14 bietet GKB darüber hinaus für zahlreiche Randregionen Mikro-ÖV-Angebote an. Um die Erreichung der Klimaziele des Bundes bestmöglich unterstützen zu können, steht neben dem Ausbau des Komforts und dem Führen pünktlicher Züge vor allem die Erweiterung des Versangebotes an oberster Stelle. Kapazitäten für Verkehrserweiterungen sind in Beschaffungsvorgängen von neuem Wagenmaterial berücksichtigt. Im Busbereich wurden seitens der Auftraggeber bisher keine Busse mit alternativen Antrieben bestellt. Ob für bestimmte Bündelt auch wasserstoff- oder strombetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, bleibt bis dato offen. Beim Bau neuer Werkstättengebäude sind selbstverständlich die Erweiterung der bereits bestehenden und die Errichtung einer neuen PV-Anlage fix eingeplant. Diese soll während der Woche den Großteil des Energiebedarfs in diesem Bereich abdecken; an arbeitsfreien Tagen erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Bauausführung ist nachhaltig konzipiert und entspricht sowohl der Kategorie Silber des „klimaaktiv Kriterienkatalog für Dienstleistungsgebäude Neubau und Sanierung“ (BMK) als auch der „OIB-Richtlinie 6 für Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (Österreichisches Institut für Bautechnik) wie auch der unternehmensinternen Vorgabe „Nachhaltigkeit in der Beschaffung – Nachhaltiges Bauen“. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Um die Arbeitsplätze im Bereich Eisenbahn zu attraktiveren wurden 2023 die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen für die Fahrdienste überarbeitet, eine Homeoffice-Vereinbarung eingeführt und die Bezahlung der jungen Triebfahrzeugführer angepasst. Mit 01.12.2022 wurden die lohnrechtlichen Bestimmungen der für die Eisenbahn relevanten Kollektiverträge (KV-EU und DBO) mit einer Laufzeit von 24 Monaten neu abgeschlossen. Die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen waren daher ab 01.12.2022 um 8 %, mindestens um € 210,- zu erhöhen. Ab 01.12.2023 waren die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen um die rollierende Inflation in der Höhe von 8,3% (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) zu erhöhen. Laut Kollektivvertrag der privaten Autobusbetriebe waren die Löhne der Buslenker:innen ab 01.01.2023 um 8,5 %, aber mindestens um € 200,- zu erhöhen. Für das Jahr 2023 wurde den Mitarbeiter:innen der GKB zur Abgeltung der Inflation eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EstG in der Höhe von € 1000,- bezahlt. Mit der Ausweitung des Verkehrsangebots im Busbetrieb stieg die Anzahl der Mitarbeiter:innen von 98 am 31.12.2022 auf 127 am 30.11.2023. Während im Jahr 2020 noch keine einzige Buslenkerin beschäftigt war, werden am Lagebericht
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