GKB Geschäftsbericht 2022

33 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 526.131,11 (2021: TEUR 516). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 1.058,34 (2021: TEUR 1). Die darin enthaltenen Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 0 (2021: TEUR 0). 2. Vorräte Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: Vorräte 31.12.2022 31.12.2021 Hilfs- und Betriebsstoffe 5.376.792,93 4.614.805,51 noch nicht abrechenbare Leistungen 131.327,96 186.814,93 geleistete Anzahlungen 18.497,03 248.357,53 Gesamt 5.526.617,92 5.049.977,97 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 20.873,57 (2021: TEUR 145) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 20.000.000,00 (2021: TEUR 12.100) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 17.494,36 (2021: TEUR 10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.967.620,52 (2021: TEUR 2.691) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von TEUR 7.104 (2021: TEUR 7.947) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde.

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