1 Geschäftsbericht 2025
2 Geschäftsbericht 2025 Inhalt Bericht der Geschäftsführung .......................3 Bericht des Aufsichtsrates .............................7 Lagebericht .................................................11 Bilanz zum 31.12.2025 ...............................19 Gewinn- und Verlust-Rechnung ..................23 Anlagenspiegel ...........................................25 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung ......29 Bestätigungsvermerk ..................................45 Geschäftsführer Mag. Gerald Klug Unternehmensleitung Prok. Mag. Dieter Monsberger Leitung Konzernfinanzen
3 3 Bericht der Geschäftsführung
4 BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Mehr moderne öffentliche Mobilität für die Steiermark - GKB startet elektrischen Bahnbetrieb Das Geschäftsjahr 2025 war bei die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH vom runden Jubiläum des Busbetriebes, vielen Innovationen im Bahn- und Mobilitätsbereich sowie von Veränderungen geprägt. 90 Jahre Busbetrieb: Vom Kraftwagendienst zum modernen RegioBus Der GKB-Busbetrieb feierte im Jahr 2025 ein schönes Jubiläum: Denn mit Bescheid vom 11. Mai 1935 wurde der GKB die „Genehmigung zur Errichtung von Kraftfahrlinien zur Beförderung von Personen mit Kraftstellwagen“ erteilt und damit der Grundstein für die erfolgreiche Bussparte unseres Mobilitätsunternehmens gelegt. Die Busse der GKB bilden damit bereits seit 90 Jahren das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs auf den Straßen der Weststeiermark. Begangen wurde der Geburtstag des Busbetriebes am 18. Oktober 2025 mit einem großen öffentlichen Busbetriebsstellenfest in Stainz. Gleichzeitig feierte die GKB bei dieser Gelegenheit auch 15 Jahre Partnerschaft mit dem Versorgungsregiment 1 des Österreichischen Bundesheeres. GKB startet elektrischen Bahnbetrieb - Meilenstein: Für GKB beginnt elektrisches Bahnzeitalter Ein ganz großer Meilenstein für die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH war der Beginn des elektrischen Bahnzeitalters: Seit 4. August 2025 fahren auf der Linie S6 der S-Bahn Steiermark fahrplanmäßig elektrische Züge! Die GKB setzte an diesem Tag erneut Maßstäbe im weststeirischen Bahnverkehr. Denn nach 165 Jahren Dampf- und Dieselbetrieb fuhr der erste von einer Elektrolokomotive gezogene Regelzug der GKB vom Bahnhof Wies-Eibiswald nach Graz Hauptbahnhof. Mit dem Start des elektrischen Bahnbetriebes auf der Linie S6 begann für die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH endgültig die elektrifizierte Zukunft. Bis Ende 2031 sollen alle S-Bahn-Linien der GKB elektrisch betrieben werden. Eröffnung der Koralmbahn und Fahrplanwechsel 2025/2026: Die Eröffnung der Koralmbahn im Dezember 2025 brachte viel mehr Bahn und Bus für die Weststeiermark: Am neuen Bahnhof Weststeiermark kann man nun von der GKB direkt zum Fernverkehr umsteigen. Dadurch eröffnen sich zahlreiche neue Reisemöglichkeiten, wie stündliche Verbindungen via Klagenfurt nach Salzburg oder über Graz in die Bundeshauptstadt sowie direkt zum Wiener Flughafen. Diese Fernverkehrsangebote werden durch bedeutsame Angebotserweiterungen und spürbare Fahrplanverbesserungen im Nahverkehr der GKB ergänzt: Das S-Bahnangebot in der Weststeiermark wurde um 40 Prozent ausgeweitet. Die Fahrplankilometer bei der GKB steigen im neuen Fahrplanjahr um rund ein Drittel auf genau 2.575.093 Kilometer. So wird im Nahverkehr das Angebot auf der seit 4. August elektrisch betriebenen Mag. Gerald Klug Geschäftsführer
5 S-Bahn-Linie S6 stark ausgebaut. Aber auch das Fahrplanangebot auf den anderen beiden S-Bahn- und den RegioBus-Linien der GKB wurde erweitert und verdichtet. Die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Region und das Mobilitätsangebot für die Fahrgäste erreichte damit ein neues Niveau! Beeinträchtigungen im Bahnbetrieb durch Störungen Der Start des elektrischen Bahnbetriebes auf der Linie S6, die neue Traktionsart und neue Fahrzeuge sowie das neue Zugsicherungssystem stellten die GKB aber auch vor Herausforderungen. Insbesondere Anfang 2026 kam es leider vermehrt zu technischen und betrieblichen Störungen im Betrieb der GKB und der ÖBB-Infrastruktur AG, welche die Beförderungsqualität und die Pünktlichkeit der S-Bahn-Züge verminderten. Eine eigene GKB-Taskforce wurde eingerichtet, die schnell gezielte Maßnahmen ergriff. Dadurch konnten die GKB und ihre Partner die auftretenden Probleme weitestgehend lösen und die Beförderungsqualität nachhaltig verbessern. Personelle Veränderung in der Geschäftsführung Am 6. März 2026 verließ Geschäftsführerin Dr. Barbara Kleinert vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen das Unternehmen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Durch diese Veränderung wurde die Managementebene verschlankt, wodurch die GKB zum System der Alleingeschäftsführung zurückkehrte. Neue Busse für die Südweststeiermark Die GKB hat im Herbst 2025 erneut den Zuschlag für das Busbündel Deutschlandsberg erhalten. Damit führt unser Unternehmen den