GKB Geschäftsbericht 2022

1 Geschäftsbericht 2022

2 GESCHÄFTSBERICHT 2022 Inhalt Bericht der Geschäftsführung .......................3 Bericht des Aufsichtsrates .............................7 Lagebericht .................................................11 Bilanz zum 31.12.2021 ...............................17 Gewinn- und Verlust-Rechnung ..................21 Anlagenspiegel ...........................................25 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung ......29 Bestätigungsvermerk ..................................43 Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Geschäftsführer Prok. Peter Kronberger Leitung Unternehmensbereich Mobilität GF Mag. Gerald Klug Leitung Unternehmensbereich Infrastruktur / Personal Prok. Mag. Dieter Monsberger Leitung Unternehmensbereich Konzernfinanzen Aufsichtsratsagenden Prok. Mag. Dr. Claudia Holzer, LL.M. Leitung Unternehmensbereich Beteiligungsmanagement Interne Services

3 3 Bericht der Geschäftsführung

4 BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Die Zukunft der Mobilität in der Weststeiermark hat begonnen - Elektrifizierung der GKB nimmt Formen an Im Geschäftsjahr 2022 wirkten sich, neben der abklingenden Coronavirus-Pandemie, vor allem der Ukrainekrieg und die damit verbunden Energiekostensteigerungen auf die Unternehmensgruppe aus. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und ihre beiden Joint Ventures waren sehr stark von den Teuerungen und verschiedenen Indexanpassungen betroffen, wodurch sich leider das Ergebnis verringerte. Grundsätzlich sei jedoch festgehalten, dass die GKB und ihre Joint Ventures auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen wieder gut durch die Rechnungslegungsperiode kamen und Gewinne erwirtschaftet haben. Die Unternehmensgruppe beschäftigt mittlerweile über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl sie sich natürlich auch den allgemeinen Schwierigkeiten und Problemen auf dem Arbeitsmarkt stellen muss. Weiter erfolgreich im direkten Wettbewerb Die GKB steht als führender Mobilitätsdienstleister in der Weststeiermark im europaweiten Wettbewerb. Im Frühjahr 2022 gewann die Bussparte des Unternehmens gemeinsam mit dem Busbetrieb Dr. Richard nun auch den Zuschlag für den Betrieb der RegioBus-Linien im Busbündel Deutschlandsberg. Im Sommer 2022 traten dadurch umfangreiche Fahrplanausweitungen im Busverkehr des Bezirks in Kraft. Auch im Mikro-ÖV-Bereich ist die GKB erfolgreich. Das erste Umsetzungsjahr von regioMOBIL und WEINMOBIL Südsteiermark endete mit der Weiterentwicklung der regionalen Mikro-ÖV-Lösungen. Das zukunftsweisende regionale Mobilitätsprojekt wurde sogar mit dem VCÖ-Mobilitätspreis Steiermark ausgezeichnet. Im September 2022 stieg die GKB zudem erfolgreich in das Mikro-ÖV-System SAM Oststeiermark in den Bezirken Weiz und Hartberg-Fürstenfeld ein. Unternehmensumstrukturierung durch den Eigentümer Im Frühsommer 2021 informierte das Generalsekretariat des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Eigentümervertreter, die Geschäftsführung der GKB offiziell über die Entscheidung zur Herauslösung des Infrastrukturbereichs aus dem Unternehmen. Die Pläne sehen eine Eingliederung der GKB-Infrastruktur in die ÖBB Infrastruktur AG vor. Leider wirkte sich die lange in Schwebe befindliche endgültige Entscheidung über die Abspaltung des GKB-Infrastrukturbereichs bremsend auf die Entwicklung des Unternehmens und negativ auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit bei der GKB aus. Mit der Beschlussfassung eines eigenen Bundesgesetzes, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird, herrscht diesbezüglich seit 6. Juli 2023 aber weitgehend Klarheit und Rechtssicherheit. Mehrere Projektgruppen werden den im Jahr 2021 angestoßenen Abspaltungsprozess, der bis Mitte 2024 abgeschlossen sein soll, nun begleiten und umsetzen. KR Mag. Franz Weintögl Generaldirektor Mag. Gerald Klug Geschäftsführer

