Personentarif der Graz-Köflacher Bahn

21 Störung des Fahrausweisautomaten die Kontrollgebühr gemäß Anlage 1 Ziffer 12 eingehoben. Kindern bis 14 Jahren werden die ermäßigten Gebühren gemäß Anlage 1 Ziffer 12 verrechnet. 9.9. Nicht-Einhebung der Abfertigungs- bzw. Kontrollgebühr Nur das Standard-Ticket bzw. das Standard-Ticket VC wird berechnet, wenn - ein ohne Begleitung reisender Fahrgast blind oder stark sehbehindert ist; - ein Rollstuhlfahrer die Fahrt ohne Begleitung durchführt; - ein Fahrgast in einem ausschließlich mit Fahrkartenautomaten ausgestatteten Bahnhof die Fahrt antritt und ihm aufgrund seines fortgeschrittenen Alters oder einer behinderten Person aufgrund ihrer eingeschränkten manuellen oder geistigen Möglichkeiten die Bedienung des Fahrkartenautomaten nicht zugemutet werden kann. 9.10. Beförderung von Begleitpersonen und/oder Assistenz-Hunden Menschen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität oder generell Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen haben, können eine Begleitperson und/oder einen Assistenz-Hund unentgeltlich bei ihrer Fahrt als ihren persönlichen Assistenzbedarf mitnehmen, sofern in anderen Tarifbestimmungen nichts anderes geregelt ist. Die zu begleitende behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Person muss in Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. 9.11. Verbundtarifexklusivität Die Ausgabe von Fahrausweisen der GKB für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Steiermark ist insbesondere zum Zwecke des Umgehens einer bestehenden Verbundtarifexklusivität unzulässig. Bei Verbundtarifexklusivität gelten für die betroffenen Fahrausweise in jedem Fall die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark ( www.verbundlinie.at/tarif ) . 9.12. Zahlungsmittel Ausschließliches Zahlungsmittel in Österreich ist der Euro zu 100 Cent. Der Fahrpreis ist nach Möglichkeit abgezählt bereitzuhalten. Die GKB-Bediensteten sind nicht verpflichtet, Münzen und Banknoten über € 50,00 zu wechseln, sowie 1- und 2- Eurocent-Stücke im Wert von mehr als € 0,10 oder beschädigtes Geld anzunehmen. Das Bezahlen mit Banknoten im Wert von 200 Euro und 500 Euro ist ausgeschlossen. Zahlungsmittel ist grundsätzlich Bargeld, an den besetzten Personenkassen in Bahnhöfen der GKB werden auch Bankomat- und Kreditkarten akzeptiert.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=