Linienbusbetrieb im südweststeirischen RegioBus-Netz nicht nur erfolgreich weiter, sondern konnte das Mobilitätsangebot sogar um 108.000 Angebotskilometer ausweiten. Bis Mai 2026 nahm die GKB dafür 37 neue ausschreibungskonforme Linienbusse in Betrieb, die einen weiteren Qualitätsschub für die Busfahrgäste und den Schulbusverkehr in der Südweststeiermark bringen. Unser Mobilitätsunternehmen investierte in diese neuen Fahrzeuge insgesamt rund 11,3 Millionen Euro. Die neuen fahrgast- und umweltfreundlichen Low Entry-Busse der Marke MAN stellen einen weiteren großen Schritt in Richtung noch mehr moderne öffentliche Mobilität für die Südweststeiermark dar. Blick in eine erfolgreiche Zukunft Abschließend blickt die Geschäftsführung nach diesem äußerst intensiven und ereignisreichen Geschäftsjahr mit sehr viel Zuversicht in die Zukunft: Denn aufbauend auf den herausragenden Leistungen des Geschäftsjahres 2025 stehen bereits die nächsten großen Projekte und Meilensteine der Unternehmensentwicklung auf der Agenda der GKB. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH wird sich auch im nächsten Geschäftsjahr stetig und erfolgreich weiterentwickeln! GF Mag. Gerald Klug BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
6 4 Geschäftsbericht 2025
7 7 Bericht des Aufsichtsrates
8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2025 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei von der Geschäftsführung ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit dieser darüber beraten. Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2025 am 7. April, am 25. Juni, am 15. September und am 16. Dezember statt. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 22. Mai einberufen, wo der einstimmige Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat die Bilanzen mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 16. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2025 abgehalten. In den Sitzungen wurde über den Geschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildeten der Austausch und die Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur und Absatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Absatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die bereits der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro-ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt die GKB-Strategie, die eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität vorsieht. Die geplante Elektrifizierung des ehemaligen Streckennetzes der GKB („Steirischen Westbahn“) ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Element. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie die Lageberichte wurden durch Mag. Harald Goger, Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis festgestellt, dass die durchgeführte Inventur der Gesellschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprach, ansonsten hat es jedoch keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Abschlussprüfer hat ohne Einschränkungen bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss sowie die Lageberichte im Wesentlichen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. BERICHT DEs AUFSICHTSRATES Bericht des Aufsichtsrates KR Mag. Franz Weintögl AR-Vorsitzender
9 Das Jahr 2025 war geprägt von nach wie vor notwendigen Abschlussarbeiten für die seitens des Gesetzgebers nach dem GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz normierte Abspaltung des Infrastrukturbereichs der GKB auf die ÖBB-Infrastruktur AG. Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 die Grundlagen für die Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der GKB vor dem Hintergrund der Abgabe ihrer Infrastruktur sowie der Elektrifizierung des Streckennetzes und dessen Erweiterung im Zuge der Freigabe des Koralmtunnels evaluiert und beschlussmäßig in die Wege geleitet. Darüber hinaus wurden die Anschaffung neuer Fahrzeuge für den E-Betrieb der GKB und die Investitionsentscheidung für die Wartung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge in einer eigenen Werkstätte intensiv vorbereitet. Ein Meilenstein für den weiteren, langfristigen Erfolg der GKB war die Ausweitung der Verkehrsdiensteverträge für den zukünftigen E-Betrieb mit der Vertragsunterzeichnung im Dezember 2024. All diese Prozesse waren für das Unternehmen durchaus herausfordernd, haben aber auch Chancen für eine nachhaltige Neuausrichtung und Weiterentwicklung der GKB sowohl in strategischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eröffnet. Angesichts dessen dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für ihre engagierte Arbeit und, ihre wertvolle Unterstützung im wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsjahr 2025. Für den Aufsichtsrat der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH KR Mag. Franz Weintögl Vorsitzender des Aufsichtsrates Graz, am 30. Juni 2026 BERICHT DEs AUFSICHTSRATES
10 Geschäftsbericht 2025
11 9 Lagebericht
