GKB Geschäftsbericht 2020

40 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Ver- lustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den ge- setzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermö- gens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den ös- terreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsaus- schusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres- abschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er- möglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmen- stätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit ein- zustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K

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