GKB Geschäftsbericht 2024

31 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG beiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abschreibungsgrund weggefallen ist. Im Geschäftsjahr gab es weder außerplanmäßige Abschreibungen noch Zuschreibungen.. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 1.000,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Gleisanlagen 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5 - 25 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

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