Seite 32 - Geschaeftsbericht

Basic HTML-Version

A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G
32
ANHANG
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 2012
der
Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH
I. Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unter-
nehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Graz-Köflacher Bahn und Busbe-
trieb GmbH wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches
(UGB) in der derzeit geltenden Fassung aufgestellt. Die Gesellschaft ist als
große Gesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des
Grundsatzes der Vollständigkeit.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wur-
de der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des
Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am
Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkenn-
baren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.
Grundsätzlich wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses
beibehalten.
Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung
einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die
gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um
eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kosten-
beiträge von Dritten erweitert.
2. Anlagevermögen
a) Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu An-
schaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zu-
grunde gelegt:
Software
3 Jahre
Rechte
20 Jahre
Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außer-
planmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen.
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.