12 Lagebericht der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH zum 31.12.2025. Lagebericht 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Geschäftsverlauf Der Fahrplanwechsel 2025/2026 Mitte Dezember 2025 hat erfreulicherweise erhebliche Mehrbestellungen seitens der Auftraggeber im Schienenpersonenverkehr gebracht. Damit einhergehend und aufgrund der bereits erfolgten Inbetriebnahme der Elektrifizierung auf Teilabschnitten der ehemaligen GKB-Strecke und des ETCS auf der Koralmstrecke waren Adaptierungen sowie Ergänzungen des bestehenden Fuhrparkes erforderlich. Nachdem die geplante Neubeschaffung von E-Fahrzeugen noch im Laufen ist, wurden vorübergehend Mietfahrzeuge für die Abwicklung der Verkehre eingesetzt. Nach technischen Anlaufschwierigkeiten leisten diese Mietfahrzeuge aktuell gute Dienste. Der Busbereich konnte den Wettbewerb um das Bündel Deutschlandsberg für sich entscheiden und bedient damit die Verkehre auf bestehenden Stammstrecken weiter. Erneuter harter Wettbewerb belässt die geringe Margensituation in diesem Bereich auf einem sehr niedrigen Niveau. Erschwerend bringen unvorhersehbare Krisensituationen wie beispielsweise aktuell mit dem Iran erhebliche Preissteigerungsspitzen, die durch die üblichen Indexklauseln nicht abgebildet sind. Die Abspaltung des Unternehmensbereiches Infrastruktur und die Übertragung an die ÖBB konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Zusätzlich sind Gewinnausschüttungen an den Bund geflossen, die die Eigenkapitalsituation deutlich reduziert haben. Das Unternehmen hat nunmehr den Auftrag, die entstandenen und weiterhin bestehenden Synergieverluste so gering als möglich zu halten. Derzeit läuft mit der Beschaffung neuer E-Triebwagen die wohl größte Ausschreibung der GKB. Neben den Anschaffungskosten stehen hier auch Lebenszykluskosten wie Instandhaltung oder Energieverbrauch über die Lebensdauer der Fahrzeuge im Fokus. Der in Europa derzeit vorherrschende massive Bedarf an neuen Triebwagen verursacht allerdings sehr lange Produktions- und Lieferzeiten, sodass für die deutlich früher anberaumte Inbetriebnahme der Elektrifizierung die zuvor genannten Ersatzlösungen entwickelt werden mussten. Mit Anfang des Jahres 2026 kam es zu einer erneuten Änderung der Geschäftsführung der GKB. Frau Dr. Barbara Kleinert hat sich aus der Geschäftsführung zurückgezogen und Mag. Gerald Klug hat die Alleingeschäftsführung der GKB übernommen. Weiterhin konnte durch die gegebene Liquidität sowie hohe Zinssätze ein besonders gutes Finanzergebnis erwirtschaftet werden. Die laufenden Teuerungen, die nicht über die vertraglichen Indizes abgedeckt wurden, beeinflussen zum Teil weiterhin die Ergebnisse des Unternehmens. 1.1.1 Vermögenslage (inkl. Kennzahlen) Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Sachanlagen (33,3%, Vorjahr 36,5%), wobei der Rückgang auf die Abspal-
13 tung des Bereiches Infrastruktur und Übertragung an die ÖBB zurückzuführen ist, die flüssigen Mitteln (49,5%, Vorjahr 41,8%) und kurzfristigen Finanzforderungen (2,1%, Vorjahr 7,1%). Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zum überwiegenden Teil mit Eigenkapital und Kostenbeiträgen von Dritten (insgesamt 84,0%, Vorjahr 86,4%). 1.1.2 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist mit € 10,4 Mio. positiv (Vorjahr: € 10,0 Mio.). Der Cash Flow aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt € 10,4 Mio. (Vorjahr € 10,1 Mio.), der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit € 13,8 Mio. (Vorjahr € 31,3 Tsd.) und der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit € -2,4 Mio. (Vorjahr € -10,1 Mio.) Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 83,3 % (Vorjahr: 85,7 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer beträgt -4,25 Jahre (Vorjahr: -3,76 Jahre). Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Zum Stichtag 31.12.2025 ist die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs, wie im Vorjahr, nicht gegeben. 1.1.3 Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Der Jahresüberschuss der GKB im Jahr 2025 beträgt € 7,6 Mio., im Vorjahr waren es € 6,4 Mio. 1.2 Bericht über die Tochtergesellschaften Der Konzernabschluss der GKB wird beim Firmenbuchgericht Graz offengelegt, in diesem sind sämtliche konsolidierungspflichtigen Tochter- und Enkelgesellschaften enthalten. Die Et Equity in den Konzernabschluss der GKB einbezogene Beteiligungsgesellschaft ADT erzielte im Jahr 2025 Umsatzerlöse von € 14,2 Mio. (Vorjahr € 14,1 Mio.) und einen Jahresüberschuss von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.) bei einer Bilanzsumme von € 16,5 Mio. (Vorjahr € 12,5 Mio.). Die Anzahl der Mitarbeiter:innen beträgt im Jahr 2025 48, im Jahr 2024 waren es ebenfalls 48. Weiterhin ist die Gesellschaft stark beeinflusst durch Streckenbeeinträchtigungen und -sperren aufgrund von zahlreichen Baustellen in Slowenien. Dabei wurden die angebotenen Streckenkapazitäten nochmals deutlich reduziert. Trotz zahlreicher weiterer Beschränkungen kann die ADT die Umsätze des letzten Jahres halten. Auch im Jahr 2025 hat sie einen Teil der erwirtschafteten Gewinne (€ 130 Tsd.) ausgeschüttet. 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen Die GKB besitzt keine Zweigniederlassungen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Die Elektrifizierung der seitens GKB befahrenen Schieneninfrastruktur soll aus heutiger Sicht erst bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Budgetkürzungen seitens des Bundes machen das Verschieben der Fertigstellung, die ursprünglich mit Ende 2028 eingeplant war, erforderlich. Damit wird das Ziel der GKB, die Lagebericht
