Werbung und Veranstaltungen

Politische Werbung, Veranstaltungen und Promotion bei der GKB

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Politische Werbung und politische Veranstaltungen

Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH verpflichtet sich freiwillig dazu, keine (partei-) politische Werbung bzw. Veranstaltung auf Gemeinde-, Bezirks-, Landes- oder Bundesebene auf Bahngrund oder in Gebäuden, in den Zügen und in den Bussen der GKB zuzulassen.

Achtung: Diese Verpflichtung der GKB bezieht sich nicht auf Bahnanlagen, also z. B. Bahnsteige, P&R-Anlagen oder Bahnhofsvorplätze, der ÖBB-Infrastruktur AG - hier gibt es gesonderte Regelungen.

Dies betrifft Werbesujets, die eine bestimmte Partei bewerben oder deren Wahlbotschaften kommunizieren genauso wie Verteil- bzw. Promotionaktionen, die Abhaltung von politischen Versammlungen bzw. Demonstrationen und das Aufstellen eigener Werbeständer auf Bahngrund oder Liegenschaften der GKB. Diese Regelungen gelten in gleichem Ausmaß für alle wahlwerbenden Gruppen auf Bundes-, Landes-, Bezirks oder Gemeindeebene. Politische Versammlungen oder Verteil- bzw. Promotionaktionen jeglicher Art sind auf Flächen der GKB nicht erlaubt. Wenn Verteilaktionen / Veranstaltungen / Infostände u.s.w. dennoch stattfinden, sind die GKB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter vor Ort angehalten, entsprechend der Regelungen, darauf hinzuweisen diese Aktionen einzustellen. Diese Vorgangsweise wird in allen gleich gelagerten Fällen angewendet. Wildwerbung auf Flächen, in bzw. auf Gebäuden, in Zügen oder in Bussen der GKB ist verboten und wird entfernt sowie zur Anzeige gebracht.

Davon nicht betroffen sind Veranstaltungen oder Termine der GKB, in deren Rahmen Amtsträger auftreten. Ebenfalls nicht betroffen sind Werbeflächen im Eigentum und/oder auf Bahngrund bzw. Liegenschaften der GKB, die durch Dritte eigenwirtschaftlich betrieben werden.

Aktivitäten, Veranstaltungen oder Demonstrationen von Interessensvertretungen, Gebietskörperschaften, Behörden, karitativen Organisationen bzw. Vereinen u.a.m. sind grundsätzlich zulässig, bedürfen aber jedenfalls einer schriftlichen Genehmigung durch die GKB.

 

Genehmigung von Veranstaltungen, Events, Aktivitäten und Aktionen oder kommerzieller Werbung bzw. Promotion

Schriftliche Genehmigungen für alle anderen – insbesondere kommerziellen – Veranstaltungen, (Werbe-)Aktivitäten oder Aktionen auf Bahngrund bzw. auf Liegenschaften, in Gebäuden, in den Zügen und in den Bussen der GKB sind gesondert zu beantragen. Dies gilt auch für Brauchtums-, Traditions-, Wohltätigkeits- oder Sportveranstaltungen bzw. künstlerische oder religiöse Aktivitäten u.a.m.

 

Für die Anmeldung einer Veranstaltung senden Sie uns bitte rechtzeitig vor dem geplanten Termin das ausgefüllte und unterfertigte Formular per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Beachten Sie auch das beigefügtes Merkblatt:

 Formular – Einzelgenehmigung von Veranstaltungen

 Merkblatt – Betreten von Eisenbahnanlagen

 

Für weitere Auskünfte betreffend Anmeldung oder Durchführung einer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:

Stabsstelle Unternehmenskommunikation / Public Relations / Marketing der GKB

Tel.: (0)316 5987-315

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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