5 Elektrifizierung nimmt weiter Fahrt auf Trotz der bevorstehenden Abspaltung des Infrastrukturbereiches erfolgte bzw. erfolgt die Umsetzung der Elektrifizierung plangemäß, der Infrastrukturausbau nimmt immer weiter Form an und ein Beschaffungsprozess für neue Elektrotriebwagen wurde angestoßen. Auch die ergänzenden Sicherungstechnik-, Eisenbahnkreuzungs- und Unterführungsprojekte konnten bisher ohne Probleme umgesetzt werden. Im Frühsommer 2022 wurden gleich drei modernisierte Bahnhöfe eröffnet und feierlich der erste Oberleitungsmast gesetzt. Einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Unternehmens stellte im Jahr 2022 eine erste verbindliche Finanzierungszusage des Bundes für verschiedene Infrastruktur- und Elektrifizierungsmaßnahmen dar. Zudem fasste der steirische Landtag einen entsprechenden Beschluss über einen Finanzierungsanteil des Landes. Außerdem beschloss die Landesregierung eine „Absichtserklärung zur Bereitstellung finanzieller Mittel“ für verbesserte S-Bahn-Fahrpläne und Teilprojekte der Elektrifizierung, insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen. Damit bleibt die Elektrifizierung das zentrale Zukunftsprojekt des Unternehmens. Ein maßgeblicher Baustein zur Erreichung unseres Ziels, die GKB bis 2040 klimaneutral zu machen. Die Zukunft des Unternehmens Das BMK hat sich bereits zu einem Weiterbestand der GKB und zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Region bekannt. Durch die aufgrund der Abspaltung notwendige Umstrukturierung wird allerdings eine Neuausrichtung der verbleibenden Unternehmensteile erforderlich werden. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH wird sich zukünftig auf den erfolgreichen Absatzbereich, also den Personenverkehr mit Bahn und Bus, den Güterverkehr auf der Schiene, die Ausbildung von Bahnpersonal, die Traktion, die Instandhaltung und das neue Geschäftsfeld Mikro-ÖV konzentrieren und diesen weiterentwickeln. Die Geschäftsführung der GKB arbeitet bereits an Konzepten, um eine zukunftsweisende Neuausrichtung des Unternehmens gewährleisten zu können. Die Basis für die erfolgreiche Weiterentwicklung bilden laufende Projekte und die Aussicht auf einen neuen, zehn Jahre laufenden Verkehrsdienstevertrag mit der GKB. Außerdem eröffnen die Inbetriebnahme der Koralmbahn, der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und das veränderte Mobilitätsverhalten für die Unternehmensgruppe neue wirtschaftliche Möglichkeiten, die selbstverständlich genutzt werden sollen. Gen.Dir. KR Mag. Franz Weintögl GF Mag. Gerald Klug BERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

6 4 GESCHÄFTSBERICHT 2022

7 7 Bericht des Aufsichtsrates

8 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Graz- Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) zeitnah und kontinuierlich überwacht. Wir haben uns dabei von der Geschäftsführung ausführlich über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensplanung sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und uns mit dieser darüber beraten. Sitzungen des Aufsichtsrates fanden im Geschäftsjahr 2022 am 28. März, am 28. Juni, am 21. Oktober und am 19. Dezember statt. Des Weiteren wurde eine Bilanzausschusssitzung des Aufsichtsrates der GKB am 25. Mai einberufen, wo der einstimmige Beschluss gefasst wurde, dem Aufsichtsrat die Bilanzen mit der entsprechenden positiven Empfehlung des Bilanzausschusses vorzulegen. Weiters wurde am 19. Dezember eine Bilanzausschusssitzung zum laufenden Geschäftsjahr 2022 abgehalten. Zusätzlich fand zu diversen Spezialthemen eine außerordentliche Sitzung am 15. September statt. In den Sitzungen wurde über den Geschäftsverlauf sowie über wesentliche Vorgänge im Unternehmen berichtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildeten Entscheidungen über die von der Geschäftsführung vorgelegten Investitionsprogramme in den Bereichen Infrastruktur und Absatz als eine der wesentlichen Grundlagen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Absatzbereiches nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne sind die bereits der GKB im Rahmen von Vergabeverfahren erteilten Aufträge im Busbereich sowie im Mikro- ÖV wichtige Weichenstellungen. Der Aufsichtsrat unterstützt die GKB-Strategie, die eine weitere Attraktivierung des Mobilitätsangebots für Personen- und Güterverkehr sowie eine schrittweise Erreichung von Klimaneutralität vorsieht. Die geplante Elektrifizierung des Streckennetzes der GKB ist in diesem Zusammenhang ein zentrales Element. Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie die Lageberichte wurden durch MMag. Dr. Martin Schereda, AREA Bollenberger GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Opernring 8, 8010 Graz, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Abschlussprüfer hat daher bestätigt, dass der Einzelabschluss und der Konzernabschluss sowie die Lageberichte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Ergebnis der Abschlussprüfung schließt sich der Aufsichtsrat an. BERICHT DES AUFSICHTSRATES Bericht des Aufsichtsrates Maga. Elisabeth Landrichter AR-Vorsitzende

9 Das Jahr 2022 war geprägt von Vorbereitungsarbeiten für die seitens der Eigentümer geplante Abspaltung des Infrastrukturbereichs der GKB, der in die ÖBB-Infrastruktur AG aufgenommen werden soll ein Veränderungsprozess, der das Unternehmen besonders fordert. Angesichts dessen und der anhaltend wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für ihre engagierte Arbeit, ihre wertvolle Unterstützung und für ein weiteres wirtschaftlich erfolgreiches Geschäftsjahr. Für den Aufsichtsrat Maga. Elisabeth Landrichter, Vorsitzende Graz, am 29. Juni 2023 BERICHT DES AUFSICHTSRATES

