16 einschließlich der relevanten Prozesskennzahlen, den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2018/762, 1158/2010 sowie 402/2013. Auf Grundlage des bestehenden Compliance Management Systems wurden im Jahr 2024 keine Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien festgestellt. Es liegen daher keine negativen Feststellungen vor. Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 die neue Plattform zur anonymisierten Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) implementiert und mehrfach auf ihre Funktionalität getestet. Es wird festgestellt, dass im Jahr 2024 keine Meldungen über dieses Tool eingegangen sind. Im Jahr 2025 treten einige rechtliche Neuerungen in Kraft (u.a. NIS-2-RL, Nachhaltigkeitsberichtsgesetz), und unser Fokus liegt auf einer frühzeitigen Umsetzung sowie regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter:innen und Führungskräfte, um den neuen Anforderungen proaktiv gerecht zu werden. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Mit der Elektrifizierung der GKB-Strecke und des damit zusammenhängenden Technologieschubes wird eine völlig neue Ära eingeleitet und der größte Schritt zur Erreichung der Klimaziele gemacht. Die GKB schreibt derzeit 28 neue E-Triebwagen europaweit aus und setzt damit ein genehmigtes Investitionsvolumen i.H.v. über € 350 Mio. um. Um die neuen Fahrzeuge auch instand halten zu können, wird eine ebenso genehmigtes Investitionsvolumen i.H.v. über € 60 Mio. zum Bau neuer Werkstättengebäude umgesetzt. Diese Werkstätten werden nach der Abspaltung der GKB-Infrastruktur und dem damit zusammenhängenden Wegfall eines sehr wesentlichen Geschäftszweiges zu einem neuen Standbein ausgebaut. Die Lage der GKB in Graz an der Baltisch-Adriatischen Achse wird dabei als besonders günstig eingeschätzt. In den nächsten Jahren ist der kontinuierliche Tausch von Dieselfahrzeugen in zuerst gebrauchte und im Anschluss neue E-Fahrzeuge geplant. Diese Änderungen wurden bereits im Zuge der Verhandlungen des neuen Verkehrsdienstevertrages für den Schienen¬personen-verkehr avisiert. Die vertraglichen Regelungen sehen maßgebliche Mitspracherechte des Auftraggebers der Verkehrsdienste bei der Beschaffung der Fahrzeuge (technische Konfiguration, Sitzplatzanzahl, Zuschlagskriterien, Beurteilung der Zweckmäßigkeit von Maßnahmen) als Voraussetzung für die Einbeziehung in die Abgeltungsstruktur des laufenden Verkehrsdienstevertrages vor. Im Rahmen der bisherigen guten Zusammenarbeit und den Mitsprachemöglichkeiten geht man jedoch davon aus, dass die Gebraucht- und Neufahrzeuge zur Gänze in den Vertrag aufgenommen werden können. Der Busbereich bemüht sich derzeit wieder um einen Zuschlag seiner bestehenden und in Ausschreibung befindlichen Verkehrsdienstleistungen. Sollte ein Zuschlag erteilt werden, besteht eine gute Auftragsbasis in diesem Bereich. Aufgrund der harten Wettbewerbssituation und der vertraglichen Ausgestaltung können hier außerordentliche Preissteigerungen nicht zur Gänze ausgeglichen werden. Der Mikro-ÖV konnte seine bisherigen Angebote in bestehenden Regionen weiterführen bzw. ausbauen. LAGEBERICHT
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