1 Geschäftsbericht 2023
2 Geschäftsbericht 2023 Inhalt Bericht der Geschäftsführung .......................3 Bericht des Aufsichtsrates .............................7 Lagebericht .................................................11 Bilanz zum 31.12.2023 ...............................19 Gewinn- und Verlust-Rechnung ..................23 Anlagenspiegel ...........................................25 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung ......29 Bestätigungsvermerk ..................................45 Geschäftsführerin Dr.in Barbara Kleinert Prok. Peter Kronberger Leitung Strategie & Unternehmensentwicklung / Neue Services sowie Fahrzeuge, Gebäude und Instandhaltung Geschäftsführer Mag. Gerald Klug Prok. Mag. Dieter Monsberger Leitung Konzernfinanzen Prok. Mag.Dr. Claudia Holzer, LL.M. Leitung Beteiligungsmanagement / Recht
3 3 Bericht der Geschäftsführung
4 BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Große Veränderungen und neue Perspektiven Das Geschäftsjahr 2023 brachte große strukturelle und wirtschaftliche Veränderungen für die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Außerdem wurde ein Generationenwechsel in der Geschäftsführung der GKB vollzogen. Dadurch ergeben sich viele neue Perspektiven und Möglichkeiten für das Unternehmen. Die GKB wurde zum Eisenbahnverkehrsunternehmen Auf Basis einer Eigentümerentscheidung wurde am 5. Juli 2023 im Nationalrat mit dem „GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz“ die Übertragung der betrieblichen GKB-Infrastruktur und der dazugehörigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter an die ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen. Die Herauslösung der betreffenden Unternehmensteile erfolgte laut Gesetz rückwirkend mit 1. Jänner 2024. Dadurch wurde die GKB rechtlich zum reinen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Elektrifizierung und der Ausbau der weststeirischen Regionalbahnstrecken werden zukünftig von den ÖBB fortgesetzt. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den Neu- bzw. Ausbau, den Erhalt und den Betrieb der Regionalbahninfrastruktur in der Weststeiermark gingen am 1. Juli 2024 von der GKB an die ÖBB-Infrastruktur AG über. Das Elektrifizierungsprojekt und der laufende Ausbau von Bahnanlagen, wie Bahnhöfen oder Park and Ride-Anlagen u.a.m. sollen planmäßig weitergehen. Für die GKB und ihre Belegschaft war der Prozess der Entflechtung herausfordernd und nur durch große Kraftanstrengungen zu meistern, wofür wir den scheidenden und den verbleibenden Mitarbeiter:innen danken möchten. Allerdings erhält die GKB dadurch auch die Möglichkeit sich neu auszurichten und sich weiterzuentwickeln. Meilensteine: Neuer Verkehrsdienstvertrag und neue Werkstätteninfrastruktur Bereits mit 17. April 2023 konnte das Fahrplanangebot der GKB im Bahnbereich im Auftrag des Landes Steiermark und des Verkehrsverbundes erneut ausgeweitet werden. Seither gibt es auf den Linien S7 und S61 mehr Zugverbindungen am Abend, an Wochenenden und Feiertagen. Außerdem wurde an Wochenenden eine Fahrplanverdichtung realisiert. Von besonderer Bedeutung für die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH war aber zweifellos der Abschluss eines neuen über zehn Jahre laufenden Verkehrsdienstvertrages (VDV) im Dezember 2023. Denn dieser richtungsweisende Vertrag sieht nicht nur die für eine umfassende Verkehrswende im Südwesten der Steiermark notwendigen Angebotsausweitungen vor, sondern er beauftragt die GKB zugleich auch bis 2033 mit der Erbringung von Verkehrsdienstleistungen und enthält außerdem die Rahmenbedingungen für eine in Stufen umzusetzende Umstellung der Schienenfahrzeugflotte auf Elektrobetrieb. Dieser Vertrag stellt somit den nächsten großen Meilenstein der Unternehmensentwicklung dar und bringt bis Dr. Barbara Kleinert Geschäftsführerin Mag. Gerald Klug Geschäftsführer
5 2028 die massive Ausweitung des Mobilitätsangebotes in der Weststeiermark und im Grazer Zentralraum. Ergänzend zum Verkehrsdienstvertrag genehmigte der Aufsichtsrat des Unternehmens zudem die notwendigen Budgetmittel für die Neuerrichtung der für den elektrischen Betrieb notwendigen zusätzlichen Werkstättenanlagen. Regionalmobilität ergänzt erfolgreich Bahn- und Busverkehr Bahn- und Busbetrieb unseres Unternehmens bilden seit jeher das Rückgrat der öffentlichen Mobilität in den Regionen Südwest- und Weststeiermark sowie im steirischen Zentralraum. Ergänzend dazu konnte seit 2020 aber auch erfolgreich das neue Geschäftsfeld Regionalmobilität etabliert werden. Nun ein fester Bestandteil der Unternehmensstruktur, bedient die GKB damit den Mobilitätsbedarf auf der sogenannten letzten Meile. Die GKB bietet dabei in Form eines Anrufsammeltaxisystems - gemeinsam mit regionalen Taxiunternehmen - eine flächendeckende Mobilitätsergänzung zum öffentlichen Bus- und Bahnverkehr in der Ost-, Südwest- bzw. Weststeiermark sowie im steirischen Zentralraum und in Ostkärnten an. Diese bequeme und umweltschonende Alternative zum Privat-Pkw macht die Mobilitätskundinnen und -kunden der GKB umfassend, individuell und klimafreundlich mobil. Neue Geschäftsführung mit neuer Perspektive Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl führte die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH über 25 Jahre lang sehr erfolgreich, wofür wir ihm an dieser Stelle nochmals danken möchten. Mit Antritt des Ruhestandes durch Geschäftsführer Weintögl wurde jedoch die Neubesetzung einer Geschäftsführungsposition notwendig. