GKB Personentarif ab 01.Juli 2024

13 3. Fahrausweise 3.1 Allgemeines Fahrausweise werden für alle Verbindungen zwischen Bahnhöfen der GKB und von Bahnhöfen der GKB nach Bahnhöfen der ÖBB ausgegeben, sofern die Ausgabe von Verbundfahrausweisen nicht zwingend vorgesehen ist (Verbundtarifexklusivität). 3.1.1 Erwerb von Fahrausweisen Fahrgäste können die Fahrausweise bei den GKB Personenkassen, beim Zugbegleitpersonal, bei den Automaten und Fahrkartenschaltern der ÖBB, sowie im ÖBB Ticketshop erwerben. Sind Fahrausweise nur im Zug erhältlich, so hat der Fahrgast unaufgefordert und ohne Verzögerung seinen Fahrausweis beim Zugbegleitpersonal zu lösen. Sollte die Ausgabe von Fahrausweisen aufgrund technischer Defekte nicht möglich sein, ist der Fahrpreis ab der nächsten Ausgabemöglichkeit für die gesamte in Anspruch genommene Fahrtstrecke zu entrichten. 3.1.2 Beförderungsweg Der Fahrausweis der GKB beinhaltet den Fahrtantrittsbahnhof, den Bestimmungsbahnhof, den Fahrpreis, den ersten Geltungstag und die Geltungsdauer. Die Benützung verschiedener Beförderungswege oder Beförderungsmittel ist auf dem Fahrausweis explizit ersichtlich gemacht. Ein Fahrausweis ohne Angabe des Beförderungsweges gilt für den kürzesten Beförderungsweg. Fahrkarten mit Start- oder Zielbahnhof zwischen Wies-Eibiswald und Wettmannstätten von/nach Graz Hbf sind grundsätzlich über Lieboch und Werndorf gültig. Die Angaben des Fahrausweises sind für die Beförderung maßgebend. 3.1.3 Beanstandungen bei der Ausgabe Der Fahrgast hat bei der Entgegennahme des Fahrausweises zu prüfen, ob dieser seinen Angaben entsprechend ausgefertigt ist. Beanstandungen eines ausgegebenen Fahrausweises oder des zurück erhaltenen Geldbetrages müssen sofort vorgebracht werden; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 3.1.4 Hin- und Rückfahrt Fahrausweise für Hin- und Rückfahrt lauten auf denselben Beförderungsweg auf der Hin- und auf der Rückfahrt. 3.1.5 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt Für die unentgeltliche Beförderung von Schüler und Lehrlingen gelten die Regelungen im „Vertrag über die Einbeziehung der Schüler und Lehrlinge in den Verkehrsverbund Steiermark“ vom 21.12.1999/10.01.2001 in der jeweils geltenden Fassung (www.verbundlinie.at/tarif).

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