Die GKB bietet verschiedene nachhaltige Möglichkeiten an, um die "letze Meile" zur und von der S-Bahn umweltfreundlich zurückzulegen.
Alle Bahnhöfe und Haltestellen der GKB verfügen über Parkplätze bzw. moderne Park & Ride-Anlagen für PKW und Stellplätze für einspurige Fahrzeuge, wodurch der Umstieg auf die Bahn erleichtert wird. Bahnkundinnen und Bahnkunden der GKB fahren mit dem eigenen Fahrzeug zu einem der Park & Ride-Parkplätze oder zu einer Stellfläche an einem Bahnhof bzw. einer Haltestelle, steigen dort auf den Zug um und nutzen die Vorteile öffentlicher Mobilität. Unabhängig davon ob sie pendeln oder eine Ausflugsfahrt unternehmen, gewinnt die Reise durch die Nutzung dieser Kombinationsmöglichkeit an Komfort und Sicherheit. Park & Ride-Angebote stellen für uns die ideale Schnittstelle zwischen individuellem und öffentlichem Verkehr dar.
Elektromobilität bei der GKB
An einigen Bahnhöfen stehen bereits Elektrotankstellen zur Verfügung, die von der GKB in Kooperation mit der Energie Steiermark und dem Land Steiermark errichtet wurden. Am Bahnhof Lieboch und im Großraum Graz können von den Kund/innen und Kunden der GKB moderne tim-Knotenpunkte mit Carsharing-Angeboten genutzt werden. Die GKB arbeitet am Ausbau von E-Mobility-Angeboten und der vollständigen Elektrifizierung des Streckennetzes. Bei der Neubeschaffung von Dienstfahrzeugen für Wartungs- und Servicetätigkeiten setzt die GKB, wenn möglich, auf moderne Elektrofahrzeuge.
Bahn und Rad
An den neueren Bahnhöfen und Haltestellen sind überdachte Fahrradabstellplätze vorhanden.Immer mehr Menschen jeden Alters nutzen das Fahrrad um zur Bahn zu kommen oder haben das Radeln zum Freizeitvergnügen Nr. 1 erkoren. Die GKB kommt diesem umweltfreundlichen und erlebnisreichen Trend mit speziellen Serviceleistungen entgegen. Der Transport von Fahrrädern erfolgt in allen Zügen der GKB kostenlos. Voraussetzung ist, dass Platz vorhanden ist und das Fahrrad selbst verladen wird.
Bild: S-Bahn Steiermark_Lamm
Achtung: Das Parken auf den P&R-Parkplätzen und anderen Parkflächen der GKB und das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen ist ausschließlich Fahrgästen und Kund/innen bzw. mit Genehmigung durch das Unternehmen gestattet, wenn Flächen verfügbar sind und nicht von der GKB benötigt werden. Pendler/innen oder Mehrfachparker/innen müssen eine Kopie des Fahrscheins hinter der Windschutzsscheibe deponieren! Am Graz Köflacherbahnhof ist zudem eine gesonderte Parkgenehmigung durch den Bereichsvorstand erforderlich, die Hinterlegung eines Dauerfahrscheines für die Zone 101 ist nicht ausreichend! Durch den Erwerb einer Fahrkarte entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Parkplatz! Insbesondere auf den Parkflächen im Großraum Graz/Graz Umgebung wird widerrechtliches Dauerparken auf Flächen der GKB ausnahmslos geahndet!