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens bestellte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Infrastruktur, Mobilität, Innovation und Technologie erstmals eine Geschäftsführerin für die GKB. Seit 1. Dezember 2023 bilden somit Dr. Barbara Kleinert und Mag. Gerald Klug gemeinsam die Geschäftsführung des Unternehmens. Als neue Geschäftsführungsdoppelspitze möchten wir nun neue Perspektiven für die GKB entwickeln, das Unternehmen neu ausrichten und es so - auch in den kommenden Geschäftsjahren - zu weiteren Erfolgen führen. Veränderung bringt Chancen und Möglichkeiten, wir werden diese für die GKB ergreifen. GF Dr. Barbara Kleinert GF Mag. Gerald Klug BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
6 4 Geschäftsbericht 2023
7 7 Bericht des Aufsichtsrates
8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der GrazKöflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei von der Geschäftsführung ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit dieser darüber beraten. Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2023 am 29. März, am 30. Juni, am 27. September und am 19. Dezember statt. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 24. Mai einberufen, wo der einstimmige Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat die Bilanzen mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 19. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2023 abgehalten. Zusätzlich fanden zu diversen Spezialthemen außerordentliche Sitzungen am 22. Februar 2023, am 24. Mai 2023 und am 23. November 2023 statt. In den Sitzungen wurde über den Geschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildeten der Austausch und die Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur und Absatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Absatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die bereits der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro-ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt die GKB-Strategie, die eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität vorsieht. Die geplante Elektrifizierung des Streckennetzes der GKB ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Element. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie die Lageberichte wurden durch MMag. Dr. Wolfgang Wesener, Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis festgestellt, dass die durchgeführte Inventur der Gesellschaft nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprach, ansonsten hat es jedoch keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Abschlussprüfer hat ohne Einschränkungen bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss sowie die Lageberichte trotz und vor dem Hintergrund der oben angeführten Beanstandung bei der InventurBERICHT DEs AUFSICHTSRATES Bericht des Aufsichtsrates Dr. Christoph Leitgeb AR-Vorsitzender
9 durchführung im Wesentlichen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. Das Jahr 2023 war geprägt von Vorbereitungsarbeiten für die seitens des Gesetzgebers nach dem GKB-lnfrastruktur-Übertragungsgesetz normierte Abspaltung des lnfrastrukturbereichs der GKB auf die ÖBB-lnfrastruktur AG. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 die Grundlagen für die Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der GKB vor dem Hintergrund der Abgabe ihrer Infrastruktur sowie der Elektrifizierung des Streckennetzes und dessen Erweiterung im Zuge der Freigabe des Koralmtunnels evaluiert und beschlussmäßig in die Wege geleitet. Darüber hinaus wurden die Anschaffung neuer Fahrzeuge für den E-Betrieb der GKB und die Investitionsentscheidung für die Wartung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge in einer eigenen Werkstätte intensiv vorbereitet. Ein Meilenstein für den weiteren, langfristigen Erfolg der GKB war die Ausweitung der Verkehrsdiensteverträge für den zukünftigen E-Betrieb mit der Vertragsunterzeichnung im Dezember 2023. All diese Prozesse waren für das Unternehmen durchaus herausfordernd, haben aber auch Chancen für eine nachhaltige Neuausrichtung und Weiterentwicklung der GKB sowohl in strategischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht eröffnet. Angesichts dessen dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für ihre engagierte Arbeit und, ihre wertvolle Unterstützung im wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsjahr 2023. Für den Aufsichtsrat der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Dr. Christoph Leitgeb Vorsitzender Graz, am 22. April 2024 BERICHT DEs AUFSICHTSRATES
10 Geschäftsbericht 2023
11 9 Lagebericht
