GKB Geschäftsbericht 2024

1 Geschäftsbericht 2024

2 GESCHÄFTSBERICHT 2024 Inhalt Bericht der Geschäftsführung .......................3 Bericht des Aufsichtsrates ............................7 Lagebericht .................................................11 Bilanz zum 31.12.2024 ...............................19 Gewinn- und Verlust-Rechnung ..................23 Anlagenspiegel ...........................................25 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung .....29 Bestätigungsvermerk ..................................45 Geschäftsführerin Dr.in Barbara Kleinert Prok. Peter Kronberger Leitung Strategie & Unternehmensentwicklung / Neue Services sowie Fahrzeuge, Gebäude und Instandhaltung Geschäftsführer Mag. Gerald Klug Prok. Mag. Dieter Monsberger Leitung Konzernfinanzen

3 3 Bericht der Geschäftsführung

4 BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Vorwärts in die Zukunft der GKB Der gelungene Neustart als Eisenbahnverkehrsunternehmen Das Geschäftsjahr 2024 war bei die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH von Veränderungen, Neuausrichtungen und Neuaufstellungen bestimmt. Durch die rechtliche und praktische Trennung von Absatz- und Infrastrukturbereich entstand aus der GKB ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Dieser Prozess war herausfordernd, eröffnete aber auch neue Chancen und Möglichkeiten. Neuer Verkehrsdienstevertrag für GKB Erster großer Meilenstein bei der Neuausrichtung des Unternehmens war die Unterzeichnung eines neuen Verkehrsdienstvertrags für den Bahnbereich der GKB. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass die Weststeirerinnen und Weststeirer auch zukünftig die bestmöglichen Verkehrsverbindungen vorfinden. Neben der Sicherung des Nahverkehrs für die nächsten 10 Jahre, soll es auch zu massiven Angebotsverbesserungen kommen. Durch die Eröffnung der Koralmbahn am 14. Dezember 2025 und die Elektrifizierung der weststeirischen Regionalbahnstrecken ist die Umsetzung der geplanten Taktverdichtungen möglich. Auf Basis der Vereinbarung wird es sukzessive zu einer Ausweitung der Angebotskilometer kommen: So soll das Angebot auf den S-Bahn-Linien der GKB nach aktuellem Stand bis 2029 auf etwa 3 Millionen Angebotskilometer pro Jahr steigen, laut Prognosen sollen sich dadurch die Fahrgastzahlen bei der GKB allein im Bahnbereich mehr als verdoppeln. Elektrifi zierung und Infrastrukturausbau gingen weiter Trotz der bevorstehenden Herauslösung des Infrastrukturbereichs gingen der Bahnausbau, die Vorbereitung auf den elektrischen Betrieb und der Ausbau der Mobilitätsangebote planmäßig weiter. Schon im Frühsommer 2024 wurde der neue Busbahnhof in Söding-Mooskirchen in Betrieb genommen. Am 16. Juni übergaben GKB und ÖBB die neue moderne Nahverkehrsdrehscheibe in Deutschlandsberg der Öffentlichkeit. Die Elektrifizierungs- und Bahnausbauarbeiten zwischen Wettmannstätten und Wies-Eibiswald bzw. Lieboch wurden ebenfalls konsequent vorangetrieben. Die Errichtung der neuen Instandhaltungswerkstätte für den elektrischen Betrieb ist auf Schiene. Formale Unternehmensumstrukturierung Am 1. Juli 2024 erfolgte schließlich nach umfangreichen Vorbereitungen die praktische Übergabe der betrieblichen Infrastrukturanlagen der GKB an die ÖBB-Infrastruktur AG. Zu diesem Stichtag wurde der Infrastrukturbereich des Unternehmens durch die Eigentümervertreter (BMK/BMF) - formal rückwirkend mit 1. Jänner 2024 - aus der GKB herausgelöst und an den neuen Eigentümer übertragen. Seither ist die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH rechtlich und praktisch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit einer Bus- und Mikro-ÖV-Sparte. Restrukturierung und Zukunftsprojekte der GKB Die verbleibenden Unternehmensteile wurden danach von der Geschäftsführung für die künftigen Anforderungen neu strukturiert, ausgerichtet und aufgestellt. Eine neue Kostenstruktur und einschneidende Budgetvorgaben stellten GeschäftsfühDr. Barbara Kleinert Geschäftsführerin Mag. Gerald Klug Geschäftsführer

