Seite 44 - Geschaeftsbericht

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B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K
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Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Graz – Köflacher Bahn und
Busbetrieb GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezem-
ber 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresab-
schluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2012, die Gewinn- und Ver-
lustrechnung für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr sowie
eine Zusammenfassung der wesentlichen angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und sonstige Anhangangaben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und für die
Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie
für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften vermittelt.
Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhal-
tung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist,
damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von
beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung
geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von
Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingun-
gen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang
der gesetzlichen Abschlussprüfung
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem
Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prü-
fung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung
so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein
Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Er-
langung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen
Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt
im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers, unter Berücksichtigung
seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstel-
lungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern.
Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss-