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B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

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Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Graz – Köflacher Bahn und

Busbetrieb GmbH, Graz, für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31.

Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahres-

abschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2014, die Gewinn- und Ver-

lustrechnung für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr sowie

eine Zusammenfassung der wesentlichen angewandten Bilanzierungs- und

Bewertungsmethoden und sonstige Anhangangaben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und für die

Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie

für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst

getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in

Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-

schriften vermittelt.

Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhal-

tung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des

Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist,

damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund

von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwen-

dung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme

von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedin-

gungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang

der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem

Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prü-

fung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften

und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese

Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung

so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein

Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen

Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Er-

langung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen

Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt

im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers, unter Berücksichtigung

seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstel-

lungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.