GKB Geschäftsbericht 2019
30 A N H A N G Z U R B I L A N Z U N D G & V - R E C H N U N G c) Liquide Mittel Die liquiden Mittel beinhalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kre- ditinstituten. 4. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unterneh - mensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegen- ständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungspo- sten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Zum Bilanzstichtag liegen steuerrechtliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 261.807.401,89 vor. Eine Saldierung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wird vorgenommen, wenn die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstat- tungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich ist. 5. Kostenbeiträge von Dritten Dieser wesentliche Posten wurde gemäß § 223 Abs. 4 UGB in der Bilanz unverändert beibehalten. 6. Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und die Vorsorge für Ju- biläumszuwendungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und ver- gleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Un - ternehmensgesetzbuches (März 2019)“ nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der biome- trischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 1,60% (Vorjahr: 1,90%). Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2% (Vorjahr: 2,20%) zugrunde gelegt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen 5-Jah- res-Durchschnittszinssatz bei 15-jähriger Restlaufzeit. Die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 8. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Im Geschäftsjahr wurde die Darstellung des Lohn- und Gehaltsaufwandes des Vorjahres in Anlehnung an die Darstellung im laufenden Geschäftsjahr angepasst.
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