14 Personenbeförderung auf der Schiene auf einen reinen E-Betrieb umzustellen und den CO2-Ausstoß um über zwei Drittel zu reduzieren, erreicht sein. Um den Kunden noch besser zum öffentlichen Verkehr zu bringen, bietet GKB darüber hinaus für Randregionen Mikro-ÖV-Angebote an. Budgetkürzungen seitens des Landes Steiermark erwirken jedoch die Einstellung oder deutliche Verringerung des bestehenden Angebotes. Um die Erreichung der Klimaziele des Bundes bestmöglich unterstützen zu können, steht neben dem Ausbau des Komforts und dem Führen pünktlicher Züge vor allem die Erweiterung des Verkehrsangebotes an oberster Stelle. Kapazitäten für Verkehrserweiterungen sind in Beschaffungsvorgängen von neuem Wagenmaterial berücksichtigt. Im Busbereich wurden seitens der Auftraggeber bisher keine Busse mit alternativen Antrieben bestellt. Ob für bestimmte Linienbündel in Zukunft auch wasserstoff- oder strombetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes in mehreren Bundesländern wird der Einsatz von selbstfahrenden Bussen im Linienbetrieb getestet. Für die Steiermark geht die GKB als Projektpartner ins Rennen. Die Linienführung soll im Raum Deutschlandsberg und Bahnhof Weststeiermark eingerichtet und über mehrere Jahre getestet werden. Der Bund hat dafür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Beim Bau neuer Werkstättengebäude sind die Erweiterung der bereits bestehenden und die Errichtung neuen PV-Anlagen eingeplant. Diese soll während der Woche den Großteil des Energiebedarfs in diesem Bereich abdecken; an arbeitsfreien Tagen erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Bauausführung ist nachhaltig konzipiert und orientiert sich sowohl an der Kategorie Silber des „klimaaktiv Kriterienkatalog für Dienstleistungsgebäude Neubau und Sanierung“ (BMK) als auch an der „OIB-Richtlinie 6 für Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (Österreichisches Institut für Bautechnik) wie auch der unternehmensinternen Vorgabe „Nachhaltigkeit in der Beschaffung – Nachhaltiges Bauen“. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.3.2 Mitarbeiter:innen Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Personalbereich mehrere wesentliche Maßnahmen umgesetzt, die sowohl die Attraktivität der GKB weiter stärken als auch den neuen Herausforderungen des Unternehmens begegnen sollen. Nach der organisatorischen Abspaltung der GKB-Infrastruktur an die ÖBB-Infra verzeichnete das Unternehmen mit 1. Juli 2024 einen Personalstand von 417 Mitarbeiter. Bis zum 31. Dezember 2025 konnte dieser gezielt auf 437 Mitarbeiter erhöht werden. Dieser Aufbau erfolgte einerseits im Hinblick auf die Elektrifizierung ab August 2025, vor allem jedoch im Hinblick auf die Fahrplanerweiterung im Dezember 2025, in deren Zuge die GKB eine zentrale Rolle als Zubringer zur Lagebericht
15 Lagebericht Koralmbahn übernimmt. Zusätzlich konnte der Busbetrieb am 16. April 2025 den Zuschlag für das Konzessionsbündel Deutschlandsberg Nord und Süd durch den Verkehrsverbund Steiermark gewinnen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Personalstand im Bereich der Buslenker entsprechend erhöht und qualifiziert. Im Hinblick auf die Elektrifizierung wurden gezielte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Werkstätten- und Fahrpersonal durchgeführt, um die Mitarbeiter optimal auf die neuen technologischen Anforderungen vorzubereiten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsförderungsprogramms (BGF), das gezielt Maßnahmen zur Stärkung der physischen und mentalen Gesundheit der Belegschaft umfasst. Die KV-Gehälter im EVU wurden mit 1. Dezember 2024 um 4,1% und im Busbereich mit 1. Jänner 2025 um 3,6% erhöht. Als Ausdruck der Wertschätzung erhielten alle Mitarbeiter im Dezember 2025 Gutscheine im Wert von € 180,00. Die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2025 betrug 437, im Vorjahr waren 425 Personen bei der GKB beschäftigt. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2025 EUR 31,2 Mio., im Jahr 2024 lag er bei EUR 29,0 Mio. 1.3.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System, inklusive einer der Geschäftsführung direkt unterstellten Compliance-Beauftragten. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der GKB-Compliance-Risikoanalyse statt. Im Rahmen der Compliance-Überwachung wird kontinuierlich geprüft, ob das Unternehmen die regulatorischen Compliance-Anforderungen, einschließlich interner Richtlinien und spezifischer Branchenstandards, einhält. Die Monitoring Schwerpunkte auch im Jahr 2025 waren die Einhaltung externer und interner Vorschriften und die Korruptionsprävention. