Personentarif der Graz-Köflacher Bahn

26 7. Fahrpreisentschädigung für Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskartenkunden Inhabern von Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten, welche auf den Bahnverbindungen der GKB gültig sind, wird seitens der GKB eine Pünktlichkeitsgarantie je Strecke gegeben, die einheitlich mit 95 % Pünktlichkeit (= Pünktlichkeitsgrad von 95 %) für alle GKB-Züge des Vororte- und Regionalverkehrs auf allen Strecken festgelegt ist. Inhaber von nicht übertragbaren Jahreskarten, die der Jahreskarten ausgebenden Stelle die Zustimmung zur Weitergabe ihrer Kontaktdaten erteilt haben, werden vom Nichterreichen dieses Pünktlichkeitsgrades im Folgemonat unaufgefordert von der GKB schriftlich verständigt. Diese Zustimmung kann bei der Bestellung und auch jederzeit während der Laufzeit der Jahreskarte erteilt werden. Kontaktadressen der Jahreskarten ausgebenden Stellen im Verkehrsverbund Steiermark:  Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien Jakoministraße 1, 8010 Graz Tel.: 0316/887-4224, linien@holding-graz.at  Mürztaler Verkehrs-GmbH Wiener Straße 42, 8605 Kapfenberg Tel.: 03862/22044-210, fahrkarten@mvg-kapfenberg.com  Bürgerservice-Stelle (Stadtwerke Leoben-Verkehrsbetriebe) Erzherzog-Johann-Straße 2, 8700 Leoben Tel.: 03842/23 024, office@stadtwerke-leoben.at Alle Inhaber von Wochen-, Monats-, Halbjahres- und Jahreskarten können sich jedenfalls über den monatlichen Pünktlichkeitsgrad der GKB im Internet unter http://www.gkb.at informieren und sich bzgl. einer allfälligen Entschädigung formlos an fahrgastrechte@gkb.at wenden. Für jeden Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde, gewährt die GKB Inhabern von Halbjahres- und Jahreskarten zum Ende der Geltungsdauer eine Entschädigung von 10 % des Wertes einer Monatskarte für die gleich lautende Strecke, für Monats- und Wochenkarten eine Entschädigung von 10% des in das jeweilige Monat fallenden Anteils des Wertes der jeweiligen Karte. Für Zeitkarten, die ausschließlich in der Zone 101 (Stadtverkehr Graz) gelten, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Entschädigungsbeträge unter € 4,00 gelangen nicht zur Auszahlung. 8. Zugausfall vor oder während der Reise Fällt ein Zug ganz oder teilweise aus oder ist dieser voraussichtlich über 60 Minuten am Ankunftsort verspätet oder wird aufgrund einer Zugverspätung der Anschluss an einen anderen Zug versäumt, können für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder sinnlos gewordenen Teil der Reise eine gebührenfreie Erstattung des Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort verlangt oder die Reise bei nächster Gelegenheit ohne zusätzlichen

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