Barrierefreiheitserklärung

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Barrierefreiheitserklärung der GKB

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gkb.at

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unsere Website verfügt derzeit über keine Skip-Navigation-Links, mit denen Nutzerinnen und Nutzer, die auf eine Tastaturbedienung angewiesen sind, wiederkehrende Navigationsbereiche überspringen und direkt zum Hauptinhalt gelangen können. Dadurch wird das Erfolgskriterium 2.4.1 „Blöcke umgehen“ der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe A, derzeit nicht erfüllt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Im Rahmen des für 2027 geplanten technischen Relaunchs unserer Website wird das Kriterium „2.4.1 „Blöcke umgehen“ der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe A, berücksichtigt, um Nutzerinnen und Nutzern, die auf eine Tastaturbedienung angewiesen sind, das Überspringen wiederkehrender Navigationsbereiche und den direkten Zugang zum Hauptinhalt zu ermöglichen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte, Dokumente oder Komponenten und Dienste von Dritten, beispielsweise Verlinkungen zu anderen Drittfirmen, die nicht im Einflussbereich der GKB liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen bzw. keine Haftung übernommen werden.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 14. Oktober 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA der GKB-Webagentur sowie durch deren externe Subunternehmen. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, Seiten mit Downloads, Bildern, Videos, Tabellen und Listen, Formulare, die Suche, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2026 aktualisiert und veröffentlicht.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei werden alle noch nicht barrierefreien Inhalte, Dokumente oder Komponenten sowie Verlinkungen u.s.w. sukzessive adaptiert und barrierefrei gestaltet. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

 

Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Diese ist als Beschwerdestelle gemäß §7 WZG zuständig. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.sozialministeriumservice.at

 

 

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