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) sowie Art. 25 DSGVO hat die GKB im Jahr 2024 ein internes Hinweisgebersystem implementiert, um eine sichere und anonyme Möglichkeit für Mitarbeiter:innen und externe Personen zu schaffen, potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien oder ethische Standards zu melden. Dieses System fördert Transparenz und hilft, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Missstände zu beheben, ohne dass die Identität des Hinweisgebers gefährdet wird. Um eine langfristige und nachhaltige Sensibilisierung für Compliance-relevante Themen zu fördern, finden regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter:innen und Führungskräfte in Bezug auf geltende Gesetze, Vorschriften und interne Compliance-Standards statt. Die bestehenden unternehmensinternen Compliance-Richtlinien (Code of Conduct, Dienstwagenrichtlinie, Richtlinie für Mobiltelefone) sind von allen Mitarbeiter:innen nachweislich zu Kenntnis zu nehmen. Das Unternehmen hat ein starkes Kontrollsystem, das durch externe und interne Prüfungen überwacht wird. Es setzt auf klare Regeln (4-Augenprinzip, Funktionstrennung, IT-Sicherheit) und verbindet Strategie mit messbarer Um-
16 setzung, um Risiken zu managen und Chancen zu nutzen. Für den Bereich der Eisenbahnsicherheit entspricht das Risikomanagementsystem, einschließlich der relevanten Prozesskennzahlen, den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2018/762, 1158/2010 sowie 402/2013. Auf Grundlage des bestehenden Compliance Management Systems wurden im Jahr 2025 keine Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien festgestellt. Es liegen daher keine negativen Feststellungen vor. Über die Plattform zur anonymisierten Meldung von Vorfällen sind auch im Jahr 2025 keine Meldungen eingegangen; Die Plattform wurde mehrfach auf ihre Funktionalität getestet. Im Jahr 2025 gab es einige für die GKB relevanten rechtlichen Neuerungen: das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) wurde im Dezember 2025 beschlossen und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der EU-Omnibus-Initiative wesentliche Änderungen an der EU Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) beschlossen. Die Fristen für die Erstanwendung wurden verschoben und die Schwellenwerte (z. B. Mitarbeiterzahl ab 1.000 und Umsatz über 450 Mio. €) angehoben, wodurch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert wurde. In Österreich erfolgte die Umsetzung der CSRD über das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Aufgrund der angepassten Schwellenwerte fällt die GKB derzeit nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Berichtspflicht. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Beschaffung der neuen E-Triebfahrzeuge schreitet zügig voran. Mit der geplanten Fertigstellung der Elektrifizierung der gesamten ehemaligen GKB-Strecke Ende 2031 werden 28 neue Fahrzeuge mit einer Mindestsitzplatzanzahl von 500 je Zuggarnitur zum Einsatz kommen. Dies ermöglicht nicht nur den größten Schritt zur Erreichung der Klimaziele der GKB, sondern für GKB-Fahrgäste auch eine deutliche Steigerung des Fahrkomforts. Im Jahr 2026 erfolgt nach längerer Planungsphase auch der Spatenstich zur Errichtung der neuen Werkstätte. Diese wird erforderlich, da der neue Fuhrpark der GKB nicht nur länger sondern zahlenmäßig auch größer wird. Zukünftig sollen aber auch Leistungen für Drittkunden angeboten werden können. Der Dualbetrieb von Fahrzeugen mit Diesel- und Elektrischem Antrieb stellt die GKB in den nächsten Jahren vor maßgeblichen Herausforderungen. Verschärft werden diese Herausforderungen aufgrund der budgetgetriebenen Verschiebung der Fertigstellung der Elektrifizierung der ehemaligen GKB-Strecke. Neben entsprechenden Werkstättenkapazitäten ist Know-How für Reparaturmaßnahmen an mehreren unterschiedlichen Fahrzeugtypen über mehrere Jahre vorzuhalten. Des Weiteren stellt sich die zur Verfügungstellung von Ersatzfahrzeugen vor Anlieferung der neuen E-Triebwagen mitunter als schwierig und umfangreich dar. Aktuell arbeitet man jedoch mit Nachdruck Lagebericht
17 daran, Leihfahrzeuge ohne technische Probleme im Umlauf zu halten bzw. Ersatzfahrzeuge entsprechend aufzurüsten, sodass ein störungsfreier Zugbetrieb durchgeführt werden kann. Im Busbereich folgt nach Zuschlag der Linienbündel in Deutschlandsberg ein erneutes Vergabeverfahren rund um das Gebiet Voitsberg. Auch hier wird sich GKB wieder sehr um einen Zuschlag bemühen. Weitere Bündelausschreibungen in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Bündel stehen derzeit nicht an. Im Miko-ÖV hängt zumindest in der Steiermark der positive Fortbestand und die Weiterentwicklung an den Finanzierungen durch die öffentliche Hand. Bestehende Einsparungen und der Wegfall einzelner Bündel lassen Synergiegewinne schmelzen. Es bedarf hier eines klaren Bekenntnisses seitens des Landes Steiermark über die Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmittel bis vor die eigene Haustüre. 