Seite 33 - Geschaeftsbericht

Basic HTML-Version

A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G
33
b) Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 400,00
werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Die planmäßigen Ab-
schreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaft-
lichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zu-
grunde gelegt:
Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten
15 – 50 Jahre
Tunnel und Durchlässe
20 - 80 Jahre
Gleisanlagen
15 - 25 Jahre
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen
10 - 25 Jahre
Betriebsmittel (Fahrzeuge)
5 - 30 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
10 - 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 15 Jahre
Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn
voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten
Werteverzehr hinausgehen, eintreten.
Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten neben den
Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.
c) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren
Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wert-
minderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen
Rechnung getragen.
d) Zuschreibungen
Der Gesamtbetrag der im Geschäftsjahr unterlassenen Zuschreibungen glie-
dert sich wie folgt:
31.12.2012 31.12.2011
EUR
EUR
Finanzanlagen
0,00
0,00
3. Umlaufvermögen
a) Vorräte
Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für
überdurchschnittlich lange lagernde Bestände wurden Abwertungen zwi-
schen 10 % und 80 % vorgenommen. Die auf Lager befindlichen Ersatzteile
der auszuscheidenden Lokomotiven VT70 wurden zur Gänze wertberichtigt.
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nenn-
betrag angesetzt. Für dubiose Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
in angemessenem Umfang gebildet.