12 Lagebericht der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH zum 31.12.2023. Lagebericht 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Geschäftsverlauf Zum Fahrplanwechsel 2023/2024 konnte Ende Dezember 2023 ein neuer und über 10 Jahre dauernder Verkehrsdienstevertrag für den Schienenpersonenverkehr abgeschlossen werden. Dieser Vertrag stellt nicht nur das bereits bestehende Personenverkehrsangebot auf der Schiene sicher, es sieht in den nächsten Jahren auch Möglichkeiten für deutliche Verkehrserweiterungen vor. Mit der Jahresendabrechnung des bestehenden Vertrages wurde dieser neue Vertrag bereits zu einem geringen Anteil im Ergebnis berücksichtigt. Leider wurden mit der Endabrechnung des bestehenden Vertrages die dem Unternehmen aufgrund der Krisen der letzten Jahre entstandenen massiven Preissteigerungen nicht abgegolten, was im Jahr 2023 zu einem negativen operativen Ergebnis führt. Im Busbereich kam es lediglich zu einer teilweisen Abgeltung der Preisanstiege, eine vollständige Kompensation konnte allerdings nicht nachverhandelt werden. Weiters war das Jahr 2023 stark geprägt durch die bevorstehende Abspaltung des Bereiches Infrastruktur und der damit erforderlichen Umstrukturierung. Obwohl eine Trennung des Bereiches Infrastruktur durch den gesetzlich vorgegebenen Rahmen seit vielen Jahren besteht, entstanden trotzdem erhebliche Aufwendungen bei der Herauslösung diverser Querschnittsthemen und der Darstellung zweier lebensfähiger Unternehmensbereiche. Darüberhinausgehend mussten Lösungen für die durch die Trennung entstehenden Synergieverluste im verbleibenden Unternehmen gefunden werden. Weiterhin belastend für die Ergebnisse sind die aus der Krise resultierenden Kostensteigerungen vor allem bei Dieselpreisen und Personalkosten, aber auch beim Bau. Die in den Verträgen vereinbarten Indexanpassungen sehen für diese außerordentlichen Preissteigerungen keine adäquaten Anpassungsregelungen vor und somit fallen die Ergebnisse merklich niedriger aus. Die Umsetzung des 9. mittelfristige Investitionsbudgets beschäftigte den Bereich Infrastruktur auch im Jahr 2023 massiv. Neben der Erneuerung der gesamten Sicherungstechnik bestehend aus Stellwerken und Eisenbahnkreuzungsanlagen wurde schwerpunktmäßig der Graz-Köflacherbahnhof zum Teil elektrifiziert. Die Fertigstellungsmaßnahmen erfolgen allerdings bereits unter dem Regime der ÖBB und dem dort vorliegendem Rahmenplan. Somit wurde das 9. MIP, welches aufgrund der bevorstehenden Abspaltung seitens des Landes Steiermark gekündigt wurde, mit Ende 2023 vorzeitig endabgerechnet. Durch den deutlichen Anstieg der Zinssätze haben sich die Zinserträge ausgesprochen gut entwickelt und sorgen im Jahr 2023 für ein positives Gesamtergebnis. Erfreulicherweise können damit auch die durch die Krisen überproportional angestiegenen Preise, die über die Leistungsverträge nicht abgedeckt wurden, kompensiert werden. 1.1.1 Vermögenslage (inkl. Kennzahlen) Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus
13 Sachanlagen 68,5%, Vorjahr 61,4%), flüssigen Mitteln (17,2%, Vorjahr 21,0%) und kurzfristigen Finanzforderungen (3,3%, Vorjahr 7,5%). Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zum überwiegenden Teil mit Eigenkapital und Kostenbeiträgen von Dritten (insgesamt 80,6%, Vorjahr 77,7%). 1.1.2 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist mit € 7,44 Mio. negativ (Vorjahr: € 45,91 Mio.). Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 67,8 % (Vorjahr: 66,6%), die fiktive Schuldentilgungsdauer beträgt 0,88 Jahre (Vorjahr: 0,76 Jahre). Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Zum Stichtag 31.12.2023 ist die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs, wie im Vorjahr, nicht gegeben. 1.1.3 Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Der Jahresüberschuss der GKB im Jahr 2023 beträgt € 2,2 Mio., im Vorjahr waren es € 0,5 Mio. 1.2 Bericht über die Tochtergesellschaften Der Konzernabschluss der GKB wird beim Firmenbuchgericht Graz offengelegt, in diesem sind sämtliche konsolidierungspflichtigen Tochter- und Enkelgesellschaften enthalten. Die Et Equity in den Konzernabschluss der GKB einbezogene Beteiligungsgesellschaft ADT erzielte im Jahr 2023 Umsatzerlöse von € 12,9 Mio. (Vorjahr € 10,6 Mio.) und einen Jahresüberschuss von € 0,9 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) bei einer Bilanzsumme von € 13,1 Mio. (Vorjahr € 13,2 Mio.). Die Anzahl der Mitarbeiter:innen beträgt im Jahr 2023 45, im Jahr 2022 waren es 43. Das Jahr 2023 war stark geprägt durch die massive Steigerung der Energiepreise sowie durch zahlreiche Baustellen in Slowenien und den dadurch erforderlichen Ersatzmaßnahmen. Trotz dieser negativen Voraussetzungen konnte die ADT ihren Marktanteil in Slowenien erhalten und ihre Umsätze wie auch Ergebnisse steigern. Die ADT hat im Geschäftsjahr Jahr 2023 € 0,2 Mio. an die GKB ausgeschüttet. 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen Die GKB besitzt keine Zweigniederlassungen. 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.4.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Die Elektrifizierung der seitens GKB befahrenen Schieneninfrastruktur soll aus heutiger Sicht bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Damit wird das Ziel der GKB, die Personenbeförderung auf der Schiene auf einen reinen E-Betrieb umzustellen und den CO2-Ausstoßes um über zwei Drittel zu reduzieren, erreicht sein. Um den Kunden noch besser zum öffentlichen Verkehr zu bringen, Lagebericht
