GKB Geschäftsbericht 2023

43 Die GKB überträgt hierbei nach Maßgabe der Bestimmungen des Spaltungs- und Übernahmsvertrages ausschließlich ihren Teilbetrieb „Infrastruktur“, der das definierte Spaltungsvermögen darstellt, durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß den §§ 1 Abs 2 Z 2 und 17 SpaltG sowie unter Anwendung der Bestimmungen des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes auf die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft. Nicht übertragen wird das im Spaltungs- und Übernahmsvertrag definierte Restvermögen, das bei der GKB verbleibt. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Dr.in Barbara Kleinert Mag. Gerald Rudolf Klug Graz, 15. März 2024 anhang zur bilanz und g&v-rechnung

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