Personentarif der Graz-Köflacher Bahn ab 26.10.2021
32 Die Fahrgastrechte gründen sich auf die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung (CIV), der EG-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die VO (EG) Nr. 1371/2007, das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG), das Eisenbahngesetz (EisbG) und das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) jeweils in der geltenden Fassung. Weitere Information zum Thema Fahrgastrechte unter www.gkb.at GKB Eisenbahn-Personenverkehr Köflacher Gasse 35-41 8020 Graz Tel. 0316/5987-0 Anfragen und Anträge zu Fahrgastrechten: fahrgastrechte@gkb.at Anregungen und Kritik: Beschwerde@gkb.at Arbeitssprache: deutsch Eingereichte Beschwerden werden innerhalb eines Monats beantwortet. An die Schlichtungsstelle der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Fachbereich Bahn, der unabhängigen Regulierungsbehörde im Schienenverkehr, können sich Fahrgäste wenden, die mit der Entscheidung des Eisenbahnunternehmens im Beschwerdeverfahren nicht einverstanden sind. Genauere Informationen unter Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Fachbereich Bahn z.H. Schlichtungsstelle Linke Wienzeile 4/1/6 1060 Wien www.apf.gv.at Tel.: +43 1 5050707 710 Fax: +43 1 5050707 180
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=