Genehmigung für Film- und Fotoaufnahmen
Für alle privaten und gewerblichen Film- und Fotoaufnahmen auf Bahngrund, in Gebäuden, Zügen und Bussen der Graz-Köflacher Bahn und Busbtrieb GmbH benötigen Sie jeweils eine schriftliche Einzelgenehmigung oder eine Dauergenehmigung, die Ihnen die GKB für Ihre jeweiligen Zwecke ausstellen kann.
Achtung: Für Bahnanlagen die der ÖBB-Infrastruktur AG gehören, also z. B. Bahnsteige oder P&R-Anlagen, benötigen Sie eine gesonderte Film- und Fotogenehemigung!
Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken: Mit den Aufnahmen und deren Veröffentlichung dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Die Veröffentlichung der Film- und Fotoaufnahmen auf rein privaten Webseiten (ohne Werbung) ist gestattet. Dritte dürfen die Film- und Fotoaufnahmen ebenfalls nur zu privaten Zwecken nutzen, soweit diesen ein Nutzungsrecht daran eingeräumt wurde. Die Überlassung der Film- und Fotoaufnahmen an Bild-/Stockagenturen ist nicht gestattet. Zulässig ist jedoch die entgeltliche, aber nicht gewerbsmäßige Überlassung an Eisenbahn- oder sonstige Fachverlage mit der Absicht einer Verbreitung in Eisenbahnhobby- und Fachzeitschriften und deren Veröffentlichung auf den von den Verlagen vertriebenen Webseiten sowie in Buchprojekten. Nicht privat sind auch Aufnahmen im Rahmen von entgeltlichen Foto-/Filmkursen oder ähnlichen Veranstaltungen (z.B. Fotoshootings für Hochzeits-, Mode- oder Portraitaufnahmen).
Bitte senden Sie uns rechtzeitig vor einem geplanten Termin das ausgefüllte und unterfertigte Formular per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
Formular Einzelgenehmigung von Film-/Fotoaufnahmen
Merkblatt – Betreten von Eisenbahnanlagen
Alle Anfragen müssen folgende (Mindest-)Informationen beinhalten:
- Wann und wo (Datum, Zeit, Dauer und Ort)
- Anzahl der beteiligten Personen und deren Tätigkeit
- Ihre Kontaktdaten (Name/Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
- Inhalt (was soll dargestellt werden, was ist die Geschichte bzw. Botschaft, welche Rolle spielt die GKB dabei, etc.)
- Aufwand (müssen Absperrungen errichtet werden, ist ein Stromanschluss erforderlich, ist das Verlassen der Kundenbereiche geplant, sind Aufbauten vorgesehen, etc.)
- Zweck der Aufnahmen (in welchem Medium bzw. in welchem Format ist die Veröffentlichung geplant, handelt es sich um eine journalistische Arbeit, einen Kunstfilm, eine Dokumentation, Aufnahmen zwecks Ausbildung ohne Veröffentlichung, Printwerbung, etc.)
- Bestätigung, dass Sie mit dem Merkblatt – Betreten von Eisenbahnanlagen einverstanden sind.
Bitte beachten Sie:
- Die Film- und Fotogenehmigung ist nur mit beiden Unterschriften gültig (vom Vertragspartner und der GKB).
- Die Film- und Fotogenehmigung muss mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin (vollständig ausgefüllt und unterfertigt) an die GKB zur Prüfung und Unterfertigung geschickt werden.
- Die Film- und Fotogenehmigung ist den Mitarbeiter/innen der GKB auf Anfrage vor Ort vorzuweisen.
- Die Film- und Fotogenehmigung gilt nicht als Zugticket
- Fahrgäste und Mitarbeiter/innen der GKB bzw. Anrainer/innen vor Ort dürfen weder gefährdet, gestört noch behindert werden.
- Mitarbeiter/innen und Kund/innen der GKB dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung gefilmt/fotografiert werden.
- Im Schadensfall übernimmt die GKB keine Haftung.
- Die Film- und Fotogenehmigung kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden.