Was ist der Vorteil?
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, jenen Arbeitnehmer_innen ein Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zur Verfügung zu stellen – und zwar ohne dass dies bei den MitarbeiterInnen zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Diese Regelung gilt auch für jene Fälle, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten für die Fahrkarte übernimmt. Diese Regelung kann erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013 angewendet werden und ist unabhängig von der gekauften Stückzahl.
Vorteile für den Arbeitgeber
Ein Vorteil des Jobtickets für den Arbeitgeber ist die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe. Weiters können damit kostspielige Firmenparkplätze eingespart werden. Das Unternehmen leistet zudem einen positiven Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität und bietet gleichzeitig seinen Mitarbeiter_innen eine attraktive Sozialleistung.
Rabatt für Großabnehmer
Zusätzlich zu diesen steuerlichen Vergünstigungen bieten die steirischen Verkehrsunternehmen eine Rabattstaffel für Großkunden an: Bei Abnahme von mindestens 50 Halbjahres- oder Jahreskarten im Verkehrsverbund Steiermark gibt es einen Rabatt von 5 Prozent, bei Abnahme von mindestens 100 Fahrkarten einen Rabatt von 10 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Tickets zentral mit dem betreffenden Unternehmen abgerechnet werden können.
Weitere Informationen dazu geben die Holding Graz Linien unter der Telefonnummer +43 316 887 4231 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!