5 rung und Führungskräfte dabei vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Schon im Herbst des Jahres begannen zudem die unmittelbaren Vorbereitungen für den elektrischen Bahnbetrieb ab Sommer 2025. Im September 2024 startete die GKB in Voitsberg und Graz Umgebung mit dem neuen Anrufsammeltaxisystem flux durch, wodurch die vier erfolgreichen Regionalmobilitätsangebote des Unternehmens endgültig eine echte Mikro-ÖV-Offensive für die Steiermark brachten. Ebenfalls im September informierte die Geschäftsführung die Belegschaft bei einem großen Mitarbeiter:innenevent über die Zukunftspläne des Unternehmens und auch die Führungskräfte wurden auf den neuen Kurs eingeschworen. Im November 2024 feierte die GKB außerdem das Jubiläum 25 Jahre Lehrlingsausbildung im Unternehmen. Aktuelle Entwicklungsschritte Der Fahrplanwechsel im Dezember 2024/2025 brachte weitere kleinere Angebotsverbesserungen im Bahnbereich und im April 2025 erhielt die GKB im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erneut den Zuschlag für das Busbündel Deutschlandsberg, was aufgrund der starken Konkurrenz einen sehr großen Erfolg darstellt. Im Frühsommer 2025 wurde die GKB außerdem mit der Weiterführung des Mikro-ÖV-Angebots regioMOBIL beauftragt. Das Ende des Geschäftsjahres stand schließlich vor allem im Zeichen der Vorbereitungen auf den elektrischen Betrieb. Der komplexe Beschaffungsprozess für die neuen Elektrotriebwagen wurde gestartet. Da der elektrische Bahnbetrieb bei der GKB aber schon am 4. August 2025 startete, auf der Koralmbahnstrecke jedoch ein anderes Zugsicherungssystem (ECTS) verwendet wird, musste das Unternehmen eine Übergangslösung im Fahrzeugmanagement finden, um den Bahnverkehr in der Zwischenzeit sicherstellen zu können. Daher wurden für den Übergang im Rahmen einer Leasing-KaufLösung moderne, barrierefrei zugängliche und klimatisierte Doppelstockwagen beschafft. Damit hat der Start der GKB ins elektrische Bahnzeitalter begonnen! Meilensteine der Unternehmensentwicklung Mit der Unterzeichnung eines neuen Verkehrsdienstvertrages für den Bahnbereich und der Beauftragung mit den Verkehrsdienstleistungen des Busbündels Deutschlandsberg, aber vor allem mit dem Start des elektrischen Bahnbetriebes auf der S-Bahn-Linie S6 und der Genehmigung von neuen Instandhaltungsanlagen wurden echte Meilensteine für die Unternehmensentwicklung gesetzt. Im nächsten Entwicklungsschritt wird die GKB von den Ausweitungen des Mobilitätsangebots durch die Inbetriebnahme der Koralmbahn profitieren. Die Geschäftsführung blickt somit - nach einem hochdynamischen Geschäftsjahr - sehr hoffnungsvoll und zuversichtlich in die Zukunft - Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH ist auf einem guten Weg! GF Dr. Barbara Kleinert GF Mag. Gerald Klug BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

6 4 GESCHÄFTSBERICHT 2024

7 7 Bericht des Aufsichtsrates

8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei von der Geschäftsführung ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit dieser darüber beraten. Ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2024 am 22. April, am 24. Juni, am 19. September und am 18. Dezember statt. Zusätzlich wurde am 23. Jänner 2024 zum Thema Werkstätteninvestition eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung abgehalten. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 22. April abgehalten, in deren Rahmen einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 18. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2024 abgehalten. In den Sitzungen wurde über den Geschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit bildeten der Austausch und die Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur und Absatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Absatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die von der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren bereits erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro-ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr nach Maßgabe der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität. Die geplante Elektrifizierung des Streckennetzes und die Transformation von Dieseltraktion zur Elektrotraktion sind in diesem Zusammenhang zentrale Elemente. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie die Lageberichte wurden durch Mag. Harald Goger, Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gefunden. Der Abschlussprüfer hat ohne Einschränkungen bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und in Übereinstimmung mit den unternehmensrechtlichen österreichischen Vorschriften ein möglichst getreues Bild BERICHT DES AUFSICHTSRATES Bericht des Aufsichtsrates Dr. Christoph Leitgeb AR-Vorsitzender

9 der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das am 31.12.2024 zu Ende gegangene Geschäftsjahr vermitteln sowie ferner, dass der Lagebericht und der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde und in Einklang mit dem Einzel- bzw. Konzernabschluss stehen. . Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. Das Jahr 2024 war geprägt von den Umsetzungsarbeiten für die seitens des Gesetzgebers nach dem GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz normierte Abspaltung des Infrastrukturbereichs der GKB auf die ÖBB-Infrastruktur AG, welche mit Anfang Juli 2024 operativ umgesetzt wurde. Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 die Grundlagen für die Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der GKB vor dem Hintergrund der Abgabe ihrer Infrastruktur sowie der Elektrifizierung des Streckennetzes und dessen Erweiterung im Zuge der Freigabe des Koralmtunnels evaluiert und beschlussmäßig in die Wege geleitet. Darüber hinaus wurden die Anschaffung neuer Fahrzeuge für den E-Betrieb der GKB und die Investitionsentscheidung für die Wartung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge sowie von Fahrzeugen Dritter in einer eigenen GKB-Werkstätte intensiv vorbereitet. Ein Meilenstein für den weiteren, langfristigen Erfolg der GKB war die Ausweitung der Verkehrsdiensteverträge für den zukünftigen E-Betrieb mit der Vertragsunterzeichnung im Dezember 2024. All diese Prozesse waren für das Unternehmen durchaus herausfordernd, haben aber auch Chancen für eine nachhaltige Neuausrichtung und Weiterentwicklung der GKB sowohl in strategischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eröffnet. Angesichts dessen dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für ihre engagierte Arbeit und, ihre wertvolle Unterstützung im wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsjahr 2024. Für den Aufsichtsrat der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Dr. Christoph Leitgeb Vorsitzender des Aufsichtsrates Graz, am 25. Juni 2025 BERICHT DES AUFSICHTSRATES