14 bietet GKB darüber hinaus für zahlreiche Randregionen Mikro-ÖV-Angebote an. Um die Erreichung der Klimaziele des Bundes bestmöglich unterstützen zu können, steht neben dem Ausbau des Komforts und dem Führen pünktlicher Züge vor allem die Erweiterung des Versangebotes an oberster Stelle. Kapazitäten für Verkehrserweiterungen sind in Beschaffungsvorgängen von neuem Wagenmaterial berücksichtigt. Im Busbereich wurden seitens der Auftraggeber bisher keine Busse mit alternativen Antrieben bestellt. Ob für bestimmte Bündelt auch wasserstoff- oder strombetriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen, bleibt bis dato offen. Beim Bau neuer Werkstättengebäude sind selbstverständlich die Erweiterung der bereits bestehenden und die Errichtung einer neuen PV-Anlage fix eingeplant. Diese soll während der Woche den Großteil des Energiebedarfs in diesem Bereich abdecken; an arbeitsfreien Tagen erfolgt die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Bauausführung ist nachhaltig konzipiert und entspricht sowohl der Kategorie Silber des „klimaaktiv Kriterienkatalog für Dienstleistungsgebäude Neubau und Sanierung“ (BMK) als auch der „OIB-Richtlinie 6 für Energieeinsparung und Wärmeschutz“ (Österreichisches Institut für Bautechnik) wie auch der unternehmensinternen Vorgabe „Nachhaltigkeit in der Beschaffung – Nachhaltiges Bauen“. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Um die Arbeitsplätze im Bereich Eisenbahn zu attraktiveren wurden 2023 die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen für die Fahrdienste überarbeitet, eine Homeoffice-Vereinbarung eingeführt und die Bezahlung der jungen Triebfahrzeugführer angepasst. Mit 01.12.2022 wurden die lohnrechtlichen Bestimmungen der für die Eisenbahn relevanten Kollektiverträge (KV-EU und DBO) mit einer Laufzeit von 24 Monaten neu abgeschlossen. Die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen waren daher ab 01.12.2022 um 8 %, mindestens um € 210,- zu erhöhen. Ab 01.12.2023 waren die Ist-Löhne/Gehälter und die Zulagen um die rollierende Inflation in der Höhe von 8,3% (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) zu erhöhen. Laut Kollektivvertrag der privaten Autobusbetriebe waren die Löhne der Buslenker:innen ab 01.01.2023 um 8,5 %, aber mindestens um € 200,- zu erhöhen. Für das Jahr 2023 wurde den Mitarbeiter:innen der GKB zur Abgeltung der Inflation eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EstG in der Höhe von € 1000,- bezahlt. Mit der Ausweitung des Verkehrsangebots im Busbetrieb stieg die Anzahl der Mitarbeiter:innen von 98 am 31.12.2022 auf 127 am 30.11.2023. Während im Jahr 2020 noch keine einzige Buslenkerin beschäftigt war, werden am Lagebericht
15 Lagebericht 30.11.2023 bereits 12 Buslenkerinnen eingesetzt. Die gesamte GKB beschäftigte zum 31.12.2022 515 (487 VZÄ) Mitarbeiter:innen, zum 30.11.2023 waren es 544 (519 VZÄ) Mitarbeiter:innen. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2022 € 31,3 Mio., im Jahr 2023 lag er bei € 36,6 Mio. 1.4.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren GKB verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der jährlich neu bewerteten Compliance-Risikoanalyse statt. Der Schwerpunkt besteht aus Korruptionsprävention und der Einhaltung externer/interner Vorschriften und Richtlinien. Die laufenden Kontrollen konnten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Complianceverstößen in allen Bereichen deutlich verringern. Hinsichtlich des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes war die GKB bereits rechtskonform aufgestellt. Eine Folge der Umsetzung des Hinweisgeber:innenschutzgesetz ist die Evaluierung des von der Geschäftsführung gewünschten Anwendungsbereichs. Diese Entscheidung wird die Basis der weiteren Ausrichtung des Compliance Management Systems bilden und dementsprechend für die Gestaltung der dazu notwendigen Prozesse und Richtlinien maßgeblich sein. Die Sicherstellung der Rechtskonformität der GKB ist im Rahmen eines Unterstützungsprozesses geregelt, der auch die Zuständigkeiten und Abläufe bei Prüfung und Verteilung von rechtlichen Normen sowie von Bescheiden und behördlichen Schreiben, Genehmigungen und Bewilligungen festlegt. Der Code of Conduct wurde sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Schulungen sowie in Einzelgesprächen nachweislich nähergebracht. Ein hauseigenes e-Learning-Tool wird dazu seit 2018 erfolgreich eingesetzt. Bei Bedarf erfolgen Präsenzschulungen direkt in den Abteilungen. Regelmäßige wiederkehrende Überprüfungen werden durch die Compliance Beauftragte durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmenvorschläge daraus entwickelt. Es ergehen jährlich Berichte an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Die GKB trägt den mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung verschärften Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten Rechnung, indem sie die erforderlichen Strukturen sowohl auf rechtlicher als auch auf IT-Sicherheitsebene laufend weiterentwickelt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten werden ständig ausgebaut, um den Schutz vor zufälliger Zerstörung, Datenverlust oder unrechtmäßiger Verwendung Dritter zu gewährleisten. Insbesondere wird die Übereinstimmung mit gesetzlichen Richtlinien zur Informations- bzw. Datensicherheit derzeit im Rahmen eines Projekts unter Beiziehung von externen Spezialisten evaluiert und ein an die ISO 27001 angelehntes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut. In diesem Rahmen werden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten laufend umgesetzt. Des Weiteren verfügt die GKB über ein sehr umfassendes Internes Kontrollsystem, welches sowohl seitens des Wirtschaftsprüfungsunternehmens als auch der Internen Revision laufend überwacht wird. Schwerpunkte dabei sind das 4-Augenprinzip, die Funktionstrennung, sowie die IT-Berechtigungen.
