20 3.5.10 Verbundtarifexklusivität Die Ausgabe von Fahrausweisen der GKB für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Steiermark ist insbesondere zum Zwecke des Umgehens einer bestehenden Verbundtarifexklusivität unzulässig. Bei Verbundtarifexklusivität gelten für die betroffenen Fahrausweise in jedem Fall die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark (www.verbundlinie.at/tarif). 3.5.11 Zahlungsmittel Ausschließliches Zahlungsmittel in Österreich ist der Euro zu 100 Cent. Der Fahrpreis ist nach Möglichkeit abgezählt bereitzuhalten. Die GKB‐Bediensteten sind nicht verpflichtet, Münzen und Banknoten über € 50,00 zu wechseln, sowie 1‐ und 2‐ Eurocent‐Stücke im Wert von mehr als € 0,10 oder beschädigtes Geld anzunehmen. Das Bezahlen mit Banknoten im Wert von 200 Euro und 500 Euro ist ausgeschlossen. Zahlungsmittel ist grundsätzlich Bargeld, in Zügen und an den besetzten Personenkassen werden bei technischer Verfügbarkeit auch Bankomat‐ und Kreditkarten akzeptiert.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=