10 GESCHÄFTSBERICHT 2024

11 9 Lagebericht

12 LAGEBERICHT der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH zum 31.12.2024. Lagebericht 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Geschäftsverlauf Nach erfolgreicher Umsetzung der Verkehrsbeauftragung über einen neuen Verkehrsdienstevertrag im Schienenpersonenverkehr im ersten Jahr starten aufgrund der Umsetzung der Elektrifizierung sowie der Inbetriebnahme von ETCS auf der Koralmbahn die geplanten Ersatzbeschaffungen von E-Fahrzeugen. Aufgrund der Anpassungen der Preisniveaus auf die reale Preissteigerung konnte der Bereich trotz derzeit massiv erforderlicher Instandhaltungstätigkeiten ein positives Ergebnis erzielen. Zum Teil sind die hohen Instandhaltungskosten auch durch Unfälle verursacht, deren Kosten meist durch Versicherungserlöse gedeckt sind. Der Busbereich hat sich im Rahmen eines Vergabeverfahrens erneut um den Betrieb der beiden Verkehrsbündel in Deutschlandsberg bemüht. Aufgrund des harten Wettbewerbes durch andere Partner am Markt bleibt die Margensituation in diesem Bereich weiterhin angespannt. Zusätzlich kommt es aufgrund des Ukrainekrieges zu erheblichen Kostensteigerungen vor allem bei Personal- und Treibstoffaufwendungen, die durch vertragliche Indexregelungen nicht ausreichend gedeckt sind. Das Jahr 2024 war weiterhin stark geprägt von der Abspaltung des Unternehmensbereiches Infrastruktur und der Übertragung an die ÖBB. Der GKB ist dabei ein Spaltungsverlust i.H.v. rd. € 1,76 Mio. entstanden, da für das zu übertragende Vermögen keine Ausgleichszahlung geleistet wurde. Zusätzlich hat sich der Bund dazu entschlossen, bestehende Gewinne der GKB auszuschütten. Im Jahr 2024 wurden aus diesem Titel € 15,2 Mio. an den Bund ausgeschüttet. Weitere Gewinnausschüttungen sollen im Jahr 2025 folgen. Darüberhinausgehend ist die Geschäftsführung der GKB weiterhin extrem gefordert, die durch die Trennung entstehenden Synergieverluste im verbleibenden Unternehmen abzubauen bzw. auszugleichen. Derzeit läuft mit der Beschaffung neuer E-Triebwagen die wohl größte Ausschreibung der GKB. Neben den Anschaffungskosten stehen hier auch Lebenszykluskosten wie Instandhaltung oder Energieverbrauch über die Lebensdauer der Fahrzeuge im Fokus. Der in Europa derzeit vorherrschende massive Bedarf an neuen Triebwagen verursacht allerdings sehr lange Produktions- und Lieferzeiten, sodass für die deutlich früher anberaumte Inbetriebnahme der Elektrifizierung Ersatzlösungen entwickelt werden mussten. Aus diesem Grund wurden gebrauchte Doppelstockgarnituren beschafft und werden zur Überbrückung in einen betriebsfähigen Zustand versetzt und E-Lokomotiven angemietet. Mit Ende des Jahres 2023 kam es zu einem Wechsel der Geschäftsführung der GKB. Der langjährige Alleingeschäftsführer KR Mag. Franz Weintögl trat vorzeitig seinen Ruhestand an und wurde durch die nunmehrige Doppelbesetzung Dr. Barbara Kleinert sowie Mag. Gerald Klug, vormals Prokurist im Bereich Infrastruktur, ersetzt. Weiterhin konnte durch die gegebene Liquidität sowie hohe Zinssätze ein besonders gutes Finanzergebnis erwirtschaftet werden. Die laufenden Teuerungen, die nicht über die vertraglichen Indizes abgedeckt wurden, konnten durch den Energiekostenzuschuss zum Teil kompensiert werden.

