Diversity Management

Diversity Management

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Die Diversität in der Belegschaft birgt enormes Entwicklungspotenzial. Modernes Diversity Management arbeitet die Vorteile der Vielfalt heraus und toleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern hebt diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor und versucht, sie für den Unternehmenserfolg nutzbar zu machen. Die GKB versucht daher im Rahmen eines modernen Diversity Managements, die im Unternehmen vorhandene „soziale und personelle Vielfalt“ zu nutzen. Ziel des Diversity Managements der GKB ist unter anderem die weitere und nachhaltige Erhöhung der Mitarbeiter:innenzufriedenheit.

Erfolgreiches Vielfaltsmanagement braucht jedoch Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit. Die Gleichbehandlungspolitik des Unternehmens regelt daher einerseits die Einstellung, aber auch den Aufstieg bzw. die Karriereplanung und die (Weiter-)Qualifizierung von Mitarbeiter:innen. Andererseits werden strukturelle und wirtschaftliche Ziele verfolgt, zudem ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Thema für die GKB. Schwerpunktmäßig erfolgt die nachhaltige Förderung von Frauen auf allen Ebenen und die Forcierung der betrieblichen Lehrlingsausbildung. Die GKB setzt bei allen Maßnahmen auf die absolute Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung u.a.m. ist nämlich einerseits unmoralisch und außerdem nach dem Gleichbehandlungsgesetz streng verboten. Die GKB gewährleistet durch eine konsequente Gleichbehandlungspolitik die Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit im Betrieb. Die Geschäftsführung der GKB stellt in diesem Zusammenhang nachdrücklich klar, dass jegliche Art von Diskriminierung oder Fehlverhalten – wie z. B. Mobbing, Belästigung, Anzüglichkeiten, Sexismus u.a.m. – in unserer Unternehmensgruppe keinen Platz hat und konsequent geahndet wird. Ein Gleichbehandlungsausschuss, der auch als Clearingstelle dient, wacht über die verbindliche Einhaltung der betreffenden Gesetze bzw. Richtlinien und achtet auf eine wertschätzende Unternehmenskultur. Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Unternehmens hat bei relevanten Personalmaßnahmen oder -fragestellungen ein Recht auf Stellungnahme, bei Problemen wirkt sie vermittelnd und beratend.

Ansprechperson

Diversity Manager:in / Gleichbehandlungsbeauftragte:r
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Bei der Hinweisgebermeldestelle können alle Vorkommnisse oder Verdachtsmomente anonym, unkompliziert und gesichert gemeldet werden!

Hinweis: Alle Zusendungen werden vertraulich und gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) und den Vorgaben der DSGVO behandelt!

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