Personentarif der Graz-Köflacher Bahn
16 6.3. Ende der Geltungsdauer Die Geltungsdauer endet um vierundzwanzig Uhr bzw. bei Betriebsschluss des letzten Geltungstages. Eine Fahrt gilt als innerhalb der Geltungsdauer beendet, wenn sie vor Ablauf der Geltungsdauer angetreten und ohne Fahrtunterbrechung beendet wird. 6.4. Fahrtunterbrechung Eine bereits angetretene Fahrt kann nicht unterbrochen werden. Nicht davon betroffen sind Verbundfahrausweise. 6.5. Hin- und Rückfahrt Wird mit Vorverkaufsfahrausweisen für Hin- und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Hat sich der Fahrgast den Verzicht auf die Hinfahrt vor Reiseantritt bestätigen lassen, hat er Anspruch auf Erstattung der Hinfahrt. 6.6. Ausweispflicht Die Bediensteten der GKB haben sich gegenüber den Fahrgästen auf Verlangen auszuweisen. 7. Ungültige Fahrausweise Fahrausweise und sonstige mit der Beförderung im Zusammenhang stehende Ausweise, die nach den folgenden Bestimmungen als ungültig anzusehen sind, werden eingezogen. Ein Fahrausweis bzw. ein Ausweis ist ungültig, wenn - vorgeschriebene Eintragungen, Fotos, Wert- oder Berechtigungsmarken fehlen, bzw. nicht aufgeklebt oder aufgeklammert sind, oder - sein Inhalt unbefugt geändert oder gefälscht wurde, oder - er wegen seines Zustandes auf seine Gültigkeit nicht geprüft werden kann, oder - er auf sonstige Weise den Tarifbestimmungen nicht entspricht oder tarifwidrig benützt wird, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine dem Fahrausweis nicht entsprechende Ermäßigungskarte (z.B. VORTEILS CARD Classic zu Standard- Ticket VC Senior) vorgewiesen wird, oder - vorgedruckte oder eingetragene Angaben durchstrichen, überschrieben oder auf sonstige Weise geändert sind, oder - er nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist und der betreffende Ausweis nicht vorgewiesen wird oder ungültig ist, - der Zeitraum der Geltungsdauer noch nicht erreicht oder schon abgelaufen ist. In den genannten Fällen ist das Kontrollpersonal berechtigt, gegen Bestätigung den Fahrausweis oder sonstige mit der Beförderung im Zusammenhang stehende Ausweise einzuziehen. Eine Fahrpreiserstattung erfolgt nicht. Ungültige Fahrausweise (z.B. Verbundfreifahrausweise) werden jedoch nur dann eingezogen, wenn sie nicht durch spätere Veränderung der Bedingungen (z.B.
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