GKB Geschäftsbericht 2020

30 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G Forderungen in Fremdwährungen werden mit demAnschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kre- ditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern resultieren aus Differenzen, die zwischen den unter - nehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögens- gegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgren- zungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstat- tungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. Zum Bilanzstichtag liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 274.082.072,93 vor. Ein Posten aus aktiven latenten Steuern wird nicht ge- bildet, siehe dazu auch Seite 36. 5. Kostenbeiträge von Dritten Dieser wesentliche Posten wurde gemäß § 223 Abs. 4 UGB in der Bilanz unverändert beibehalten. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Ju- biläumszuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleich- bare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unterneh - mensgesetzbuches (Dezember 2019)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biome- trischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,34% (Vorjahr: 1,60%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2% (Vorjahr: 2%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jah- res-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Bei Ausweisänderungen wurde das Vorjahr mit angepasst.

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