10 GESCHÄFTSBERICHT 2022

11 9 Lagebericht

12 LAGEBERICHT der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH zum 31.12.2022. Lagebericht 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Geschäftsverlauf Trotz der stabilen Umsatzentwicklung konnte das Ergebnis aufgrund zahlreicher Teuerungen bedingt durch die Krisen der letzten Jahre nicht an die positiven Vorjahrswerte anknüpfen und fällt geringer aus. Eine der maßgeblichen Kostentreiber ist die Dieselpreisentwicklung und der damit zusammenhängende ruckartige Anstieg, der im Jahr 2022 zu deutlichen Kostensteigerungen geführt hat. So es vertraglich vereinbarte Indexanpassungen gibt, können Ausgleichsleistungen in Folgejahren erwartet werden. Dies ist allerdings nicht bei allen Verkehrsverträgen gelungen. Stark spürbar sind die starken Preisanstiege auch bei Ausbauten im Infrastrukturbereich. Auch hier reichen die üblichen vertraglich vereinbarten Indexanpassungen nicht aus, um die tatsächlichen Kostensteigerungen abzufedern. Davon betroffen sind auch die Personalkosten, die mit Ende des Jahres mit mindestens 8% beträchtlich angestiegen sind. Der Bereich Mikro-ÖV konnte über Ausschreibungen zahlreiche Bündel für sich entscheiden und diese weiterentwickeln. Ziel der Regionalmobilität ist dabei der Ausbau von bedarfsorientierten Miko-ÖV-Angeboten. Offen bleibt die seitens der Eigentümerinnen der GKB angestrebte Abspaltung des Unternehmensbereiches Infrastruktur und Aufnahme durch die ÖBB Infrastruktur AG. Die Projektumsetzung hängt nach wie vor an den fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund musste der Stichtag der Abspaltung erneut verschoben werden und ist derzeit mit 1.1.2024 eingeplant. Angesichts des mit erheblichem Aufwand und Unsicherheiten einhergehenden Abspaltungsprozesses besteht derzeit eine besondere Herausforderung für Mitarbeiter:innen und Unternehmen. Die Umsetzung des 9. mittelfristige Investitionsbudgets schreitet voran und liegt im Plan. Mit Ende 2025 soll der Wieser-Ast der GKB voll elektrifiziert sein, der Köflacher-Ast folgt dann bis spätestens 2029. Im Grazer Stadtgebiet werden an fünf Eisenbahnkreuzungen Unterführungen gemeinsam mit dem Land Steiermark und der Stadt Graz errichtet. Erst gegen Ende des Jahres 2022 tritt eine Zinswende ein und es können wieder positive Veranlagungsergebnisse generiert werden. GKB konnte jedoch durch geeignete Maßnahmen erreichen, dass Negativzinsen lediglich in vernachlässigbarer Höhe angefallen sind. Im Folgejahr konnten zur Verfügung stehende Mittel mit guten Zinssätzen veranlagt werden. 1.1.1 Vermögenslage (inkl. Kennzahlen) Das buchmäßige Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Sachanlagen, flüssigen Mitteln und kurzfristigen Finanzforderungen (insgesamt rd. 94 %, Vorjahr: 93 %). Die Finanzierung des Vermögens erfolgt zum überwiegenden Teil mit Eigenkapital und Kostenbeiträgen von Dritten (insgesamt rd. 78 %, Vorjahr 88 %). 1.1.2 Finanzlage (inkl. Kennzahlen) Das Working Capital stellt das kurzfristige Finanzierungspotential dar und ist mit € 45,91 Mio. positiv (Vorjahr: € 62,2 Mio.).

13 Die Eigenmittelquote gem. URG beträgt 66,6 % (Vorjahr: 82,1 %), die fiktive Schuldentilgungsdauer beträgt 0,76 Jahre (Vorjahr: nicht darstellbar, da die liquiden Mittel die bilanziellen Verbindlichkeiten übersteigen). Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so liegt ein gesetzlich vermuteter Reorganisationsbedarf vor. Zum Stichtag 31.12.2022 ist die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs, wie im Vorjahr, nicht gegeben. 1.1.3 Ertragslage (inkl. Kennzahlen) Der Jahresüberschuss der GKB im Jahr 2022 beträgt € 0,5 Mio., im Vorjahr waren es € 3,4 Mio. 1.2 Bericht über die Tochtergesellschaften Der Konzernabschluss der GKB wird beim Firmenbuchgericht Graz offengelegt, in diesem sind sämtliche konsolidierungspflichtigen Tochter- und Enkelgesellschaften enthalten. Die Et Equity in den Konzernabschluss der GKB einbezogene Beteiligungsgesellschaft ADT erzielte im Jahr 2022 Umsatzerlöse von € 10,6 Mio. (Vorjahr € 10,0 Mio.) und einen Jahresüberschuss von € 0,6 Mio. (Vorjahr € 2,8 Mio.) bei einer Bilanzsumme von € 13,2 Mio. (Vorjahr € 16,8 Mio.). Die Anzahl der Mitarbeiter:innen beträgt im Jahr 2022 43, im Jahr 2021 waren es 39. Durch die hohe Wartungsintensität vor allem auf dem Streckenabschnitt Ljubljana-Divaca musste die Transportkapazität um bis zu 25% reduziert werden. Auch führte die unsichere wirtschaftliche Lage durch den Ukrainekrieg und erheblichen Energiepreissteigerungen zu sinkenden Transporten. Die ADT hat im Geschäftsjahr Jahr 2022 € 0,2 Mio. an die GKB ausgeschüttet. 1.3 Bericht über die Zweigniederlassungen Die GKB besitzt keine Zweigniederlassungen. 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.4.1 Umwelt, Sicherheit, Qualität Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde ein betriebliches Mobilitätskonzept entwickelt, welches sich neben der Nutzung von E-Fahrzeugen mit begleitenden infrastrukturellen Maßnahmen sowie Parkraumbewirtschaftung beschäftigt. Ziel ist es, öffentliche Verkehrsmittel für eigene Mitarbeiter:innen und Fahrgäste noch attraktiver zu machen. Dabei wird neben dem Einsatz gängiger E-Antriebe auch der Einsatz von wasserstoff-betriebenen Fahrzeugen geprüft. Spätestens ab 2028 sollen alle Fahrzeuge auf CO2-neutrale Antriebe umgestellt sein. Im Bereich des Mikro-ÖV für Pendelnde ist der Ausbau des Mikro ÖV in der Südweststeiermark geplant, wo bestehende Verbindungen ausgebaut und neuer Verbindungen geschaffen werden sollen. Den Quantensprung in Bezug auf Klimaneutralität wird allerdings die Elektrifizierung des gesamten GKB-Streckennetzes bringen, der bis 2025 auf dem Wieser Ast, bis 2028 auf dem Köflacher Ast umgesetzt sein soll. Hier liegen über zwei Drittel des CO2-Einsparungspotentials, dass die GKB zu heben im Stande ist. Ob die Busverkehre auch auf Busse mit alternativen Antriebstechniken umgestellt werden, liegt in der Hand der Auftraggeber. Hier wäre mit rd. 15% der nächste größere Schritt erreichbar. Die für die GKB relevanten rechtlichen und normativen Anforderungen für LAGEBERICHT