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Durch derzeit ausreichende Liquidität und mangels offener Kredite sind bei der GKB weder ein Liquiditäts- noch ein Zinsänderungsrisiko absehbar. Sämtliche Geschäftstransaktionen werden zudem im Euro abgewickelt, sodass auch ein Währungsrisiko nicht zum Tragen kommt. Spekulative Finanzinstrumente kommen nicht zur Anwendung. Zu einem Kontrahentenrisiko kommt es laufend durch Ausschreibungen im Busbereich. Die Margen fallen deutlich geringer aus als in der Vergangenheit. Grundsätzlich bestehen Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb und werden im Zuge einer FMEA-Risikoanalyse bewertet. Durch die Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen kommt es jedoch zu einer ausreichenden Risikominimierung. In 2026 kam es zu einer weiteren Verschärfung geopolitischer Spannungen im Nahen Osten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt rund um den Iran. Infolge der anhaltenden Unsicherheiten auf den internationalen Energie- und Rohstoffmärkten kam es zu erhöhten Schwankungen bei Öl-, Gas- und Energiepreisen. Internationale Marktanalysen und aktuelle Medienberichte weisen darauf hin, dass insbesondere die Entwicklungen rund um den Persischen Golf und die Transportwege im Bereich der Energleversorgung zu erhöhter Volatilität auf den globalen Märkten geführt haben. Die weitere Entwicklung der Energiepreise sowie der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden laufend beobachtet. Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich jedoch keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Bei der GKB wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. GF Mag. Gerald Klug Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Graz, 21. Mai 2026 Lagebericht
18 Geschäftsbericht 2025
19 Bilanz zum 31. Dezember 2025
20 Bilanz zum 31.Dezember 2025
21 Bilanz zum 31.Dezember 2025
22 Geschäftsbericht 2025
23 19 Gewinn- & Verlustrechnung
24 gewinn & verlustrechnung
25 23 Anlagenspiegel
26 anlagenspiegel
27 anlagenspiegel
28 4 Geschäftsbericht 2025
29 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung
30 anhang zur bilanz und g&v-rechnung ANHANG zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH I. Erläuterungen 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff der Rechnungslegungsbestimmungen des UGB in der derzeit geltenden Fassung erstellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, beachtet. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB vorgenommen. Die Stellungnahmen des AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) wurden, soweit zutreffend, beachtet. Da es sich bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, (im Folgenden kurz „GKB“ oder „Gesellschaft“) um eine große Kapitalgesellschaft handelt, wurden überdies die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Es bestehen mehrjährige Leistungsverträge für Personenbeförderungen auf Schiene und Straße. Weiters liegen positive Beschlussfassungen für wesentliche Investitionen in neue Fahrzeuge und Werkstätten Gebäude vor. Die unmittelbare Übernahme der Nachschussverpflichtung der Gesellschaft gegenüber der APK durch das BMK, im Einvernehmen mit dem BMF, stellt eine nachhaltige Absicherung für künftige Entwicklungen des Unternehmens dar. Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses haben die gesetzlichen Vertreter die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit basierend auf 10-jährigen Business Plänen eingestuft. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kosten-
31 anhang zur bilanz und g&v-rechnung beiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abschreibungsgrund weggefallen ist. Im Geschäftsjahr gab es weder außerplanmäßige Abschreibungen noch Zuschreibungen.. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 1.000,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Gleisanlagen 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5 - 25 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.
32 anhang zur bilanz und g&v-rechnung c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Insofern die Wertminderung entfällt wird die außerplanmäßige Abschreibung entsprechend berichtigt und als Zuschreibung ausgewiesen. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für überdurchschnittlich lang lagernde Bestände wurden Abwertungen zwischen 10 % und 80 % vorgenommen. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt, dabei werden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten („Werkstättenleistungen“) berücksichtigt. Soziale Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs. 3 UGB sowie direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen im Sinne des § 203 Abs. 4 UGB werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für dubiose Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 23% (Vorjahr: 23%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Für die Veranlagung 2024 liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 344.293.353,40 vor (Stand 31.12.2024).