16 Im Integrierten Managementsystem werden auf Basis der strategischen Ausrichtung zur Steuerung von Chancen und Risiken operative Unternehmensziele abgeleitet und deren Umsetzung mittels Prozesskennzahlen verfolgt. Für den Bereich Eisenbahnsicherheit entspricht das Risikomanagementsystem inklusive einschlägiger Prozesskennzahlen den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2018/762, 1158/2010 sowie 402/2013. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Abspaltung des Infrastrukturbereiches der GKB wurde im Laufe des Jahres 2023 gesetzlich mit 1.1.2024 festgelegt und erfolgt Mitte 2024 rückwirkend. Damit gehen sämtliche Infrastrukturanlagen bis auf wenige Liegenschaften auf die ÖBB Infrastruktur AG über und die GKB wird zum reinen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Mit der Abspaltung des Infrastrukturbereiches werden auch rd. 150 Mitarbeiter, dies diesem Bereich zugeordnet sind, zur ÖBB wechseln. Ihre Rechte konnten durch weitreichende Regelungen im Spaltungsgesetz gesichert werden. Damit übernimmt ÖBB sämtliche Bauprojekte und Zeitpläne und sichert so die Erreichung der Klimaziele der GKB. Durch den Abschluss eines neuen zehnjährigen Verkehrsdienstevertrags Ende 2023 konnte ein wesentlicher Eckpunkt zur Darstellung einer positiven Entwicklung des Unternehmens in den nach Abspaltung des Infrastrukturbereiches fixiert werden. Dieser Vertrag sieht nicht nur die für die Verkehrswende dringend notwendigen Verkehrserweiterungen vor, sie enthält auch eine in Stufen umzusetzende Umstellung der Fahrzeuge auf E-Traktion. Nachdem der Bau der Elektrifizierung frühestens im Jahr 2028 abgeschlossen werden kann, ist vorübergehend ein Dualbetrieb mit Diesel- und E-Fahrzeugen erforderlich. Der neue Verkehrsdienstevertrag sieht auch maßgebliche Investitionen in für die Fahrzeuge benötigte Instandhaltungs- und Manipulationsinfrastrukturen vor. Der Busbereich konnte sich mit Partnern im Vergabewettbewerb der letzten Jahre behaupten und seine Verkehre deutlich ausbauen. Die Teuerungswelle aufgrund der Krisen der vergangenen Jahre haben auch diesen Bereich nicht verschont. Vor allem die Steigerungen der Personal- und Treibstoffkosten belasten diesen Bereich maßgeblich, da sie durch die vertraglichen Indexregelungen nicht abgedeckt sind und seitens der Auftraggeber derzeit auch keine außerordentlichen Abdeckungen der Mehrkosten geplant sind. 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Durch derzeit ausreichende Liquidität und mangels offener Kredite sind bei der GKB weder ein Liquiditäts- noch ein Zinsänderungsrisiko absehbar. Sämtliche Geschäftstransaktionen werden zudem im Euro abgewickelt sodass auch ein Währungsrisiko nicht zum Tragen kommt. Spekulative Finanzinstrumente kommen nicht zur Anwendung. Zu einem Kontrahentenrisiko kommt es laufend durch Ausschreibungen im Busbereich. Die Margen fallen deutlich geringer aus als bisher. Grundsätzlich bestehen Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb und Lagebericht
17 werden im Zuge einer FMEA-Risikoanalyse bewertet. Durch die Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen kommt es jedoch zu einer ausreichenden Risikominimierung. Die GKB hat vom BMK bis dato jährlich bedeutsame Infrastrukturtransferzahlungen erhalten, welche für die Zukunft durch die Abspaltung des Bereiches Infrastruktur entfallen. Derzeit beabsichtigt das BMK als Eigentümervertreterin eine Gewinnausschüttung in der Höhe von rund € 33 Mio. Dies würde zu einer beachtlichen Reduktion des Eigenkapitals des Unternehmens führen. In diesem Zusammenhang – insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden großen Investitionsprojekts „Werkstätte NEU“ – befindet sich die Geschäftsführung im Auftrag des Aufsichtsrates in einem Abstimmungsprozess mit dem BMK mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens zu stärken. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Bei der GKB wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. Graz, 15. März 2024 Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH GF Dr. Barbara Kleinert GF Mag. Gerald Klug Lagebericht
18 Geschäftsbericht 2023
19 Bilanz zum 31. Dezember 2023
20 Bilanz zum 31.Dezember 2023
21 Bilanz zum 31.Dezember 2023
22 Geschäftsbericht 2023
23 19 Gewinn- & Verlustrechnung
24 gewinn & verlustrechnung
25 23 Anlagenspiegel
26 anlagenspiegel
27 anlagenspiegel
28 4 Geschäftsbericht 2023
29 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung
30 anhang zur bilanz und g&v-rechnung ANHANG zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH I. Erläuterungen 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff der Rechnungslegungsbestimmungen des UGB in der derzeit geltenden Fassung erstellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, beachtet. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB vorgenommen. Die Stellungnahmen des AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) wurden, soweit zutreffend, beachtet. Da es sich bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, (im Folgenden kurz „GKB“ oder „Gesellschaft“) um eine große Kapitalgesellschaft handelt, wurden überdies die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kostenbeiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zu-