13 1.1.1 Vermögenslage (inkl. Kennzahlen) Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Sachanlagen 36,5%, Vorjahr 68,5%), wobei der Rückgang auf die Abspaltung des Bereiches Infrastruktur und Übertragung an die ÖBB zurückzuführen ist, den flüssigen Mitteln (41,8%, Vorjahr 17,2%) und kurzfristigen Finanzforderungen (7,1%, Vorjahr 3,3%). Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zum überwiegenden Teil mit Eigenkapital und Kostenbeiträgen von Dritten (insgesamt 86,4%, Vorjahr 80,6%). 1.1.2 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist mit € 21,2 Mio. positiv (Vorjahr: € 7,44 Mio.). Der Cash Flow aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt € 10,1 Mio. (Vorjahr € 7,5 Mio.), der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit € 31,3 Mio. (Vorjahr € 76 Tsd.) und der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit € -25,3 Mio. (Vorjahr € -14,6 Mio.) Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 85,7 % (Vorjahr: 67,8 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer beträgt -3,74 Jahre (Vorjahr: 0,88 Jahre). Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Zum Stichtag 31.12.2024 ist die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs, wie im Vorjahr, nicht gegeben. 1.1.3 Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Der Jahresüberschuss der GKB im Jahr 2023 beträgt € 6,5 Mio., im Vorjahr waren es € 2,2 Mio. 1.2 Bericht über die Tochtergesellschaften Der Konzernabschluss der GKB wird beim Firmenbuchgericht Graz offengelegt, in diesem sind sämtliche konsolidierungspflichtigen Tochter- und Enkelgesellschaften enthalten. Die Et Equity in den Konzernabschluss der GKB einbezogene Beteiligungsgesellschaft ADT erzielte im Jahr 2024 Umsatzerlöse von € 14,1 Mio. (Vorjahr € 12,9 Mio.) und einen Jahresüberschuss von € 0,9 Mio. (Vorjahr € 0,9 Mio.) bei einer Bilanzsumme von € 12,5 Mio. (Vorjahr € 13,1 Mio.). Die Anzahl der Mitarbeiter:innen beträgt im Jahr 2024 48, im Jahr 2023 waren es 45. Weiterhin ist die Gesellschaft stark beeinflusst durch Streckenbeeinträchtigungen und -sperren aufgrund von zahlreichen Baustellen in Slowenien. Die Einschränkungen betreffen dabei vor allem den Streckenabschnitt zwischen Laibach und Koper sowie nach Italien. Erfreulicherweise kommt es trotzdem zu einer leichten Umsatzsteigerung und einem Ergebnis analog dem Vorjahr. Die ADT hat im Geschäftsjahr Jahr 2024 € 130 Tsd. an die GKB ausgeschüttet. 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen Die GKB besitzt keine Zweigniederlassungen. LAGEBERICHT

14 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.4.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Die Elektrifizierung der seitens GKB befahrenen Schieneninfrastruktur soll aus heutiger Sicht bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Damit wird das Ziel der GKB, die Personenbeförderung auf der Schiene auf einen reinen E-Betrieb umzustellen und den CO2-Ausstoß um über zwei Drittel zu reduzieren, erreicht sein. Um den Kunden noch besser zum öffentlichen Verkehr zu bringen, bietet GKB darüber hinaus für zahlreiche Randregionen Mikro-ÖV-Angebote an. Um die Erreichung der Klimaziele des Bundes bestmöglich unterstützen zu können, steht neben dem Ausbau des Komforts und dem Führen pünktlicher Züge vor allem die Erweiterung des Verkehrsangebotes an oberster Stelle. Kapazitäten für Verkehrserweiterungen sind in Beschaffungsvorgängen von neuem Wagenmaterial berücksichtigt. Im Busbereich wurden seitens der Auftraggeber bisher keine Busse mit alternativen Antrieben bestellt. Ob für bestimmte Linienbündel in Zukunft auch wasserstoff- oder strombetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Beim Bau neuer Werkstättengebäude sind die Erweiterung der bereits bestehenden und die Errichtung einer neuen PV-Anlage eingeplant. Diese soll während der Woche den Großteil des Energiebedarfs in diesem Bereich abdecken; an arbeitsfreien Tagen erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Bauausführung ist nachhaltig konzipiert und entspricht sowohl der Kategorie Silber des „klimaaktiv Kriterienkatalog für Dienstleistungsgebäude Neubau und Sanierung“ (BMK) als auch der „OIB-Richtlinie 6 für Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (Österreichisches Institut für Bautechnik) wie auch der unternehmensinternen Vorgabe „Nachhaltigkeit in der Beschaffung – Nachhaltiges Bauen“. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Wie bereits 2023 gestartet, wurden auch 2024 die eisenbahnspezifischen Berufsbilder attraktiver gestaltet. In diesem Zusammenhang wurde eine Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter:innen im Turnusdienst verabschiedet, die die Planbarkeit der Dienste für die Mitarbeiter:innen erleichtert. Darüber hinaus wurden ab 01.12.2023 die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen um die rollierende Inflation in der Höhe von 8,3% (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) erhöht und allen Mitarbeiter:innen eine freiwillige Mitarbeiter:innen Prämie in Höhe von EUR 100,- pro Person mit dem Dezemberbezug gewährt. Im Kollektivvertrag der privaten Autobusbetriebe wurden die Löhne der Buslenker:innen ab 01.01.2024 um 8,7 % erhöht. Weiters wurde in einer Reformarbeitsgruppe eine Einigung zur inhaltlichen Anpassung des Bus-KollektivverLAGEBERICHT

