34 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. 9. Vergleichbarkeit mit Vorjahresbeträgen Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 3. Juni 2024 überträgt die GKB ihren Teilbetrieb „Infrastruktur“ im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach den Bestimmungen des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes und des SpaltG zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023. Mit Beginn des 1. Jänner 2024 gelten alle von der übertragenden Gesellschaft vorgenommenen Handlungen in Bezug auf das Spaltungsvermögen als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Nicht übertragen wird das im Spaltungs- und Übernahmsvertrag definierte Restvermögen, das bei der GKB verbleibt. Aufgrund der erfolgten Abspaltung zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023 sind die Werte der aktuellen Berichtsperiode mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. Der Teilbetrieb Infrastruktur und die zu diesem gehörenden Aktiva und Passiva ergeben sich aus der dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag angeschlossenen Übertragungsbilanz. Die Aktiv- und Passivposten umfassen insbesondere das Anlagevermögen (wie Gleisanlagen, Stellwerke, Bahnhöfe, Eisenbahnkreuzungs- bzw. Sicherungsanlagen), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Kostenbeiträge von Dritten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Weiters gingen auch Arbeitsverhältnisse mit Dienstnehmern samt allen Rechten und Pflichten aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen, welche dem Teilbetrieb Infrastruktur zuzuordnen sind auf die übernehmende Gesellschaft über sowie die betriebliche Pensionszusage im Sinne des § 2 Betriebspensionsgesetz, welche den Arbeitnehmern gewährt wurde, deren Arbeitsverhältnisse im Zuge der Abspaltung zur Aufnahme übergegangen sind. Diese auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit Pensionszusagen beinhalten hierbei keinerlei Nachschusspflichten des Dienstgebers. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 74.464,22 (2023: TEUR 745). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 0,00 (2023: TEUR 1). ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG
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