31 anhang zur bilanz und g&v-rechnung grunde gelegt: Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen für in Vorjahren erfolgte außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der ursprüngliche Abschreibungsgrund weggefallen ist. Im Geschäftsjahr gab es weder außerplanmäßige Abschreibungen noch Zuschreibungen.. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 1000,00 (Vorjahr: EUR 800,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Tunnel und Durchlässe 20 - 80 Jahre Gleisanlagen 15 - 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 - 25 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 10 - 20 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Insofern die Wertminderung entfällt wird die außerplanmäßige Abschreibung entsprechend berichtigt und als Zuschreibung ausgewiesen. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für überdurchschnittlich lang lagernde Bestände wurden Abwertungen zwischen 10 % und 80 % vorgenommen.
32 anhang zur bilanz und g&v-rechnung Die noch nicht abrechenbaren Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt, dabei werden auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten („Werkstättenleistungen“) berücksichtigt. Soziale Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs. 3 UGB sowie direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen im Sinne des § 203 Abs. 4 UGB werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für dubiose Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 23%1 (Vorjahr: 23%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Für die Veranlagung 2023 liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 323.737.325,80 vor (Stand 31.12.2022). Ein Posten aus aktiven latenten Steuern wird nicht gebildet, siehe dazu auch unten unter Punkt III.3. 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Der Ausweis der Investitionszuschüsse erfolgt in Anlehnung an die AFRAC Stellungnahme 6 „Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)“ (Dezember 2015) nach der Bruttomethode in einem gesonderten Passivposten nach dem Posten Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 UGB). Der Sonderposten wird nach Maßgabe der Abschreibung bzw. des Abgangs des Vermögensgegenstandes, für den der Zuschuss gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Verbrauch im Posten „Übrige sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumsgeldzuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ – Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige 1 unter Berücksichtigung der Ökosozialen Steuerreform 2022, wonach der Körperschaftsteuersatz von 25% ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24% bzw. ab dem Jahr 2024 auf 23% gesenkt wird.
33 anhang zur bilanz und g&v-rechnung Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Juni 2022)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,74% (Vorjahr: 1,37%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 3% (Vorjahr: 2,5%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jahres-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Gemäß Kollektivvertrag zur Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf die APK-Pensionskassen AG (APK) aus dem Jahr 1998 besteht eine Nachschussverpflichtung der Gesellschaft für die Erbringung der kollektivvertraglichen leistungsorientierten Pensionsleistungen für einen im Kollektivvertrag klar definierten Personenkreis. Zur Absicherung der im Kollektivvertrag festgelegten Ansprüche der Dienstnehmer bzw. der ehemaligen Dienstnehmer hat der Bund einerseits die notwendigen Geldmittel im Jahr 1998 bereitgestellt, und andererseits eine Haftungsübernahme gegenüber der Gesellschaft für die seitens der Gesellschaft gegenüber der APK notwendigen Nachschussverpflichtung abgegeben. Grundsätzlich trifft die Nachschusspflicht gemäß Pensionskassengesetz und Kollektivvertrag zuerst den Arbeitgeber. Von Seiten des BMK erging am 13. März 2024 ein Schreiben an die APK Pensionskasse AG, mit welchem das BMK im Rahmen seiner Verpflichtung als Eigentümervertreterin der GKB, im Einvernehmen mit dem BMF (Bundesministerium für Finanzen), die Erfüllung aller pensionskassenrechtlichen Nachschussforderungen aus dem zwischen der GKB und der APK abgeschlossenen Pensionskassenvertrag über leistungsorientierte Pensionszusagen vom 1. September 1998 (samt Nachtrag vom 28.3.2000) zugesichert hat. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