15 LAGEBERICHT trags in folgenden Punkten erzielt: • Ab 01.01.2024 – Ergänzung des Kollektivvertrages um eine Ermächtigung für eine Mitarbeiterprämie 2024 • Ab 01.09.2024 – Anrechnung von Vordienstzeiten für bereits beschäftigte und neu eintretende Buslenker:innen im Ausmaß von maximal zehn Jahren • Ab 01.01.2025 – Einführung eines pauschalen Feiertagsentgelts für Buslenker:innen in Höhe von 7 Stunden für jeden gesetzlichen Feiertag Die größte personelle Herausforderung für die GKB war im Jahr 2024 die Abwicklung der Abspaltung eines Teiles der Mitarbeiter:innen in die ÖBB-Infrastruktur AG. Durch diesen Prozess getrieben, wurde die Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2023 von 542 (VZÄ 517) auf 425 (VZÄ 400) zum 31.12.2024 reduziert. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2023 EUR 36,6 Mio., im Jahr 2024 lag er bei EUR 29,0 Mio. 1.4.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System, inklusive eines der Geschäftsführung direkt unterstellten Compliance-Beauftragten. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der jährlich neu bewerteten Compliance-Risikoanalyse statt. Im Rahmen der Compliance-Überwachung wird kontinuierlich geprüft, ob das Unternehmen die regulatorischen Anforderungen, einschließlich interner Richtlinien und spezifischer Branchenstandards, einhält. Die Monitoring Schwerpunkte waren auch im Jahr 2024 die Einhaltung externer und interner Vorschriften und die Korruptionsprävention. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) sowie Art. 25 DSGVO hat die GKB im Jahr 2024 ein internes Hinweisgebersystem implementiert, um eine sichere und anonyme Möglichkeit für Mitarbeiter:innen und externe Personen zu schaffen, potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, interne Richtlinien oder ethische Standards zu melden. Dieses System fördert Transparenz und hilft, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Missstände zu beheben, ohne dass die Identität des Hinweisgebers gefährdet wird. Um eine langfristige und nachhaltige Sensibilisierung für Compliance-relevante Themen zu fördern, finden regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter:innen und Führungskräfte in Bezug auf geltende Gesetze, Vorschriften und interne Compliance-Standards statt. Zusätzlich werden diese durch verschiedene individuelle Schulungsangebote ergänzt, die allen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen. Die bestehenden unternehmensinternen Compliance-Richtlinien (Code of Conduct, Kreditkartenrichtlinie, Dienstwagenrichtlinie, IT-Governance, Richtlinie für Mobiltelefone) sind von allen Mitarbeiter:innen nachweislich zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren verfügt die GKB über ein sehr umfassendes Internes Kontrollsystem, welches sowohl seitens des Wirtschaftsprüfungsunternehmens als auch der Internen Revision laufend überwacht wird. Schwerpunkte dabei sind das 4-Augenprinzip, die Funktionstrennung, sowie die IT-Berechtigungen. Im Integrierten Managementsystem werden auf Basis der strategischen Ausrichtung operative Unternehmensziele zur Steuerung von Chancen und Risiken abgeleitet und deren Umsetzung mittels Prozesskennzahlen verfolgt. Für den Bereich der Eisenbahnsicherheit entspricht das Risikomanagementsystem,

16 einschließlich der relevanten Prozesskennzahlen, den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2018/762, 1158/2010 sowie 402/2013. Auf Grundlage des bestehenden Compliance Management Systems wurden im Jahr 2024 keine Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien festgestellt. Es liegen daher keine negativen Feststellungen vor. Darüber hinaus wurde im Jahr 2024 die neue Plattform zur anonymisierten Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HSchG) implementiert und mehrfach auf ihre Funktionalität getestet. Es wird festgestellt, dass im Jahr 2024 keine Meldungen über dieses Tool eingegangen sind. Im Jahr 2025 treten einige rechtliche Neuerungen in Kraft (u.a. NIS-2-RL, Nachhaltigkeitsberichtsgesetz), und unser Fokus liegt auf einer frühzeitigen Umsetzung sowie regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter:innen und Führungskräfte, um den neuen Anforderungen proaktiv gerecht zu werden. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Mit der Elektrifizierung der GKB-Strecke und des damit zusammenhängenden Technologieschubes wird eine völlig neue Ära eingeleitet und der größte Schritt zur Erreichung der Klimaziele gemacht. Die GKB schreibt derzeit 28 neue E-Triebwagen europaweit aus und setzt damit ein genehmigtes Investitionsvolumen i.H.v. über € 350 Mio. um. Um die neuen Fahrzeuge auch instand halten zu können, wird eine ebenso genehmigtes Investitionsvolumen i.H.v. über € 60 Mio. zum Bau neuer Werkstättengebäude umgesetzt. Diese Werkstätten werden nach der Abspaltung der GKB-Infrastruktur und dem damit zusammenhängenden Wegfall eines sehr wesentlichen Geschäftszweiges zu einem neuen Standbein ausgebaut. Die Lage der GKB in Graz an der Baltisch-Adriatischen Achse wird dabei als besonders günstig eingeschätzt. In den nächsten Jahren ist der kontinuierliche Tausch von Dieselfahrzeugen in zuerst gebrauchte und im Anschluss neue E-Fahrzeuge geplant. Diese Änderungen wurden bereits im Zuge der Verhandlungen des neuen Verkehrsdienstevertrages für den Schienen¬personen-verkehr avisiert. Die vertraglichen Regelungen sehen maßgebliche Mitspracherechte des Auftraggebers der Verkehrsdienste bei der Beschaffung der Fahrzeuge (technische Konfiguration, Sitzplatzanzahl, Zuschlagskriterien, Beurteilung der Zweckmäßigkeit von Maßnahmen) als Voraussetzung für die Einbeziehung in die Abgeltungsstruktur des laufenden Verkehrsdienstevertrages vor. Im Rahmen der bisherigen guten Zusammenarbeit und den Mitsprachemöglichkeiten geht man jedoch davon aus, dass die Gebraucht- und Neufahrzeuge zur Gänze in den Vertrag aufgenommen werden können. Der Busbereich bemüht sich derzeit wieder um einen Zuschlag seiner bestehenden und in Ausschreibung befindlichen Verkehrsdienstleistungen. Sollte ein Zuschlag erteilt werden, besteht eine gute Auftragsbasis in diesem Bereich. Aufgrund der harten Wettbewerbssituation und der vertraglichen Ausgestaltung können hier außerordentliche Preissteigerungen nicht zur Gänze ausgeglichen werden. Der Mikro-ÖV konnte seine bisherigen Angebote in bestehenden Regionen weiterführen bzw. ausbauen. LAGEBERICHT

