41 Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen: 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde nicht durchgeführt, da die Gesellschaft jährlich echte nicht steuerbare Zuschüsse erhält, welche in der steuerlichen Überleitungsrechnung das unternehmensrechtliche Ergebnis mindern. Eine steuerliche Nutzung der Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. den steuerlichen Verlustvorträgen ist mangels der voraussichtlichen Verwertbarkeit aufgrund der Steuerplanung nicht möglich. 5. Erträge / Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (§ 237 Abs. 1 Z 4 UGB) Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 3. Juni 2024 wurde der Teilbetrieb „Infrastruktur“ der Graz Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (übertragende Gesellschaft) zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023 mit schuldrechtlicher Rückwirkung abgespalten. Die übertragende Gesellschaft überträgt das Spaltungsvermögen durch rechtsformübergreifende Abspaltung zur Aufnahme im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 SpaltG iVm § 17 SpaltG sowie § 1 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz. Der sich aus der Abspaltung ergebende Spaltungsverlust in Höhe von EUR 1.763.705,11 wurde in Anlehnung an das Fachgutachten KFS/RL 25 „Rechnungslegung bei Umgründungen“ des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (März 2020) in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem Sonderposten „Reinvermögensminderung durch Abspaltung“ nach dem Posten „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ ausgewiesen. 2024 2023 EUR EUR Geschäftsführerbezüge inkl. Sachbezüge 430.234,14 478.934,04 Jubiläumsgelder 0,00 14.785,72 Gesetzliche Abfertigungen 0,00 237.375,13 Freiwillige Abfertigungen 0,00 207.000,00 430.234,14 938.094,89 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG
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