34 II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen DDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 745.139,20 (2022: TEUR 526). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 707,59 (2022: TEUR 1). Die darin enthaltenen Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 0 (2022: TEUR 0). 2. Vorräte Die noch nicht abrechenbaren Leistungen betreffen ausschließlich den Personenverkehr. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 67.019,64 (2022: TEUR 21) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 9.670.000,00 (2022: TEUR 20.000) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 2.799,74 (2022: TEUR 17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 4.170.476,24 (2022: TEUR 2.968) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von EUR 6.251.578,68 (2022: TEUR 7.104) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde. 4. Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt TEUR 50.000 (2022: TEUR 51.000) enthalten, welche entsprechend der Liquiditätsplanung veranlagt wurden. 5. Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Firmenbuch eingetragene Stammkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (2022: TEUR 4.000) und ist zur Gänze eingezahlt. 6. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Kostenbeiträge von Dritten) Zur Anschaffung von Investitionsgütern des Eisenbahnbetriebes wurden Kostenbeiträge von Dritten gewährt, welche in der Bilanz unter dem Posten Kostenbeiträge von Dritten gesondert ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen. anhang zur bilanz und g&v-rechnung
35 anhang zur bilanz und g&v-rechnung
36 7. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR Noch nicht konsumierte Urlaubstage (inkl. Zeitguthaben) 3.195.972,00 2.449.212,00 Jubiläumsgelder 1.466.248,00 1.466.248,00 Beratungskosten 48.500,00 23.500,00 Prüfungskosten 17.280,00 25.400,00 Fahrparkerhaltung 914.273,92 774.273,92 Instandhaltung Infrastruktur 1.060.000,00 2.396.000,00 Fehlende Eingangsrechnungen 562.858,22 410.615,45 Busbetrieb und ÖBB 891.827,74 987.708,74 Aufsichtsratsvergütung 30.000,00 30.000,00 8.373.462,88 8.562.958,11 8. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeiten auf: anhang zur bilanz und g&v-rechnung
37 anhang zur bilanz und g&v-rechnung Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Ausmaß von EUR 6.251.578,68 (2022: TEUR 7.104) dingliche Sicherheiten bestellt. Als Sicherungsobjekt dienen die unter Verwendung der Kreditmittel erworbenen Vermögensgegenstände. Die Sicherungs-übereignung ist mit der Rückführung aller Mittel aus dem Kreditvertrag befristet. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 910.438,15 (2022: TEUR 751) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen. Wir prognostizieren die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen wie folgt: 2023 2022 EUR EUR Für das folgende Geschäftsjahr 345.000,00 300.000,00 Für die 5 folgenden Geschäftsjahre 1.600.000,00 1.500.000,00 Davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 10. Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft weist unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen mit folgender Zusammensetzung auf: 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR Haftungsübernahmen LTE Logistik- und Transport-GmbH 15.669.113,00 15.075.330,00 Haftungsübernahmen Adria Transport d.o.o., Koper 327.148,00 729.849,00 15.996.261,00 15.805.179,00
38 anhang zur bilanz und g&v-rechnung III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: Die Umsatzerlöse gliedern sich geographisch wie folgt: Die Auslandsumsätze werden im Wesentlichen mit Deutschland erzielt. 2023 2022 EUR EUR Busbetrieb Personenverkehrseinnahmen 16.444.319,42 10.397.878,74 Bahnbetrieb Personenverkehrseinnahmen 29.901.820,04 27.061.962,59 Güterverkehrseinnahmen 638.330,98 551.481,07 Diverse 1.531,80 2.342,40 30.541.682,82 27.615.786,06 Sonstige Erlöse weiterverrechneter Kosten 1.156.398,33 1.031.769,31 Miet- und Pachterlöse 1.161.150,63 970.583,48 Sonstige Erlöse 607.687,99 498.305,81 2.925.236,95 2.500.658,60 49.911.239,19 40.514.323,40
39 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: 3. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung setzen sich wie folgt zusammen: 2023 2022 EUR EUR Anpassung Abfertigungsrückstellungen 123.008,00 21.250,00 Rückzahlung Leistungen APK-Pensionskasse AG -176.939,09 -301.437,53 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 370.247,94 319.010,04 und Abfertigungszahlungen 621.314,22 433.413,50 937.631,07 472.236,01 anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2023 2022 EUR EUR a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 344.484,51 14.572,33 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 7.274,00 c) übrige Förderungen Infrastrukturtransferzahlungen Bund Verwendung Kostenbeiträge 16.900.000,00 5.097.157,82 16.900.000,00 4.906.010,02 21.997.157,82 21.806.010,02 diverse Vergütung für Schadensfälle Auflösung Wertberichtigung Forderungen diverse Erträge 2.542.914,43 32.000,00 75.341,83 4.082.140,60 0,00 444.153,23 24.647.414,08 26.332.303,85 sonstige betriebliche Erträge gesamt 24.991.898,59 26.354.150,18 2023 EUR Geschäftsführerbezüge 478.934,04 Jubiläumsgelder 14.785,72 Gesetzliche Abfertigungen 237.375,13 Freiwillige Abfertigungen 207.000,00 938.094,89
