8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2025 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei von der Geschäftsführung ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit dieser darüber beraten. Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2025 am 7. April, am 25. Juni, am 15. September und am 16. Dezember statt. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 22. Mai einberufen, wo der einstimmige Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat die Bilanzen mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 16. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2025 abgehalten. In den Sitzungen wurde über den Geschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildeten der Austausch und die Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur und Absatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Absatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die bereits der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro-ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt die GKB-Strategie, die eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität vorsieht. Die geplante Elektrifizierung des ehemaligen Streckennetzes der GKB („Steirischen Westbahn“) ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Element. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie die Lageberichte wurden durch Mag. Harald Goger, Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis festgestellt, dass die durchgeführte Inventur der Gesellschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprach, ansonsten hat es jedoch keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Abschlussprüfer hat ohne Einschränkungen bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss sowie die Lageberichte im Wesentlichen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. BERICHT DEs AUFSICHTSRATES Bericht des Aufsichtsrates KR Mag. Franz Weintögl AR-Vorsitzender
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