Von der Weststeiermark nach Europa

109 Von der Ausgliederung der Bahnsparte zur Gegenwart Die Unternehmensspaltung Das Jahr 1998 bedeutete für die GKB eine der größten Zäsuren in ihrer Geschichte. Dabei handelte es sich um die Spaltung des Unternehmens. Nach über 140 Jahren sollten der Verkehrsbereich und die Bergbausparte nun getrennte Wege gehen. Diese einschneidende Entwicklung hatte sich schon seit einigen Jahren abgezeich - net. Hauptverantwortlich dafür war das immer deutlicher absehbare Ende des Bergbaus. Zwar blieb die Fördermenge im weststeirischen Revier bis 1998 kons - tant bei 1,1 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr, der einzige relevante Abnehmer war aber weiterhin das Dampfkraftwerk Voitsberg. Die Papierfabrik SAPPI in Gratkorn nahm nur noch kleinere Mengen an Kohle ab. In einem größeren Zusammenhang betrachtet, war die GKB nun der endgültig letzte industrielle Braunkohleproduzent Österreichs. Erschwerend kam die Tatsache hinzu, dass auch das Dampfkraftwerk Voitsberg langfristig nicht mehr zukunftsfähig war. Dem Eisenbahnbereich des Unternehmens ging es nicht viel besser. Trotz eines Aufschwungs infolge der Einführung des Verkehrsverbundes blieben die jährli - chen Verluste auf konstant hohem Niveau. Lediglich die Bussparte konnte positive Betriebsergebnisse erzielen. Aufgrund der fraglichen Verlustabdeckung erschien eine Verlängerung der am 31. Dezember 1998 auslaufenden Eisenbahnkonzession fraglich. Die ÖIAG-Bergbauholding AG, in deren Unternehmensverband sich die GKB seit 1988 befand, hatte naturgemäß wenig Interesse daran, den verlustreichen Eisenbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Andererseits konnte aber auch der Staat kein Interesse an einem Ende des Eisenbahnverkehrs in der gesamten Weststeier- mark haben. So kam es letztlich zur Spaltung von Bergbau- und Verkehrsbereich, in deren Folge die Republik alle Anteile der Eisenbahnsparte von der ÖIAG-Bergbau - holding AG übernahm. Damit stellte auch das langjährige interministerielle Komi - tee, das die eisenbahnspezifische Verwendung der Bundesfördermittel für den Bahnbetrieb zu überwachen hatte, seine Arbeit ein. Die entsprechende rechtliche Grundlage bildete ein Budgetbegleitgesetz mit Gül - tigkeit ab dem Jahr 1998. Nachdem weder die ÖBB noch die Steirischen Landes - bahnen an einer Übernahme der Anteile Interesse zeigten, war vorgesehen, die Anteilsrechte des Bundes an der Eisenbahnsparte vollständig oder teilweise zu veräußern. Dies führte zum Aufkommen zahlreicher Gerüchte. Laut Zeitungsmel - dungen hatte die französische Compagnie Generale d‘Entreprise Automobiles ernsthaftes Interesse an einem Erwerb der GKB. Letztendlich stellten sich diese

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