16 setzung, um Risiken zu managen und Chancen zu nutzen. Für den Bereich der Eisenbahnsicherheit entspricht das Risikomanagementsystem, einschließlich der relevanten Prozesskennzahlen, den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2018/762, 1158/2010 sowie 402/2013. Auf Grundlage des bestehenden Compliance Management Systems wurden im Jahr 2025 keine Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien festgestellt. Es liegen daher keine negativen Feststellungen vor. Über die Plattform zur anonymisierten Meldung von Vorfällen sind auch im Jahr 2025 keine Meldungen eingegangen; Die Plattform wurde mehrfach auf ihre Funktionalität getestet. Im Jahr 2025 gab es einige für die GKB relevanten rechtlichen Neuerungen: das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 1. September 2025 in Kraft getreten. Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt. Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) wurde im Dezember 2025 beschlossen und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der EU-Omnibus-Initiative wesentliche Änderungen an der EU Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) beschlossen. Die Fristen für die Erstanwendung wurden verschoben und die Schwellenwerte (z. B. Mitarbeiterzahl ab 1.000 und Umsatz über 450 Mio. €) angehoben, wodurch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert wurde. In Österreich erfolgte die Umsetzung der CSRD über das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Aufgrund der angepassten Schwellenwerte fällt die GKB derzeit nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Berichtspflicht. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Beschaffung der neuen E-Triebfahrzeuge schreitet zügig voran. Mit der geplanten Fertigstellung der Elektrifizierung der gesamten ehemaligen GKB-Strecke Ende 2031 werden 28 neue Fahrzeuge mit einer Mindestsitzplatzanzahl von 500 je Zuggarnitur zum Einsatz kommen. Dies ermöglicht nicht nur den größten Schritt zur Erreichung der Klimaziele der GKB, sondern für GKB-Fahrgäste auch eine deutliche Steigerung des Fahrkomforts. Im Jahr 2026 erfolgt nach längerer Planungsphase auch der Spatenstich zur Errichtung der neuen Werkstätte. Diese wird erforderlich, da der neue Fuhrpark der GKB nicht nur länger sondern zahlenmäßig auch größer wird. Zukünftig sollen aber auch Leistungen für Drittkunden angeboten werden können. Der Dualbetrieb von Fahrzeugen mit Diesel- und Elektrischem Antrieb stellt die GKB in den nächsten Jahren vor maßgeblichen Herausforderungen. Verschärft werden diese Herausforderungen aufgrund der budgetgetriebenen Verschiebung der Fertigstellung der Elektrifizierung der ehemaligen GKB-Strecke. Neben entsprechenden Werkstättenkapazitäten ist Know-How für Reparaturmaßnahmen an mehreren unterschiedlichen Fahrzeugtypen über mehrere Jahre vorzuhalten. Des Weiteren stellt sich die zur Verfügungstellung von Ersatzfahrzeugen vor Anlieferung der neuen E-Triebwagen mitunter als schwierig und umfangreich dar. Aktuell arbeitet man jedoch mit Nachdruck Lagebericht
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