GKB Personentarif ab 01.Juli 2024

23 6. Mitnahme von lebenden Tieren Kleine, ungefährliche und in geschlossenen Behältnissen untergebrachte lebende Tiere werden unentgeltlich befördert. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen, sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Fahrzeugen der GKB ausgeschlossen sind. Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht sind, ist ein bisssicherer Maulkorb erforderlich. Jeder Fahrgast darf einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Für jeden Hund, der nicht unentgeltlich zu befördern ist, wird als Beförderungspreis der Fahrpreis nach Preistafel 4 des 2. Abschnittes berechnet. Bei Assistenz-Hunden ist ein bisssicherer Maulkorb nicht erforderlich. Für die Beaufsichtigung und Haftung gelten die Bestimmungen für das Handgepäck sinngemäß.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=