17 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Durch derzeit ausreichende Liquidität und mangels offener Kredite sind bei der GKB weder ein Liquiditäts- noch ein Zinsänderungsrisiko absehbar. Sämtliche Geschäftstransaktionen werden zudem im Euro abgewickelt, sodass auch ein Währungsrisiko nicht zum Tragen kommt. Spekulative Finanzinstrumente kommen nicht zur Anwendung. Zu einem Kontrahentenrisiko kommt es laufend durch Ausschreibungen im Busbereich. Die Margen fallen deutlich geringer aus als in der Vergangenheit. Grundsätzlich bestehen Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb und werden im Zuge einer FMEA-Risikoanalyse bewertet. Durch die Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen kommt es jedoch zu einer ausreichenden Risikominimierung. Das BMK als Eigentümervertreterin hat eine Gewinnausschüttung in der Höhe von rund € 15,2 Mio. umgesetzt, ein weiterer Anteil ist im Jahr 2025 geplant. Dies führt zu einer beachtlichen Reduktion des Eigenkapitals des Unternehmens. In diesem Zusammenhang – insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden großen Investitionsprojekts „Werkstätte NEU“ – befindet sich die Geschäftsführung im Auftrag des Aufsichtsrates in einem Abstimmungsprozess mit dem BMK mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens zu stärken. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Bei der GKB wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. Graz, 22. Mai 2025 Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH GF Dr. Barbara Kleinert GF Mag. Gerald Klug LAGEBERICHT

18 GESCHÄFTSBERICHT 2024

19 Bilanz zum 31. Dezember 2024

20 BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2024

21 BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2024

22 GESCHÄFTSBERICHT 2024

23 19 Gewinn- & Verlustrechnung

24 GEWINN & VERLUSTRECHNUNG

25 23 Anlagenspiegel

26 ANLAGENSPIEGEL

27 ANLAGENSPIEGEL

28 4 GESCHÄFTSBERICHT 2024

29 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung

30 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG ANHANG zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH I. Erläuterungen 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff der Rechnungslegungsbestimmungen des UGB in der derzeit geltenden Fassung erstellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, beachtet. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB vorgenommen. Die Stellungnahmen des AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) wurden, soweit zutreffend, beachtet. Da es sich bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, (im Folgenden kurz „GKB“ oder „Gesellschaft“) um eine große Kapitalgesellschaft handelt, wurden überdies die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Es bestehen mehrjährige Leistungsverträge für Personenbeförderungen auf Schiene und Straße. Weiters liegen positive Beschlussfassungen für wesentliche Investitionen in neue Fahrzeuge und Werkstätten Gebäude vor. Die unmittelbare Übernahme der Nachschussverpflichtung der Gesellschaft gegenüber der APK durch das BMK, im Einvernehmen mit dem BMF, stellt eine nachhaltige Absicherung für künftige Entwicklungen des Unternehmens dar. Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses haben die gesetzlichen Vertreter die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit basierend auf 10-jährigen Business Plänen eingestuft. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kosten-

31 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG beiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abschreibungsgrund weggefallen ist. Im Geschäftsjahr gab es weder außerplanmäßige Abschreibungen noch Zuschreibungen.. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 1.000,00 (Vorjahr: EUR 1.000,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Gleisanlagen 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 5 - 25 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

32 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Insofern die Wertminderung entfällt wird die außerplanmäßige Abschreibung entsprechend berichtigt und als Zuschreibung ausgewiesen. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für überdurchschnittlich lang lagernde Bestände wurden Abwertungen zwischen 10 % und 80 % vorgenommen. Die noch nicht abrechenbaren Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt, dabei werden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten („Werkstättenleistungen“) berücksichtigt. Soziale Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs. 3 UGB sowie direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen im Sinne des § 203 Abs. 4 UGB werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für dubiose Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 23% (Vorjahr: 23%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Für die Veranlagung 2023 liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 347.690.284,18 vor (Stand 31.12.2023). Ein Posten aus aktiven latenten Steuern wird nicht gebildet, siehe dazu auch unten unter Punkt III.3.

