GKB Geschäftsbericht 2021

39 6. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführung -Herr Generaldirektor KR Mag. Franz Weintögl Hinsichtlich der an den Geschäftsführer gewährten Bezüge wird die Schutzklausel gem. § 242 Abs. 4 UGB in Anspruch genommen. Aufsichtsrat (nach Beschlussfassung / Entsendung): - Frau Mag.a Elisabeth Landrichter, Vorsitzende *) - Frau Dr.in Susanne Maria Kappel, Stellvertreterin der Vorsitzenden - Herr Dipl. Ing. Andreas Tropper *) - Herr Peter Gröblbauer **) - Herr Christian Hochegger **) - Herr Helmut Koch *) **) - Herr Mag. Florian Binder *) - Herr Dipl. Ing. Ulrich Flamm, BSc (bis 22.11.2021) - Herr Mag. Bernhard Bauer (seit 22.11.2021) - Frau Mag.a Eva Riegler *) Mitglieder des Bilanzausschusses **) Vom Betriebsrat entsandt Für die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von EUR 30.000,00 (2020: TEUR 30) gebildet. In 2021 wurden insgesamt EUR 53.400,00 (2020: TEUR 49) an Aufsichtsratsvergütungen ausbezahlt. 7. Ergebnisverwendungsvorschlag Für das Geschäftsjahr 2021 wird seitens der Geschäftsführung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mittlerweile wurde der Finanzierungsvertrag, der im Wesentlichen Investitionen zur Erreichung der Klimaziele beinhaltet, seitens des Bundes Ende 2021 unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Landes Steiermark im ersten Quartal des Jahres 2022 wurde der Vertrag rechtskräftig und konnten die Maßnahmen mit Hochdruck eingeleitet werden. Die Planungen sehen dabei vor, dass mit der Fertigstellung der Koralmbahn im Jahr 2025 der Abschnitt Wettmannstätten – Wies sowie der Graz-Köflacherbahnhof elektrifiziert sein müssen. Die restliche GKB wird dann spätestens 2028 elektrifiziert sein. Ungelöst bleibt das Thema Abspaltung GKB-Infrastruktur und dessen Eingliederung in die ÖBB sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen. Einerseits gilt es in einem sehr engen Zeitkorsett, den Investitionszeitplan jedenfalls umsetzen zu müssen, andererseits würde eine Abspaltung das Unternehmen vom

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