14 die Bereiche Eisenbahnsicherheit, Qualität sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des EURechts, wie z.B. der Richtlinie (EU) 2016/798 und allen damit zusammenhängenden eisenbahnrechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus den Systemnormen ISO 9001 und ISO 45001. Als zentrales Steuerungsinstrument für die Erfüllung aller Anforderungen bedient sich die GKB eines Integrierten Managementsystems. 1.4.2 Mitarbeiter:innen Im 1. Quartal 2022 war die Personalarbeit noch von der Corona-Pandemie geprägt. Durch die Aufrechterhaltung und Kontrolle sämtlicher Maßnahmen wie Hygienevorschriften, FFP2-Maskenpflicht, Umstellung auf Online-Besprechungen, Home-Office-Regelung, Arbeiten in geteilten Teams, Weiterführung der betrieblichen Covid-Teststraße, umfangreiche Aufklärungsarbeit und vieles mehr konnte der Betrieb uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Sämtliche Maßnahmen konnten im 2. Quartal entsprechend den behördlichen Vorgaben auslaufen. Mit der Ausweitung des Verkehrsangebots im Busbetrieb stieg die Anzahl der Mitarbeiter:innen von 57 Ende 2020 auf 98 am 31.12.2022. Während im Jahr 2020 noch keine einzige Buslenkerin beschäftigt war, werden am 31.12.2022 bereits 9 Buslenkerinnen eingesetzt. Mit 01.12.2022 wurden die lohnrechtlichen Bestimmungen der für die Eisenbahn relevanten Kollektiverträge (KV-EU und DBO) mit einer Laufzeit von 24 Monaten neu abgeschlossen. Die Löhne und Gehälter wurden mit 01.12.2022 um 8%, mindestens um € 210,- erhöht. Mit 01.07.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 210,- um weitere € 40,- und ab 01.11.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 250,- nochmals um € 40,-. Ab 01.12.2023 werden die Löhne und Gehälter um die rollierende Inflation (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) erhöht. Die Ist-Löhne/Gehälter wurden mit 01.12.2022 um 8% erhöht und sind ab 01.12.2023 um die rollierende Inflation (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) zu erhöhen. Die valorisierbaren Nebenbezüge wurden ab 01.12.2022 um 8% erhöht. Für das Jahr 2022 wurde zur Abgeltung der Inflation eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EstG in der Höhe von € 500,- bezahlt. Die Teuerungsprämie war abhängig von der Dauer der Beschäftigung im 2022 und abhängig vom Beschäftigungsausmaß zu aliquotieren. Die GKB beschäftigte zum 31.12.2021 504 (480 VZÄ) Mitarbeiter:innen, zum 31.12.2022 waren es 515 (487 VZÄ) Mitarbeiter:innen. Der Personalaufwand betrug im Jahr 2021 € 29,1 Mio., im Jahr 2022 lag er bei € 31,3 Mio. 1.4.3 Sonstige nicht finanzielle Leistungsindikatoren GKB verfügt seit 2012 über ein gut implementiertes Compliance Management System. Jährlich finden stichprobenartige Überprüfungen auf Basis der jährlich neu bewerteten Compliance-Risikoanalyse statt. Der Schwerpunkt besteht aus Korruptionsprävention und der Einhaltung externer/interner Vorschriften und Richtlinien. Die laufenden Kontrollen konnten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Complianceverstößen in allen Bereichen deutlich verringern. Mittlerweile befindet sich auch das Hinweisgeber:innenschutzgesetz als Voraussetzung für eine rechtskonforme Implementierung in der Umsetzungsphase. Zur LAGEBERICHT