33 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Der Ausweis der Investitionszuschüsse erfolgt in Anlehnung an die AFRAC Stellungnahme 6 „Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)“ (Dezember 2015) nach der Bruttomethode in einem gesonderten Passivposten nach dem Posten Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 UGB). Der Sonderposten wird nach Maßgabe der Abschreibung bzw. des Abgangs des Vermögensgegenstandes, für den der Zuschuss gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Verbrauch im Posten „Übrige sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumsgeldzuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ – Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Juni 2022)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 2,19% (Vorjahr: 1,74%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 3% (Vorjahr: 3%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jahres-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Gemäß Kollektivvertrag zur Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf die APK-Pensionskassen AG (APK) aus dem Jahr 1998 besteht eine Nachschussverpflichtung der Gesellschaft für die Erbringung der kollektivvertraglichen leistungsorientierten Pensionsleistungen für einen im Kollektivvertrag klar definierten Personenkreis. Zur Absicherung der im Kollektivvertrag festgelegten Ansprüche der Dienstnehmer bzw. der ehemaligen Dienstnehmer hat der Bund einerseits die notwendigen Geldmittel im Jahr 1998 bereitgestellt, und andererseits eine Haftungsübernahme gegenüber der Gesellschaft für die seitens der Gesellschaft gegenüber der APK notwendigen Nachschussverpflichtung abgegeben. Grundsätzlich trifft die Nachschusspflicht gemäß Pensionskassengesetz und Kollektivvertrag zuerst den Arbeitgeber. Von Seiten des BMK erging am 13. März 2024 ein Schreiben an die APK Pensionskasse AG, mit welchem das BMK im Rahmen seiner Verpflichtung als Eigentümervertreterin der GKB, im Einvernehmen mit dem BMF (Bundesministerium für Finanzen), die Erfüllung aller pensionskassenrechtlichen Nachschussforderungen aus dem zwischen der GKB und der APK abgeschlossenen Pensionskassenvertrag über leistungsorientierte Pensionszusagen vom 1. September 1998 (samt Nachtrag vom 28.3.2000) zugesichert hat. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

34 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. 9. Vergleichbarkeit mit Vorjahresbeträgen Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 3. Juni 2024 überträgt die GKB ihren Teilbetrieb „Infrastruktur“ im Wege der Abspaltung zur Aufnahme nach den Bestimmungen des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes und des SpaltG zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023. Mit Beginn des 1. Jänner 2024 gelten alle von der übertragenden Gesellschaft vorgenommenen Handlungen in Bezug auf das Spaltungsvermögen als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Nicht übertragen wird das im Spaltungs- und Übernahmsvertrag definierte Restvermögen, das bei der GKB verbleibt. Aufgrund der erfolgten Abspaltung zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023 sind die Werte der aktuellen Berichtsperiode mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. Der Teilbetrieb Infrastruktur und die zu diesem gehörenden Aktiva und Passiva ergeben sich aus der dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag angeschlossenen Übertragungsbilanz. Die Aktiv- und Passivposten umfassen insbesondere das Anlagevermögen (wie Gleisanlagen, Stellwerke, Bahnhöfe, Eisenbahnkreuzungs- bzw. Sicherungsanlagen), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Kostenbeiträge von Dritten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Weiters gingen auch Arbeitsverhältnisse mit Dienstnehmern samt allen Rechten und Pflichten aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen, welche dem Teilbetrieb Infrastruktur zuzuordnen sind auf die übernehmende Gesellschaft über sowie die betriebliche Pensionszusage im Sinne des § 2 Betriebspensionsgesetz, welche den Arbeitnehmern gewährt wurde, deren Arbeitsverhältnisse im Zuge der Abspaltung zur Aufnahme übergegangen sind. Diese auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit Pensionszusagen beinhalten hierbei keinerlei Nachschusspflichten des Dienstgebers. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 74.464,22 (2023: TEUR 745). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 0,00 (2023: TEUR 1). ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

35 2. Vorräte Die noch nicht abrechenbaren Leistungen betreffen ausschließlich den Personenverkehr. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 227.740,09 (2023: TEUR 67) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 9.330.000,00 (2023: TEUR 9.670) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 58.755,16 (2023: TEUR 3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.210.052,37 (2023: TEUR 4.170) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von EUR 5.390.004,24 (2023: TEUR 6.252) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde. 4. Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt TEUR 54.500 (2023: TEUR 50.000) enthalten, welche entsprechend der Liquiditätsplanung veranlagt wurden. 5. Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Firmenbuch eingetragene Stammkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (2023: TEUR 4.000) und ist zur Gänze eingezahlt. 6. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Zur Anschaffung von Investitionsgütern des Eisenbahnbetriebes wurden Kostenbeiträge von Dritten gewährt, welche in der Bilanz unter dem Posten Kostenbeiträge von Dritten gesondert ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen. ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

