Personentarif der Graz-Köflacher Bahn

6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die GKB übernimmt, sofern im Folgenden keine Abweichungen oder Ergänzungen angeführt sind, die Beförderung von Personen und deren Handgepäck, sowie die Mitnahme von Fahrrädern und lebenden Tieren in den von ihr betriebenen Zügen auf den Strecken Graz Hbf – Köflach, Graz Hbf ‐ Lieboch – Wies‐Eibiswald und Graz Hbf ‐ Werndorf ‐ Wettmannstätten. Für die Beförderung von Personen mit Verbundausweisen gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark. Für die unentgeltliche Beförderung von Schülern und Lehrlingen gelten die mit der Republik Österreich geschlossenen Verträge und Zusatzvereinbarungen sowie der Vertrag über die Einbeziehung der Schüler – und Lehrlingsfreifahrt in den Verkehrsverbund Steiermark, in der jeweils gültigen Fassung. Für die durchgehende Beförderung von Personen von und zu den Österreichischen Bundesbahnen gelten auch die Tarifbestimmungen des Handbuches für den Personentarif der ÖBB (www.oebb.at). Dieser Tarif gilt auch für die Beförderung mit Straßenfahrzeugen und mit anderen Verkehrsmitteln bei vorübergehender Störung des Eisenbahnbetriebes. Diese Tarife und Verträge sind für die GKB und ihre Fahrgäste als Beförderungsvertrag verbindlich. Durch die Wahl des Fahrausweises ergeben sich die anzuwendenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Die GKB führt keine durchgehende Abfertigung von lebenden Tieren, Handgepäck bzw. Fahrrädern nach den Bahnhöfen anderer Bahnverwaltungen durch. 1.2 Begriffsbestimmungen In diesem Tarif werden die nachstehend genannten Begriffe in den jeweils angeführten Bedeutungen verwendet: 1.2.1 Ausweis Amtlicher Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, und der im Falle der Inanspruchnahme von Fahrpreisermäßigungen vorzuweisen ist. 1.2.2 Assistenz‐Hunde sind Hunde, die speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet sind. Assistenz Hunde sind Rollstuhl‐, Signal‐, Therapie‐, Blindenführerhunde sowie Hunde in Ausbildung, in Begleitung von Personen mit einer Ausbildungsbestätigung des Partner‐Hunde‐Institutes. Diese sind gekennzeichnet (entsprechendes Brustgeschirr) oder verfügen über ein entsprechendes Dokument und werden unentgeltlich befördert. 1.2.3 Besetzter Bahnhof Verkehrsstelle, die dem Personenverkehr dient und in der Fahrausweise zur Ausgabe gelangen.

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