15 LAGEBERICHT Sicherstellung der Rechtskonformität der GKB ist im Rahmen eines Unterstützungsprozesses geregelt, der auch die Zuständigkeiten und Abläufe bei Prüfung und Verteilung von rechtlichen Normen sowie von Bescheiden und behördlichen Schreiben, Genehmigungen und Bewilligungen, festlegt. Der Code of Conduct wurde sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Schulungen sowie in Einzelgesprächen nachweislich nähergebracht. Ein hauseigenes e-Learning-Tool wird dazu seit 2018 erfolgreich eingesetzt. Bei Bedarf erfolgen Präsenzschulungen direkt in den Abteilungen. Regelmäßige wiederkehrende Überprüfungen werden durch die Compliance Beauftragte durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmenvorschläge daraus entwickelt. Es ergehen jährlich Berichte an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Die GKB trägt den mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung verschärften Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten Rechnung, indem sie die erforderlichen Strukturen sowohl auf rechtlicher als auch auf IT-Sicherheitsebene laufend weiterentwickelt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten werden ständig ausgebaut, um den Schutz vor zufälliger Zerstörung, Datenverlust oder unrechtmäßiger Verwendung Dritter zu gewährleisten. Insbesondere wird die Übereinstimmung mit gesetzlichen Richtlinien zur Informations- bzw. Datensicherheit derzeit im Rahmen eines Projekts unter Beiziehung eines externen Spezialisten evaluiert und ein an die ISO 27001 angelehntes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufgebaut. In diesem Rahmen werden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten laufend umgesetzt. Des Weiteren verfügt die GKB über ein sehr umfassendes Internes Kontrollsystem, welches sowohl seitens des Wirtschaftsprüfungsunternehmens als auch der Internen Revision laufend überwacht wird. Schwerpunkte dabei sind das 4-Augenprinzip, die Funktionstrennung, sowie die IT-Berechtigungen. GKB betreibt zusätzlich dazu ein Risikomanagementsystem gem. der Verordnung (EU) 402/2013. Auf Basis der strategischen Ausrichtung werden zur Steuerung von Chancen und Risiken operative Ziele abgeleitet und deren Umsetzung mittels Prozesskennzahlen verfolgt. Dabei wird neben der Überprüfung von Teilsystemen immer auch die Sicherheit des Gesamtsystems betrachtet. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 2.1 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Im Finanzierungsvertrag zur Erreichung der Klimaziele sind neben der Elektrifizierung der GKB auch fünf Unterführungen im Grazer Stadtgebiet berücksichtigt. Hierbei kommt es zu einer Kostenteilung zwischen Bund, Land Steiermark und Stadt Graz. Die Baumaßnahmen für diese Bauwerke werden in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Elektrifizierung des gesamten Streckennetztes der GKB soll spätestens 2029 fertiggestellt sein. Leider bleibt das Thema Abspaltung GKB-Infrastruktur und dessen Eingliederung in die ÖBB sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen bis dato ungelöst. Derzeit wird mit Nachdruck an den rechtlichen Rahmenbedingungen gearbeitet, die die Grundvoraussetzung für die Abspaltung darstellt. In der positiven

16 LAGEBERICHT Fortbestehensprognose des verbleibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen GKB wird man sich auch mit den dann verloren gegangenen positiven Synergieeffekten und deren Abdeckung beschäftigen müssen. Aktuell wird ein neuer Verkehrsdienstevertrag im Eisenbahnpersonenverkehr verhandelt, der zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2023 in Kraft treten soll. Die besondere Herausforderung besteht darin, den durch die teilweise Elektrifizierung von Streckenabschnitten erforderlichen Mischbetrieb und die Umstellung auf E-Betrieb entsprechend abzubilden. Parallel dazu läuft bereits die Ausschreibung neuer E-Triebwagen, die im Endausbau spätestens 2029 auf dem gesamten Streckennetz zum Einsatz kommen werden. In der Zwischenzeit ist es erforderlich, einen Mischbetrieb, also zum Teil E-Fahrzeuge, zum Teil Dieselfahrzeuge, aufzustellen. Zur Wartung der insgesamt 28 ausgeschriebenen E-Fahrzeugen wird eine neue Werkstätte geplant und soll bis spätestens zum Start des Regelbetriebes auch errichtet sein. Im Busbereich werden die über den Ausschreibungsweg gewonnenen Linienbündel über die nächsten Jahre vertragskonform bedient. Die Teuerungswelle aufgrund der Krisen der vergangenen Jahre haben auch diesen Bereich deutlich getroffen. Vor allem durch die erheblichen Dieselpreissteigerungen in Zusammenhang mit deutlich gesunkenen Margen kann der Bereich das Geschäftsjahr 2022 nicht positiv abschließen 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Durch derzeit ausreichende Liquidität und mangels offener Kredite sind bei der GKB weder ein Liquiditäts- noch ein Zinsänderungsrisiko absehbar. Sämtliche Geschäftstransaktionen werden zudem im Euro abgewickelt sodass auch ein Währungsrisiko nicht zum Tragen kommt. Spekulative Finanzinstrumente kommen nicht zur Anwendung. Zu einem Kontrahentenrisiko wird es hinkünftig durch Ausschreibungen im Busbereich kommen. Einerseits werden die Margen vor allem im ersten Vergabeverfahren deutlich geringer ausfallen als bisher, andererseits besteht die Gefahr, dass ein Teil der bisherigen Kurse durch Konkurrenten übernommen werden. Grundsätzlich bestehen Risiken aus dem operativen Geschäftsbetrieb und werden im Zuge einer FMEA-Risikoanalyse bewertet. Durch die Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen kommt es jedoch zu einer ausreichenden Risikominimierung. Die GKB erhält vom BMK bis dato jährlich bedeutsame Infrastrukturtransferzahlungen, welche auch für die Zukunft fix eingeplant sind. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Bei der GKB wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl GF Mag. Gerald Klug Graz, am 21. April 2023