40 Für das Vorjahr unterbleibt die Angabe gem. § 242 Abs. 4 UGB. 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag AAufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde nicht durchgeführt, da die Gesellschaft jährlich echte nicht steuerbare Zuschüsse erhält, welche in der steuerlichen Überleitungsrechnung das unternehmensrechtliche Ergebnis mindern. Eine steuerliche Nutzung der Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. den steuerlichen Verlustvorträgen ist mangels der voraussichtlichen Verwertbarkeit aufgrund der Steuerplanung nicht möglich. IV. Sonstige Angaben 1. Angaben zu Beteiligungsunternehmen Zusammensetzung der Beteiligungen zum 31.12.2023: Die LTE Logistik- und Transport-GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Mai 2000 gegründet und am 02. September 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit Abtretungsvertrag vom 17. Juni 2015 wurden 50 % der Anteile an der LTE Logistik- und Transport-GmbH veräußert. anhang zur bilanz und g&v-rechnung Name Sitz Anteil Eigenkapital Ergebnis d. letzten Geschäftsjahres in % EUR EUR LTE Logistik- und Transport-GmbH Graz 50 2023: 32.362.387,47 2022: 26.565.231,35 2023: 5.797.156,12 2022: 6.819.849,62 Lavamünder Bahn Betriebs GmbH Graz 100 2023: -25.606,87 2022: -23.722,18 2023: -1.884,69 2022: -1.888,91 Adria Transport d.o.o. Koper, SLO 50 2023: 7.859.047,00 2022: 7.403.114,00 2023: 780.602,00 2022: 640.985,00
41 Die Lavamünder Bahn Betriebs GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26. April 2002 gegründet und am 25. Mai 2002 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenwärtig hat das Unternehmen seine operativen Tätigkeiten eingestellt. Die Adria Transport d.o.o. wurde mit 11. Mai 2005 gegründet. Die Gesellschaft selbst ist Mutterunternehmen und erstellt einen Konzernabschluss gemäß §§ 244 UGB ff. Der Konzernabschluss liegt am Landesgericht Graz für ZRS auf. 2. Angaben zu Aufwendungen für die Durchführung der Abschlussprüfung Eine Aufschlüsselung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB entfällt, da das Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt und eine derartige Information darin enthalten ist. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der GKB offengelegt. 3. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die Zahl der Beschäftigten, auf Basis Vollzeitäquivalent, betrug: 4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Gemäß § 238 Z 12 UGB werden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht. Folgende rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag: Verbundene Unternehmen Leistungsbeziehungen LTE Austria GmbH, Graz Personalgestellung, Rechnungswesen, IT Leistungen LTE Logistik- und Transport-GmbH Personalgestellung, Managementleistungen (Beratung) Rechnungswesen, IT Leistungen, Finanzierungsleistungen LTS Immobilien GmbH Finanzierungsleistungen ETL Lokservice GmbH Finanzierungsleistungen anhang zur bilanz und g&v-rechnung 2023 2022 Arbeiter:innen 365 327 Angestellte 187 160 Gesamt 552 487
42 6. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung -Herr Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl (bis 30.11.2023) -Frau Dr.in Barbara Kleinert (seit 1.12.2023) -Herr Mag. Gerald Rudolf Klug (seit 1.12.2022) Die Geschäftsführer vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem/einer Prokurist:in. Aufsichtsrat (nach Beschlussfassung / Entsendung): -Frau Mag.a Elisabeth Landrichter, Vorsitzende *) (bis 30.8.2023) -Herr MMag. Dr. Christoph Leitgeb, Vorsitzender (seit 30.8.2023) -Frau Dr.in Susanne Maria Kappel, Stv. der Vorsitzenden (bis 30.8.2023) -Herr Dipl. Ing. Robert Liskounig, Stv.r des Vorsitzenden (seit 30.8.2023; Mitglied seit 21.2.2023) -Frau Bettina Kletzl, LL.B. (WU), LL.M.(WU) (seit 30.8.2023) -Herr Dipl. Ing. Andreas Tropper *) -Herr Martin Jauk **) -Herr Christian Hochegger **) -Herr Mag. Florian Binder *) (bis 27.6.2023) -Frau Mag.a Barbara Muhr (seit 27.6.2023) -Herr Wolfgang Sabathi *) **) -Herr Mag. Bernhard Bauer (bis 21.2.2023) -Frau Mag.a Eva Riegler *) Mitglieder des Bilanzausschusses **) Vom Betriebsrat entsandt 6. Ergebnisverwendungsvorschlag Für das Geschäftsjahr 2023 wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Hinsichtlich Abspaltung der GKB-Infrastruktur und dessen Eingliederung in die ÖBB musste der Stichtag der Abspaltung verschoben werden. Die Abspaltung hätte bereits mit 1. Jänner 2023 erfolgen sollen. Spaltungsstichtag iSd § 2 Abs 1 Z 7 SpaltG ist nunmehr der 31. Dezember 2023. Mit Beginn des 1. Jänner 2024 gelten alle von der übertragenden Gesellschaft vorgenommenen Handlungen in Bezug auf das Spaltungsvermögen als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. anhang zur bilanz und g&v-rechnung
43 Die GKB überträgt hierbei nach Maßgabe der Bestimmungen des Spaltungs- und Übernahmsvertrages ausschließlich ihren Teilbetrieb „Infrastruktur“, der das definierte Spaltungsvermögen darstellt, durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß den §§ 1 Abs 2 Z 2 und 17 SpaltG sowie unter Anwendung der Bestimmungen des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes auf die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft. Nicht übertragen wird das im Spaltungs- und Übernahmsvertrag definierte Restvermögen, das bei der GKB verbleibt. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Dr.in Barbara Kleinert Mag. Gerald Rudolf Klug Graz, 15. März 2024 anhang zur bilanz und g&v-rechnung
44 Geschäftsbericht 2023
45 Bestätigungsvermerk
46 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt Der Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 12. Juni 2023 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats/Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtiBestätigungsvermerk
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