33 anhang zur bilanz und g&v-rechnung 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Der Ausweis der Investitionszuschüsse erfolgt in Anlehnung an die AFRAC Stellungnahme 6 „Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)“ (Dezember 2015) nach der Bruttomethode in einem gesonderten Passivposten nach dem Posten Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 UGB). Der Sonderposten wird nach Maßgabe der Abschreibung bzw. des Abgangs des Vermögensgegenstandes, für den der Zuschuss gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Verbrauch im Posten „Übrige sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumsgeldzuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ – Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Juni 2022)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz für Abfertigung von 2,19% (Vorjahr: 2,19%) und für Jubiläum von 2,68% (Vorjahr: 2,19%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 3% (Vorjahr: 3%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jahres-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Gemäß Kollektivvertrag zur Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf die APK-Pensionskassen AG (APK) aus dem Jahr 1998 besteht eine Nachschussverpflichtung der Gesellschaft für die Erbringung der kollektivvertraglichen leistungsorientierten Pensionsleistungen für einen im Kollektivvertrag klar definierten Personenkreis. Zur Absicherung der im Kollektivvertrag festgelegten Ansprüche der Dienstnehmer bzw. der ehemaligen Dienstnehmer hat der Bund einerseits die notwendigen Geldmittel im Jahr 1998 bereitgestellt, und andererseits eine Haftungsübernahme gegenüber der Gesellschaft für die seitens der Gesellschaft gegenüber der APK notwendigen Nachschussverpflichtung abgegeben. Grundsätzlich trifft die Nachschusspflicht gemäß Pensionskassengesetz und Kollektivvertrag zuerst den Arbeitgeber. Von Seiten des BMK erging am 13. März 2024 ein Schreiben an die APK Pensionskasse AG, mit welchem das BMK im Rahmen seiner Verpflichtung als Eigentümervertreterin der GKB, im Einvernehmen mit dem BMF (Bundesministerium für Finanzen), die Erfüllung aller pensionskassenrechtlichen Nachschussforderungen aus dem zwischen der GKB und der APK abgeschlossenen Pensionskassenvertrag über leistungsorientierte Pensionszusagen vom 1. September 1998 (samt Nachtrag vom 28.3.2000) zugesichert hat.
34 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. 9. Vergleichbarkeit mit Vorjahresbeträgen Die Darstellung der Posten in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Vergleichbarkeit der Vorjahresbeträge ist somit gegeben. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 74.464,22 (2024: TEUR 74). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. 2. Vorräte Die noch nicht abrechenbaren Leistungen betreffen ausschließlich den Personenverkehr. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 211.308,11 (2024: TEUR +228) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 3.000.000,00 (2024: TEUR 9.330) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 1.555,58 (2024: TEUR 59) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.083.427,83 (2024: TEUR 2.210) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von EUR 4.518.691,56 (2024: TEUR 5.390) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde. anhang zur bilanz und g&v-rechnung
35 4. Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt TEUR 58.600 (2024: TEUR 54.500) enthalten, welche entsprechend der Liquiditätsplanung veranlagt wurden. 5. Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Firmenbuch eingetragene Stammkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (2024: TEUR 4.000) und ist zur Gänze eingezahlt. 6. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Zur Anschaffung von Investitionsgütern des Eisenbahnbetriebes wurden Kostenbeiträge von Dritten gewährt, welche in der Bilanz unter dem Posten Kostenbeiträge von Dritten gesondert ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen. anhang zur bilanz und g&v-rechnung
36 7. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: anhang zur bilanz und g&v-rechnung
37 8. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeiten auf: Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Ausmaß von EUR 4.518.691,56 (2024: TEUR 5.390) dingliche Sicherheiten bestellt. Als Sicherungsobjekt dienen die unter Verwendung der Kreditmittel erworbenen Vermögensgegenstände. Die Sicherungs-übereignung ist mit der Rückführung aller Mittel aus dem Kreditvertrag befristet. Weiters wurde die Forderung aus dem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von EUR 4.518.691,56 still abgetreten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.774.972,40 (2024: TEUR 1.066) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen. Wir prognostizieren die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen wie folgt: 2025 2024 EUR EUR Für das folgende Geschäftsjahr 9.500.000,00 355.000,00 Für die 5 folgenden Geschäftsjahre 33.500.000,00 1.775.000,00 Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 anhang zur bilanz und g&v-rechnung
38 10. Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft weist unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen mit folgender Zusammensetzung auf: III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: Die Umsatzerlöse gliedern sich geographisch wie folgt: anhang zur bilanz und g&v-rechnung 31.12.2025 31.12.2024 EUR EUR Haftungsübernahmen LTE Logistik- und Transport-GmbH 16.223.474,00 18.300.159,11 Haftungsübernahmen Adria Transport d.o.o., Koper 133.203,50 229.121,50 16.356.677,50 18.529.280,61 2025 2024 EUR EUR Busbetrieb Personenverkehrseinnahmen 20.857.995,32 19.703.482,42 Bahnbetrieb Personenverkehrseinnahmen 45.996.465,25 36.659.985,78 Güterverkehrseinnahmen 515.257,89 624.537,91 46.511.723,14 37.284.523,69 Sonstige Erlöse weiterverrechneter Kosten 1.554.685,66 1.315.650,21 Miet- und Pachterlöse 672.907,91 1.162.276,02 Sonstige Erlöse 709.500,55 3.258.888,88 70.306.812,58 62.724.821,22