17 Bilanz zum 31. Dezember 2022

18 BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2022

19 BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2022

20 GESCHÄFTSBERICHT 2022

21 19 Gewinn- & Verlustrechnung

22 GEWINN & VERLUSTRECHNUNG

23 GEWINN & VERLUSTRECHNUNG

24 4 GESCHÄFTSBERICHT 2022

25 23 Anlagenspiegel

26 ANLAGENSPIEGEL

27 ANLAGENSPIEGEL

28 4 GESCHÄFTSBERICHT 2022

29 Anhang zur Bilanz und G&V-Rechnung

30 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG ANHANG zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH I. Erläuterungen 1. Allgemeines Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff der Rechnungslegungsbestimmungen des UGB in der derzeit geltenden Fassung erstellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, beachtet. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Posten des Jahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 211 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 221 UGB vorgenommen. Da es sich bei der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, (im Folgenden kurz „GKB“ oder „Gesellschaft“) um eine große Kapitalgesellschaft handelt, wurden überdies die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Beachtung des Grundsatzes der Vollständigkeit. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden – soweit gesetzlich geboten – berücksichtigt. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört unter anderem die Ausübung einer eisenbahnrechtlichen Konzession. Gemäß § 223 (4) UGB wurde die gesetzliche Gliederung für den Eisenbahnbetrieb im Anlagevermögen um eisenbahnspezifische Posten und auf der Passivseite um den Posten Kostenbeiträge von Dritten erweitert. Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt. 2. Anlagevermögen a) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

31 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG Software 3 - 5 Jahre Rechte 10 - 20 Jahre Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. b) Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Einzelanschaffungswert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern werden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Geschäftsgebäude und andere Baulichkeiten 15 – 50 Jahre Tunnel und Durchlässe 20 - 80 Jahre Gleisanlagen 15 - 25 Jahre Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 10 - 25 Jahre Betriebsmittel (Fahrzeuge) 5 - 30 Jahre Technische Anlagen und Maschinen 10 - 20 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen werden zusätzlich vorgenommen, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, eintreten. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag angesetzt. Wesentlichen dauerhaften Wertminderungen wird durch die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen Rechnung getragen. Insofern die Wertminderung entfällt wird die außerplanmäßige Abschreibung entsprechend berichtigt und als Zuschreibung ausgewiesen. 3. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Einstandpreisen. Für überdurchschnittlich lang lagernde Bestände wurden Abwertungen zwischen 10 % und 80 % vorgenommen. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag, die sonstigen Vermögensgegen-

32 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG stände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Für dubiose Forderungen werden Einzelwertberichtigungen in angemessenem Umfang gebildet. Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 23% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Zum Bilanzstichtag liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 301.780.145,07 vor. Ein Posten aus aktiven latenten Steuern wird nicht gebildet, siehe dazu auch unten unter Punkt III.3. 5. Kostenbeiträge von Dritten Dieser wesentliche Posten wurde gemäß § 223 Abs. 4 UGB in der Bilanz unverändert beibehalten. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Jubiläumsgeldzuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ – Stellungnahme „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (Juni 2022)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,37% (Vorjahr: 1,20%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2,5%1 (Vorjahr: 2,5%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jahres-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 1 unter Berücksichtigung der Ökosozialen Steuerreform 2022, wonach der Körperschaftsteuersatz von 25% ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24% bzw. ab dem Jahr 2024 auf 23% gesenkt wird.

33 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 526.131,11 (2021: TEUR 516). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 1.058,34 (2021: TEUR 1). Die darin enthaltenen Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 0 (2021: TEUR 0). 2. Vorräte Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: Vorräte 31.12.2022 31.12.2021 Hilfs- und Betriebsstoffe 5.376.792,93 4.614.805,51 noch nicht abrechenbare Leistungen 131.327,96 186.814,93 geleistete Anzahlungen 18.497,03 248.357,53 Gesamt 5.526.617,92 5.049.977,97 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 20.873,57 (2021: TEUR 145) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 20.000.000,00 (2021: TEUR 12.100) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 17.494,36 (2021: TEUR 10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.967.620,52 (2021: TEUR 2.691) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von TEUR 7.104 (2021: TEUR 7.947) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde.

