GKB Geschäftsbericht 2021

31 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederungen der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im angeschlossenen Anlagespiegel ersichtlich. Der Grundwert der Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund beträgt EUR 516.198,11 (2020: TEUR 524). Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang dargestellt. Die Ausleihungen betragen EUR 1.405,61 (2020: TEUR 2). Die darin enthaltenen Beträge mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr belaufen sich auf TEUR 0 (2020: TEUR 0). 2. Vorräte Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte setzen sich wie folgt zusammen: Vorräte 31.12.2021 31.12.2020 Hilfs- und Betriebsstoffe 4.614.805,51 3.891.384,93 noch nicht abrechenbare Leistungen 186.814,93 0,00 geleistete Anzahlungen 248.357,53 31.883,24* Gesamt 5.049.977,97 3.923.268,17 * geleistete Anzahlungen für Hilfs- und Betriebsstoffe 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 145.481,64 (2020: TEUR 146) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 12.100.000,00 (2020: TEUR 4.200) sonstige Forderungen. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit EUR 9.512,64 (2020: TEUR 64) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es gibt keine wechselmäßig verbrieften Forderungen und keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge in Höhe von EUR 2.691.224,03 (2020: TEUR 5.558) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Unter den sonstigen Forderungen wird eine Forderung aus einem Förderübereinkommen mit dem Land Steiermark in Höhe von TEUR 7.947 (2020: TEUR 8.781) ausgewiesen, welche zwecks Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an das betreffende Kreditinstitut mittels Abtretungsvertrag still abgetreten wurde.trag still abgetreten wurde.

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