39 Die Auslandsumsätze werden im Wesentlichen mit Deutschland, Slowenien und der Schweiz erzielt. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: In den Vergütungen für Schadensfälle betreffen EUR 5.530,06 Schadensereignisse, welche in Vorperioden eingetreten sind. 3. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2025 2024 EUR EUR a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 99.459,00 395.845,66 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 20.418,45 10.976,40 c) übrige Förderungen Verwendung Kostenbeiträge 499.215,00 499.780,92 diverse Dienstleistungserlöse Vergütung für Schadensfälle Auflösung Wertberichtigung Forderungen diverse Erträge 1.321.130,85 391.040,71 0,00 100.179,27 2.032.012,88 873.240,08 3.189,60 115.370,66 1.812.350,83 2.302.565,83 3.023.813,22 3.523.594,14 sonstige betriebliche Erträge gesamt 2.422.443,28 3.930.416,20 2025 2024 EUR EUR Anpassung Abfertigungsrückstellungen 55.143,00 -75.973,00 Rückzahlung Leistungen APK-Pensionskasse AG -55.474,76 -309.722,81 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 346.512,88 319.161,38 Abfertigungszahlungen 262.821,68 360.722,81 609.002,80 294.188,38
40 Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen: Der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat wurden keine Kredite/Vorschüsse oder sonstige Vergünstigungen gewährt. Für die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder wurde im GJ 2025 EUR 44.000,00 (2024: TEUR 44) aufgewendet. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung von einer ausreichenden künftigen steuerlichen Ergebnisbasis ausgegangen werden kann. Aufgrund des Wegfalls von Investitionsförderungen durch die Abspaltung der Sparte Infrastruktur kann erstmalig im GJ 2025 von künftigen, steuerlichen Gewinnen ausgegangen werden. Daher wurde ein Aktivposten für die Verwertung der bestehenden, steuerlichen Verlustvorträge angesetzt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich folgendermaßen auf: anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2025 2024 EUR EUR Geschäftsführerbezüge inkl. Sachbezüge 449.877,07 430.234,14 449.877,07 430.234,14
41 IV. Sonstige Angaben 1. Angaben zu Beteiligungsunternehmen Zusammensetzung der Beteiligungen zum 31.12.2025: Die LTE Logistik- und Transport-GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Mai 2000 gegründet und am 02. September 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit Abtretungsvertrag vom 17. Juni 2015 wurden 50 % der Anteile an der LTE Logistik- und Transport-GmbH veräußert. Die Lavamünder Bahn Betriebs GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26. April 2002 gegründet und am 25. Mai 2002 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenwärtig hat das Unternehmen seine operativen Tätigkeiten eingestellt. Die Adria Transport d.o.o. wurde mit 11. Mai 2005 gegründet. Die Gesellschaft selbst ist Mutterunternehmen und erstellt einen Konzernabschluss gemäß §§ 244 UGB ff. Der Konzernabschluss liegt am Landesgericht Graz für ZRS auf. 2. Angaben zu Aufwendungen für die Durchführung der Abschlussprüfung Eine Aufschlüsselung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB entfällt, da das Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt und eine derartige Information darin enthalten ist. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der GKB offengelegt. 3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die Zahl der Beschäftigten, auf Basis Vollzeitäquivalent, betrug: anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2025 2024 Arbeiter:innen 325 318 Angestellte 112 117 Gesamt 437 435
42 4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Gemäß § 238 Z 12 UGB werden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht. Folgende rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag: 5. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung -Herr Mag. Gerald Rudolf Klug (seit 1.12.2022) -Frau Dr.in Barbara Kleinert (seit 1.12.2023 bis 06.03.2025) Der Geschäftsführer Mag. Klug vertritt seit 06.03.2026 selbständig. Aufsichtsrat (nach Beschlussfassung / Entsendung): - Herr Mag. Franz Weintögl, Vorsitzender (seit 06.11.2025) *) - Frau Mag.a Gabriele Lutter, Stellvertreterin des Vorsitzenden (seit 06.11.2025) *) - Herr MMag. Dr. Jürgen Dumpelnik (seit 06.11.2025) - Herr Martin Jauk **) - Frau Mag.a Jutta Löffler *) - Frau Mag.a Eva Riegler - Herr Wolfgang Sabathi *) **) - Herr Dr. Philipp Springer - Herr Anton Urban (seit 1.7.2024) **) - Herr Mag. Dr. Christoph Leitgeb, Vorsitzender (bis 06.11.2025) - Herr Dipl. Ing. Robert Liskounig, Stellvertreter des Vorsitzenden (bis 06.11.2025) - Frau Bettina Kletzl, LL.B. (WU), LL.M.(WU) (bis 06.11.2025) - Frau Mag.a Barbara Muhr (bis 06.11.2025) - Herr Dipl. Ing. Andreas Tropper *) (bis 06.11.2025) *) Mitglieder des Bilanzausschusses **) Vom Betriebsrat entsandt Verbundene Unternehmen Leistungsbeziehungen LTE Austria GmbH, Graz Rechnungswesen, IT Leistungen LTE Logistik- und Transport-GmbH Personalgestellung, Managementleistungen (Beratung) Rechnungswesen, IT Leistungen, Finanzierungsleistungen LTS Immobilien GmbH Rechnungswesen, Finanzierungsleistungen ETL Lokservice GmbH Rechnungswesen, IT-Leistungen, Finanzierungsleistungen anhang zur bilanz und g&v-rechnung
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