34 4. Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder in unterschiedlichen Tranchen von insgesamt TEUR 51.000 (2021: TEUR 28.000) enthalten, welche entsprechend der Liquiditätsplanung veranlagt wurden. 5. Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Firmenbuch eingetragene Stammkapital beträgt EUR 4.000.000,00 (2021: TEUR 4.000) und ist zur Gänze eingezahlt. 6. Kostenbeiträge von Dritten Zur Anschaffung von Investitionsgütern des Eisenbahnbetriebes wurden Kostenbeiträge von Dritten gewährt, welche in der Bilanz unter dem Posten Kostenbeiträge von Dritten gesondert ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen. ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

35 7. Rückstellungen Die Rückstellungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt auf: 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR Rückstellungen für Abfertigungen 2.321.142,00 2.299.892,00 Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

36 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR Noch nicht konsumierte Urlaubstage (inkl. Zeitguthaben) 2.449.212,00 2.126.686,00 Jubiläumsgelder 1.466.248,00 1.369.759,00 Beratungskosten 23.500,00 64.820,93 Prüfungskosten 25.400,00 24.970,00 Übrige (Instandhaltung Infrastruktur, Fahrparkerhaltung, Abgrenzung Eingangsrechnungen, etc.) 4.598.598,11 4.048.349,18 8.562.958,11 7.634.585,11 8. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeiten auf: ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

37 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Ausmaß von TEUR 7.104 (2021: TEUR 7.947) dingliche Sicherheiten bestellt. Als Sicherungsobjekt dienen die unter Verwendung der Kreditmittel erworbenen Vermögensgegenstände. Die Sicherungs-übereignung ist mit der Rückführung aller Mittel aus dem Kreditvertrag befristet. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 750.507,62 (2021: TEUR 995) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen. Wir prognostizieren die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen wie folgt: 2022 2021 EUR EUR Für das folgende Geschäftsjahr 300.000,00 260.000,00 Für die 5 folgenden Geschäftsjahre 1.500.000,00 1.200.000,00 10. Eventualverbindlichkeiten Die Gesellschaft weist unter der Bilanz Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen mit folgender Zusammensetzung auf: 11. Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft bedient sich keiner derivativen Finanzinstrumente. 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR Haftungsübernahmen LTE Logistik- und Transport-GmbH 15.075.330,00 16.777.144,00 Haftungsübernahmen Adria Transport d.o.o., Koper 729.849,00 1.805.568,55 15.805.179,00 18.582.712,55

38 ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt: 2. Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Aufwendungen für Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte einerseits sowie andere Arbeitnehmer:innen anderseits unterbleibt gem. § 242 Abs. 4 UGB. 2022 2021 EUR EUR Anpassung Abfertigungsrückstellungen 21.250,00 174.493,00 Rückzahlung Leistungen APK-Pensionskasse AG -301.437,53 -1.033.927,79 Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 319.010,04 290.497,64 Abfertigungszahlungen 433.413,50 1.144.728,22 472.236,01 575.791,07 2022 2021 EUR EUR Busbetrieb Personenverkehrseinnahmen 10.397.878,74 8.260.084,19 Bahnbetrieb Personenverkehrseinnahmen 27.061.962,59 26.433.720,85 Güterverkehrseinnahmen 551.481,07 916.563,42 Diverse 2.342,40 2.908,40 27.615.786,06 27.353.192,67 Sonstige Erlöse weiterverrechneter Kosten 1.031.769,31 931.184,04 Miet- und Pachterlöse 970.583,48 843.521,30 Sonstige Erlöse 498.305,81 519.934,55 2.500.658,60 2.294.639,89 40.514.323,40 37.907.916,75

39 3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund der Bestimmungen des § 5 Privatbahngesetz idF BGBL I 82/1999 war die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH bis zum 31. Dezember 2003 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Seit 1. Jänner 2004 unterliegt die Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht. Gemäß § 198 Abs. 9 UGB sind für Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen, bei einer sich daraus ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung, eine Rückstellung für passive latente Steuern bzw. ein eigener Aktivposten für aktive latente Steuern anzusetzen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern wurde nicht durchgeführt, da die Gesellschaft jährlich echte nicht steuerbare Zuschüsse erhält, welche in der steuerlichen Überleitungsrechnung das unternehmensrechtliche Ergebnis mindern. Eine steuerliche Nutzung der Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen bzw. den steuerlichen Verlustvorträgen ist mangels der voraussichtlichen Verwertbarkeit aufgrund der Steuerplanung nicht möglich. IV. Sonstige Angaben 1. Angaben zu Beteiligungsunternehmen Zusammensetzung der Beteiligungen zum 31.12.2022: Die LTE Logistik- und Transport-GmbH wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 29. Mai 2000 gegründet und am 02. September 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dem Abtretungsvertrag vom 17. Juni 2015 wurden 50 % der Anteile an der LTE Logistik- und Transport-GmbH veräußert. ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG Name Sitz Anteil Eigenkapital Ergebnis d. letzten Geschäftsjahres in % EUR EUR LTE Logistik- und Transport-GmbH Graz 50 2022: 23.565.231,35 2021: 19.745.381,73 2022: 3.819.849,62 2021: 6.610.540,51 Lavamünder Bahn Betriebs GmbH Graz 100 2022: -23.722,18 2021: -21.833,27 2022: -1.888,91 2021: -1.879,31 Adria Transport d.o.o. Koper, SLO 50 2022: 7.403.114,00 2021: 7.137.754,00 2022: 640.985,00 2021: 2.770.295,00

