14 3.1.6 Fahrscheinkontrolle Im Falle einer Kontrolle hat der Fahrgast den Fahrausweis, einen allfälligen Ermäßigungsausweis und einen Lichtbildausweis unaufgefordert vorzuweisen und auf Verlangen an das Zugbegleit‐ bzw. Kontrollpersonal zur Überprüfung zu übergeben. Der Fahrschein ist bis zum Verlassen des Bahnhofbereiches aufzubewahren, um eine Überprüfung des Fahrausweises zu ermöglichen und erforderlichenfalls bei der Identitätsfeststellung mitzuwirken. 3.1.7 Übertragbarkeit von Fahrausweisen Ein Fahrausweis ist nur übertragbar, sofern er nicht auf Namen lautet und die Fahrt noch nicht angetreten wurde. 3.1.8 Haftung der GKB Die GKB haftet im Zusammenhang mit Buchungen aller Art durch ihre Leute nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches schuldhaftes Verhalten. 3.2 Geltungsdauer der Fahrausweise 3.2.1 Allgemeines Die Geltungsdauer von Fahrausweisen im Binnenverkehr der GKB und darüber hinaus beträgt, sofern nicht bei einzelnen Fahrpreisermäßigungen Ausnahmen festgesetzt sind und sich der Zielbahnhof in der Steiermark befindet, einen Tag. Für Fahrten, die über die Landesgrenze der Steiermark hinausgehen (von/nach einem Bahnhof der GKB) sind Fahrausweise 2 Tage gültig. 3.2.2 Beginn der Geltungsdauer Die Geltungsdauer beginnt ‐ an dem im Fahrausweis ersichtlich gemachten ersten Geltungstag; ‐ am Tag des Fahrtantrittes, wenn der erste Geltungstag am Fahrausweis nicht ersichtlich gemacht ist. 3.2.3 Ende der Geltungsdauer Die Geltungsdauer endet um vierundzwanzig Uhr bzw. bei Betriebsschluss des letzten Geltungstages. Eine Fahrt gilt als innerhalb der Geltungsdauer beendet, wenn sie vor Ablauf der Geltungsdauer angetreten und ohne Fahrtunterbrechung beendet wird. 3.2.4 Fahrtunterbrechung Eine bereits angetretene Fahrt kann nicht unterbrochen werden. Nicht davon betroffen sind Verbundfahrausweise. 3.2.5 Hin‐ und Rückfahrt Wird mit Vorverkaufsfahrausweisen für Hin‐ und Rückfahrt zuerst die Rückfahrt angetreten, so wird der Fahrausweis für die Hinfahrt ungültig. Hat sich der Fahrgast den Verzicht auf die Hinfahrt vor Reiseantritt bestätigen lassen, hat er Anspruch auf Erstattung der Hinfahrt.
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