Personentarif der Graz-Köflacher Bahn
18 Begründete und binnen einem Monat erhobene Einsprüche werden, jedenfalls vor der Einleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen inhaltlich beantwortet. Die Einspruchsfrist beginnt an dem der Überreichung oder der Zustellung der Forderung folgenden Tag. 9. Tarifentfernung, Fahrpreisberechnung 9.1. Tarifentfernung Die Tarifentfernungen zwischen Bahnhöfen der GKB werden aufgrund des Kilometerdreiecks (Anlage2) ermittelt und sind elektronisch verfüg- und ermittelbar und in den besonderen Programmen der elektronischen Abfertigungsgeräte entsprechend berücksichtigt. Zusätzlich sind diese zur Einsicht als Kilometerdreieck in der Anlage 2 diesem Tarif beigefügt. Die Fahrpreise werden nach den Preistafeln des 2. Abschnittes dieses Tarifes berechnet, wenn nicht besondere Fahrpreise festgesetzt sind. Fahrausweise gelten nach dem Umsatzsteuergesetz als Rechnungen. 9.2. Standard-Preis und ermäßigter Fahrpreis Der Reisende hat für die Beförderung den festgesetzten Fahrpreis, die Nebengebühren und die sonstige Kosten zu bezahlen. Das Standard-Ticket wird gemäß Preistafel 1 des 2. Abschnittes berechnet, der ermäßigte Fahrpreis gemäß jener Preistafel, welche bei der betreffenden Fahrpreisermäßigung angegeben ist. Die in den Tarifen ausgewiesenen Beträge enthalten, sofern nichts anderes festgesetzt ist, die Umsatzsteuer. Fahrausweise gelten nach dem Umsatzsteuergesetz als Rechnungen. 9.3. Fahrpreisermäßigungen Fahrpreisermäßigungen werden, sofern keine Ausnahmen festgesetzt sind, nur bei Vorweis des jeweils mit der Beförderung im Zusammenhang stehenden Ausweises gewährt. Dieser ist bei Kontrollen unaufgefordert vorzuweisen. ÖSTERREICHCARD ÖSTERREICH CARDS werden aufgrund der Tarifbestimmungen des Handbuches der ÖBB ( www.oebb.at ) bzw. einer Bestellung ausgegeben und berechtigen zu einer uneingeschränkten Fahrtenanzahl. Standard-Ticket VC und Online Standard-Ticket VC Standard-Tickets VC gelten nur in Verbindung mit der aufgrund der jeweils erforderlichen und gültigen VORTEILS CARD. Diese werden aufgrund der Tarifbestimmungen des Handbuches der ÖBB ( www.oebb.at ) für unterschiedliche Personengruppen ausgegeben. Die Ausgabe einer VORTEILS CARD kann an Bedingungen geknüpft sein, die beim jeweiligen Berechtigtenkreis genannt sind.
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