Aktuell gelten bei der GKB folgende Empfehlungen:
Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH empfiehlt optional die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske in allen Massenbeförderungsmitteln sowie in den dazugehörigen geschlossenen Räumen bzw. in den Stationen und in den Zugangsbauwerken!
Hinweis: Seitens des Gesundheitsministeriums wird auf die Möglichkeit der Wiedereinführung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bei steigenden Fallzahlen hingewiesen!
Bisherige Vorgaben im Zuge der FFP2-Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard ohne Ausatemventil ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen (z. B. Warteräumen oder geschlossenen Wartebereichen) verpflichtend! Die FFP2-Maskenpflicht gilt außerdem in den dazugehörigen Stationen und Bahnhöfen, auf Bahnsteigen, an Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken!
Dies gilt grundsätzlich auch für alle geimpften oder genesenen Personen! Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Auch Schwangere müssen einen Mund-Nasenschutz tragen. Eine nachweisliche Befreiung von der (FFP2-)Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen ist dem Personal der GKB umgehend und unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen. Die Befreiung muss in analoger Form, als Original, beigebracht werden und ist nur mit ärztlichem Attest zulässig.
Alle Absperrungen, Kundenleiteinrichtungen, Warnschilder und andere Warnhinweise behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Die GKB empfiehlt Ihren Kundinnen und Kunden zudem die Einhaltung üblicher Hygieneregeln. Wir bitten die Fahrgäste zudem Abstand zu halten, alle Zustiegs- bzw. Zugangsmöglichkeiten zu nutzen und sich in den Fahrzeugen, in Wartebereichen oder auf den Bahnsteigen bzw. an Haltestellen u.s.w. möglichst gleichmäßig zu verteilen.