entschädigung formlos an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Für jeden Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde, gewährt die GKB Inhabern von Halbjahres- und Jahreskarten zum Ende der Geltungsdauer eine Entschädigung von 10 % des Wertes einer Monatskarte für die gleich lautende Strecke, für Monats- und Wochenkarten eine Entschädigung von 10% des in das jeweilige Monat fallenden Anteils des Wertes der jeweiligen Karte.

 

Zugausfall vor oder während der Reise:

Fällt ein Zug ganz oder teilweise aus oder ist dieser voraussichtlich über 60 Minuten am Ankunftsort verspätet oder wird aufgrund einer Zugverspätung der Anschluss an einen anderen Zug versäumt, können für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder sinnlos gewordenen Teil der Reise eine gebührenfreie Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangt oder die Reise bei nächster Gelegenheit ohne zusätzlichen Fahrpreis, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden – von berechtigten Ausnahmen abgesehen –, wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortgesetzt werden.

Kein Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten besteht, wenn der Fahrgast vor Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt. Beträge unter EUR 4,00 gelangen nicht zur Auszahlung.

 

Versäumen der Abfahrt:

Versäumt der Fahrgast die Abfahrt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung sondern nur Anspruch auf Erstattung.

 

Anträge auf Fahrpreis-Rückerstattung oder Entschädigung:

Anträge auf Erstattung oder Entschädigung sind unter Beigabe von Bescheinigungen oder Bestätigungen und der Fahrscheine (Original oder Kopie) innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei einem besetzten GKB-Bahnhof oder bei der GKB schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Bei Rückgabe von Fahrausweisen vor dem ersten Geltungstag wird der Fahrpreis zur Gänze erstattet.
Beträge unter EUR 4,00 gelangen nicht zur Auszahlung.
Die besonderen Bestimmungen betreffend Erstattung von Eisenbahnfahrausweisen und Verkehrsverbund-Fahrausweisen sind in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der GKB (PT/GKB) enthalten.

 

Unterstützung von Personen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität:

Zur Gewährleistung von Hilfeleistungen vor bzw. während der Fahrt (z.B. Ein- Ausstiegshilfe) hat die Anmeldung und Information für Hilfeleistungen auf bestimmten GKB-Bahnhöfen für Reisen im Bereich der GKB mind. 24 Stunden vor Reiseantritt bei der Personenkasse Graz Köflacherbahnhof unter 0316/5987-256 zu erfolgen. In besonderen Fällen (z.B. Hilfeleistungen durch Dritte) können abweichende Anmeldefristen gelten.

 

Unterstützung bei Verspätung und Zugausfällen:

Ist ein Zug mehr als 60 Minuten verspätet, werden im Zug oder am Bahnhof je nach Verfügbarkeit kostenfrei Snacks und alkoholfreie Getränke angeboten.

Ist wegen eines Zugausfalles, einer Verspätung von mehr als 60 Minuten oder eines versäumten Zuganschlusses eine Übernachtung oder ein anderer Verkehrsdienst notwendig, so ist im Vorort- und Regionalverkehr die Höhe einer Entschädigung mit EUR 50,00 für eine erforderliche Taxibenützung und mit EUR 80,00 für eine erforderliche Übernachtung begrenzt. Personen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität werden die notwendigen Kosten ersetzt.

 

Haftung, Vorschuss, Verjährung:

Die Bestimmungen betreffend Haftung bei Zugausfall, Verspätung, Anschlussversäumnis, Tötung oder Verletzung des Fahrgastes, für Handgepäck, Fahrräder oder lebende Tiere sowie Vorschusszahlungen bei Tötung oder Verletzung und des Fahrgastes und Verjährung der Ansprüche sind in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der GKB (PT/GKB) enthalten.

 

Rechtsgrundlagen:

Die Fahrgastrechte gründen sich auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, das Bundesgesetz zur VO (EG) Nr. 1371/2007, das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG), das Eisenbahngesetz (EisbG) und das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) jeweils in der geltenden Fassung.
Weitere Information zum Thema Fahrgastrechte unter Fahrgastservice.

 

Eisenbahnbetrieb Personenverkehr der GKB
Arbeitssprache: deutsch
Anregungen und Kritik, Köflacher Gasse 35-41, 8020 Graz,
Tel.: +43 316/5987-300, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eingereichte Beschwerden werden innerhalb eines Monats beantwortet.

Download Fahrgastrechte GKB

 

An die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, der unabhängigen Regulierungsbehörde im Schienenverkehr, können sich Fahrgäste wenden, die mit der Entscheidung des Eisenbahnunternehmens im Beschwerdeverfahren nicht einverstanden sind. Genauere Informationen unter

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
z.H. Schlichtungsstelle
1060 Wien
www.apf.gv.at
Tel.: +43 1 5050707 - 710 (Fax: +43 1 5050707 180)

Zum Folder der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

 

Zeichenerklärung

PDF    Word     Excel   interner Link     externer Link    Facebook    Twitter

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
Köflacher Gasse 35-41, A-8020 Graz

© 2020 All rights reserved by Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
idee-werbeagentur.at

Search

Diese Website verwendet Cookies und Dienste von Drittanbietern, die bei Ihnen lokal gespeichert werden. Durch Cookies und Dienste von Drittanbietern werden Geräte erkannt, die unsere Webseite bereits besucht haben. Dies ermöglicht eine bessere Darstellung der Webseiteninhalte. Notwendige Cookies sind technisch erforderlich, damit Sie unsere Webseiten nutzen können und alle Funktionen zur Verfügung stehen. Ohne diese Cookies können die angeforderten Services nicht bereitgestellt werden. Diese Cookies sind daher nicht deaktivierbar. Social-Media-Cookies ermöglichen es, Inhalte auf der Website mit sozialen Medien zu teilen und Interaktionen mit Social-Media-Plattformen zu ermöglichen. Im Falle einer Ablehnung sind nicht alle Services der Webseite wie Google Dienste, YouTube, Facebook oder Instagram nutzbar. Diese Cookies sind deaktivierbar.