GKB Geschäftsbericht 2025

40 Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen: Der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat wurden keine Kredite/Vorschüsse oder sonstige Vergünstigungen gewährt. Für die Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder wurde im GJ 2025 EUR 44.000,00 (2024: TEUR 44) aufgewendet. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung von einer ausreichenden künftigen steuerlichen Ergebnisbasis ausgegangen werden kann. Aufgrund des Wegfalls von Investitionsförderungen durch die Abspaltung der Sparte Infrastruktur kann erstmalig im GJ 2025 von künftigen, steuerlichen Gewinnen ausgegangen werden. Daher wurde ein Aktivposten für die Verwertung der bestehenden, steuerlichen Verlustvorträge angesetzt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich folgendermaßen auf: anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2025 2024 EUR EUR Geschäftsführerbezüge inkl. Sachbezüge 449.877,07 430.234,14 449.877,07 430.234,14

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