14 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.4.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Die Elektrifizierung der seitens GKB befahrenen Schieneninfrastruktur soll aus heutiger Sicht bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Damit wird das Ziel der GKB, die Personenbeförderung auf der Schiene auf einen reinen E-Betrieb umzustellen und den CO2-Ausstoß um über zwei Drittel zu reduzieren, erreicht sein. Um den Kunden noch besser zum öffentlichen Verkehr zu bringen, bietet GKB darüber hinaus für zahlreiche Randregionen Mikro-ÖV-Angebote an. Um die Erreichung der Klimaziele des Bundes bestmöglich unterstützen zu können, steht neben dem Ausbau des Komforts und dem Führen pünktlicher Züge vor allem die Erweiterung des Verkehrsangebotes an oberster Stelle. Kapazitäten für Verkehrserweiterungen sind in Beschaffungsvorgängen von neuem Wagenmaterial berücksichtigt. Im Busbereich wurden seitens der Auftraggeber bisher keine Busse mit alternativen Antrieben bestellt. Ob für bestimmte Linienbündel in Zukunft auch wasserstoff- oder strombetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Beim Bau neuer Werkstättengebäude sind die Erweiterung der bereits bestehenden und die Errichtung einer neuen PV-Anlage eingeplant. Diese soll während der Woche den Großteil des Energiebedarfs in diesem Bereich abdecken; an arbeitsfreien Tagen erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Bauausführung ist nachhaltig konzipiert und entspricht sowohl der Kategorie Silber des „klimaaktiv Kriterienkatalog für Dienstleistungsgebäude Neubau und Sanierung“ (BMK) als auch der „OIB-Richtlinie 6 für Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (Österreichisches Institut für Bautechnik) wie auch der unternehmensinternen Vorgabe „Nachhaltigkeit in der Beschaffung – Nachhaltiges Bauen“. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Wie bereits 2023 gestartet, wurden auch 2024 die eisenbahnspezifischen Berufsbilder attraktiver gestaltet. In diesem Zusammenhang wurde eine Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter:innen im Turnusdienst verabschiedet, die die Planbarkeit der Dienste für die Mitarbeiter:innen erleichtert. Darüber hinaus wurden ab 01.12.2023 die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen um die rollierende Inflation in der Höhe von 8,3% (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) erhöht und allen Mitarbeiter:innen eine freiwillige Mitarbeiter:innen Prämie in Höhe von EUR 100,- pro Person mit dem Dezemberbezug gewährt. Im Kollektivvertrag der privaten Autobusbetriebe wurden die Löhne der Buslenker:innen ab 01.01.2024 um 8,7 % erhöht. Weiters wurde in einer Reformarbeitsgruppe eine Einigung zur inhaltlichen Anpassung des Bus-KollektivverLAGEBERICHT
RkJQdWJsaXNoZXIy NTgxNjc=