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Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss-

prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahres-

abschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermö-

gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, um unter

Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen

festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der in-

ternen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die

Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Be-

wertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen

wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des

Jahresabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnach-

weise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund-

lage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der

Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach un-

serer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst

getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. De-

zember 2014 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr

vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 in Übereinstimmung mit den

österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Aussagen zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen,

ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Anga-

ben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesell-

schaft erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber

zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahres-

abschluss.

Wien, am 21. Mai 2015

B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

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