GKB Geschäftsbericht 2022

14 die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Im 1. Quartal 2022 war die Personalarbeit noch von der Corona-Pandemie geprägt. Durch die Aufrechterhaltung und Kontrolle sämtlicher Maßnahmen wie Hygienevorschriften, FFP2-Maskenpflicht, Umstellung auf Online-Besprechungen, Home-Office-Regelung, Arbeiten in geteilten Teams, Weiterführung der betrieblichen Covid-Teststraße, umfangreiche Aufklärungsarbeit und vieles mehr konnte der Betrieb uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Sämtliche Maßnahmen konnten im 2. Quartal entsprechend den behördlichen Vorgaben auslaufen. Mit der Ausweitung des Verkehrsangebots im Busbetrieb stieg die Anzahl der Mitarbeiter:innen von 57 Ende 2020 auf 98 am 31.12.2022. Während im Jahr 2020 noch keine einzige Buslenkerin beschäftigt war, werden am 31.12.2022 bereits 9 Buslenkerinnen eingesetzt. Mit 01.12.2022 wurden die lohnrechtlichen Bestimmungen der für die Eisenbahn relevanten Kollektiverträge (KV-EU und DBO) mit einer Laufzeit von 24 Monaten neu abgeschlossen. Die Löhne und Gehälter wurden mit 01.12.2022 um 8%, mindestens um € 210,- erhöht. Mit 01.07.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 210,- um weitere € 40,- und ab 01.11.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 250,- nochmals um € 40,-. Ab 01.12.2023 werden die Löhne und Gehälter um die rollierende Inflation (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) erhöht. Die Ist-Löhne/Gehälter wurden mit 01.12.2022 um 8% erhöht und sind ab 01.12.2023 um die rollierende Inflation (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) zu erhöhen. Die valorisierbaren Nebenbezüge wurden ab 01.12.2022 um 8% erhöht. Für das Jahr 2022 wurde zur Abgeltung der Inflation eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EstG in der Höhe von € 500,- bezahlt. Die Teuerungsprämie war abhängig von der Dauer der Beschäftigung im 2022 und abhängig vom Beschäftigungsausmaß zu aliquotieren. Die GKB beschäftigte zum 31.12.2021 504 (480 VZÄ) Mitarbeiter:innen, zum 31.12.2022 waren es 515 (487 VZÄ) Mitarbeiter:innen. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2021 € 29,1 Mio., im Jahr 2022 lag er bei € 31,3 Mio. 1.4.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren GKB verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der jährlich neu bewerteten Compliance-Risikoanalyse statt. Der Schwerpunkt besteht aus Korruptionsprävention und der Einhaltung externer/interner Vorschriften und Richtlinien. Die laufenden Kontrollen konnten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Complianceverstößen in allen Bereichen deutlich verringern. Mittlerweile befindet sich auch das Hinweisgeber:innenschutzgesetz als Voraussetzung für eine rechtskonforme Implementierung in der Umsetzungsphase. Zur LAGEBERICHT

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