40 Die Lavamünder Bahn Betriebs GmbH wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 26. April 2002 gegründet und am 25. Mai 2002 in das Firmenbuch eingetragen. Gegenwärtig hat das Unternehmen seine operativen Tätigkeiten eingestellt. Die Adria Transport d.o.o. wurde mit 11. Mai 2005 gegründet. Die Gesellschaft selbst ist Mutterunternehmen und erstellt einen Konzernabschluss gemäß §§ 244 UGB ff. Der Konzernabschluss liegt am Landesgericht Graz für ZRS auf. 2. Angaben zu Aufwendungen für die Durchführung der Abschlussprüfung Eine Aufschlüsselung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB entfällt, da das Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt und eine derartige Information darin enthalten ist. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der GKB offengelegt. 3. Offenlegung wesentlicher finanzieller Risiken die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Die Gesellschaft hat vom BMK bis dato jährlich bedeutsame Infrastrukturtransferzahlungen erhalten, welche auch für die Zukunft fix eingeplant sind. 4. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Die Zahl der Beschäftigten, auf Basis Vollzeitäquivalent, betrug: 5. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Gemäß § 238 Z 12 UGB werden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht. ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG 2022 2021 Arbeiter:innen 327 291 Angestellte 160 169 Gesamt 487 460

41 6. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung -Herr Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl -Herr Mag. Gerald Rudolf Klug (seit 1.12.2022) Beide Geschäftsführer vertreten seit 1. Dezember 2022 jeweils gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem/einer Prokurist:in. Hinsichtlich der an den Geschäftsführer gewährten Bezüge wird die Schutzklausel gem. § 242 Abs. 4 UGB in Anspruch genommen. Aufsichtsrat (nach Beschlussfassung / Entsendung): -Frau Mag.a Elisabeth Landrichter, Vorsitzende *) -Frau Dr.in Susanne Maria Kappel, Stellvertreterin der Vorsitzenden -Herr Dipl. Ing. Andreas Tropper *) -Herr Dipl. Ing. Robert Liskounig (seit 21.2.2023) -Herr Peter Gröblbauer **) (bis 9.11.2022) -Herr Martin Jauk **) (seit 9.11.2022) -Herr Christian Hochegger **) -Herr Helmut Koch *) **) (bis 30.4.2022; verstorben) -Herr Mag. Florian Binder *) -Herr Wolfgang Sabathi (seit 9.11.2022) -Herr Mag. Bernhard Bauer (bis 21.2.2023) -Frau Mag.a Eva Riegler *) Mitglieder des Bilanzausschusses **) Vom Betriebsrat entsandt Für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von EUR 30.000,00 (2021: TEUR 30) gebildet. In 2022 wurden insgesamt EUR 42.000,00 (2021: TEUR 53) an Aufsichtsratsvergütungen ausbezahlt. 7. Ergebnisverwendungsvorschlag Für das Geschäftsjahr 2022 wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In Österreich wurde im Zuge der Ökosozialen Steuerreform 2022 die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 23% beschlossen. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2023 wurde demnach der Körperschaftsteuersatz von 25% auf 24% gesenkt, um im darauffolgenden Kalenderjahr 2024 schließlich auf 23% gesenkt zu werden. ANHANG ZUR BILANZ UND G&V-RECHNUNG

42 Hinsichtlich Abspaltung der GKB-Infrastruktur und deren Eingliederung in die ÖBB musste der Stichtag der Abspaltung erneut verschoben werden. Die Abspaltung hätte bereits mit 1. Jänner 2023 erfolgen sollen; die Abstimmung durch die Bundesregierung zum vorgelegten Gesetzesentwurf war für Mitte März 2023 geplant und soll nun am 29. Juni 2023 stattfinden. Die Abspaltung ist derzeit mit 1.1.2024 geplant. Mit 01.12.2022 wurden die lohnrechtlichen Bestimmungen der für die Eisenbahn relevanten Kollektiverträge (KV-EU und DBO) mit einer Laufzeit von 24 Monaten neu abgeschlossen. Die Löhne und Gehälter wurden mit 01.12.2022 um 8%, mindestens um € 210,- erhöht. Mit 01.07.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 210,- um weitere € 40,- und ab 01.11.2023 erhöht sich der Mindestbetrag von € 250,- nochmals um € 40,-. Ab 01.12.2023 werden die Löhne und Gehälter um die rollierende Inflation (Beobachtungszeitraum 01.12.2022 bis 30.11.2023) erhöht. Aktuell wird ein neuer Verkehrsdienstevertrag (VDV) im Eisenbahnpersonenverkehr verhandelt, der zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2023 in Kraft treten soll. Die besondere Herausforderung besteht darin, den durch die teilweise Elektrifizierung von Streckenabschnitten erforderlichen Mischbetrieb und die Umstellung auf E-Betrieb entsprechend abzubilden. Parallel dazu läuft bereits die Ausschreibung neuer E-Triebwagen, die im Endausbau spätestens 2029 auf dem gesamten Streckennetz zum Einsatz kommen werden. In Anbetracht der weiterhin angespannten geopolitischen Situation sowie der insbesondere damit in Zusammenhang stehenden erhöhten Volatilität an den Energiemärkten (Anstieg der Strompreise; Inflationsdruck) und den Unsicherheiten bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen in Richtung erneuerbare Energien, sind die Wachstumserwartungen sowie die weiteren Entwicklungen für das Geschäftsjahr 2023 mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH Graz, 08. Mai 2023 Gen.Dir. KR Mag. Franz Weintögl GF Mag. Gerald Klug

43 Bestätigungsvermerk

44 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstiger Sachverhalt Der Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 27. Juni 2022 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der FortBESTÄTIGUNGSVERMERK

45 führung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ►► Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ►► Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ►► Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage BESTÄTIGUNGSVERMERK

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