36 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

37 7. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: 8. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeiten auf: ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

38 Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Ausmaß von EUR 5.390.004,24 (2023: TEUR 6.252) dingliche Sicherheiten bestellt. Als Sicherungsobjekt dienen die unter Verwendung der Kreditmittel erworbenen Vermögensgegenstände. Die Sicherungs-übereignung ist mit der Rückführung aller Mittel aus dem Kreditvertrag befristet. Weiters wurde die Forderung aus dem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von EUR 5.390.004,24 still abgetreten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.065.572,27 (2023: TEUR 910) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. ‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬ 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen. Wir prognostizieren die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen wie folgt: 2024 2023 EUR EUR Für das folgende Geschäftsjahr 355.000,00 345.000,00 Für die 5 folgenden Geschäftsjahre 1.775.000,00 1.600.000,00 Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 10. Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft weist unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen mit folgender Zusammensetzung auf: ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR Haftungsübernahmen LTE Logistik- und Transport-GmbH 18.300.159,11 15.669.113,00 Haftungsübernahmen Adria Transport d.o.o., Koper 229.121,50 327.148,00 18.529.280,61 15.996.261,00

39 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: Die Umsatzerlöse gliedern sich geographisch wie folgt: Die Auslandsumsätze werden im Wesentlichen mit Deutschland, Slowenien und der Schweiz erzielt. 2024 2023 EUR EUR Busbetrieb Personenverkehrseinnahmen 19.703.482,42 16.444.319,42 Bahnbetrieb Personenverkehrseinnahmen 36.659.985,78 29.901.820,04 Güterverkehrseinnahmen 624.537,91 638.330,98 Diverse 0,00 1.531,80 37.284.523,69 30.541.682,82 Sonstige Erlöse weiterverrechneter Kosten 1.315.650,21 1.156.398,33 Miet- und Pachterlöse 1.162.276,02 1.161.150,63 Sonstige Erlöse 3.258.888.,88 607.687,99 5.736.815,11 2.925.236,95 62.724.821,22 49.911.239,19

40 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: In den Vergütungen für Schadensfälle betreffen EUR 786.017,74 Schadensereignisse, welche in Vorperioden eingetreten sind. 3. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: 2024 2023 EUR EUR Anpassung Abfertigungsrückstellungen -75.973,00 123.008,00 Rückzahlung Leistungen APK-Pensionskasse AG -309.722,81 -176.939,09 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 319.161,38 370.247,94 Abfertigungszahlungen 360.722,81 621.314,22 294.188,38 937.631,07 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 2024 2023 EUR EUR a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 395.845,66 344.484,51 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 10.976,40 0,00 c) übrige Förderungen Infrastrukturtransferzahlungen Bund Verwendung Kostenbeiträge 0,00 499.780,92 16.900.000,00 5.097.157,82 499.780,92 21.997.157,82 diverse Dienstleistungserlöse Vergütung für Schadensfälle AuflösungWertberichtigungForderungen diverse Erträge 2.032.012,88 873.240,08 3.189,60 115.370,66 1.183.906,65 1.359.007,78 32.000,00 75.341,83 3.023.813,22 3.523.594,14 1.291.248,48 23.288.406,30 sonstige betriebliche Erträge gesamt 3.930.416,20 23.632.890,81

41 Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen: 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde nicht durchgeführt, da die Gesellschaft jährlich echte nicht steuerbare Zuschüsse erhält, welche in der steuerlichen Überleitungsrechnung das unternehmensrechtliche Ergebnis mindern. Eine steuerliche Nutzung der Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. den steuerlichen Verlustvorträgen ist mangels der voraussichtlichen Verwertbarkeit aufgrund der Steuerplanung nicht möglich. 5. Erträge / Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (§ 237 Abs. 1 Z 4 UGB) Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 3. Juni 2024 wurde der Teilbetrieb „Infrastruktur“ der Graz Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (übertragende Gesellschaft) zum Spaltungsstichtag 31. Dezember 2023 mit schuldrechtlicher Rückwirkung abgespalten. Die übertragende Gesellschaft überträgt das Spaltungsvermögen durch rechtsformübergreifende Abspaltung zur Aufnahme im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 SpaltG iVm § 17 SpaltG sowie § 1 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz. Der sich aus der Abspaltung ergebende Spaltungsverlust in Höhe von EUR 1.763.705,11 wurde in Anlehnung an das Fachgutachten KFS/RL 25 „Rechnungslegung bei Umgründungen“ des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (März 2020) in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem Sonderposten „Reinvermögensminderung durch Abspaltung“ nach dem Posten „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ ausgewiesen. 2024 2023 EUR EUR Geschäftsführerbezüge inkl. Sachbezüge 430.234,14 478.934,04 Jubiläumsgelder 0,00 14.785,72 Gesetzliche Abfertigungen 0,00 237.375,13 Freiwillige Abfertigungen 0,00 207.000,00 430.234,14 938.094,89 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

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