Seite 16 - Geschaeftsbericht

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L A G E B E R I C H T
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2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken
des Unternehmens
Im Jahr 2012 war die GKB mit dem Verkauf der LTE Logistik- und Transport-
GmbH beschäftigt. In Due Diligence Verfahren wurde das Unternehmen von
Interessenten durchleuchtet. Mit den Bestbietern wurden engere Verhand-
lungsgespräche geführt und detailliertere Fragen besprochen. Mitte des Jah-
res 2013 wird mit einem Abschluss des Verkaufsprozesses gerechnet.
Mit Ende März 2012 wurde eine eingeschränkte Zulassung der neuen Die-
seltriebwagen der Firma Stadler erreicht. Mit diesem Datum konnten die
Fahrzeuge in den Bestand der GKB übernommen und in Betrieb genommen
werden. Seither versucht die Firma Stadler, in mehreren Rollkuren die un-
eingeschränkte Zulassung für die Fahrzeuge zu erhalten und das vertraglich
vereinbarte Pflichtenheft zu erfüllen. Wann die endgültige Abnahme der Fahr-
zeuge stattfinden wird, kann aus heutiger Sicht noch nicht gesagt werden.
Das Jahr 2012 enthält bereits vertraglich vereinbarte Pönalezahlungen, die
einer noch offenen Restzahlung an Stadler gegenüberstehen.
Im Jahr 2012 konnte bereits die Hälfte der Bauvorhaben des 7. mittelfristi-
gen Investitionsprogrammes i.H.v. insgesamt € 18,5 Mio. umgesetzt werden.
Das Übereinkommen ist erst im März 2011 nach langen Verhandlungen ab-
geschlossen worden.
Mit September 2012 trat die neue Eisenbahnkreuzungsverordnung in Kraft,
welche die Art der Sicherung von Eisenbahnkreuzungen deutlich strenger re-
gelt als die bis dahin geltende Rechtslage. Nachdem die Änderungen bis spä-
testens 2017 umzusetzen sind, kommt auf die GKB in den nächsten Jahren
erheblicher Arbeitsaufwand zu. Insgesamt sind rd. 130 Eisenbahnkreuzungen
zu überprüfen und allenfalls aufzurüsten, was auch mit erheblichen Kosten
verbunden ist. Dafür erforderliche Finanzierungsübereinkommen werden be-
reits mit dem Bund und dem Träger der Straßenbaulast, der per Eisenbahn-
gesetz zur Kostentragung verpflichtet ist, verhandelt.
Gegen die Steuer- und Versicherungsnachforderungen in Bezug auf die Fahr-
begünstigung für Eisenbahner wird die GKB in Berufung gehen. Entsprechen-
de Anträge sind bereits bei den zuständigen Behörden eingegangen. Die zu-
ständige Behörde, der Landeshauptmann der Steiermark, prüft derzeit die
Rechtslage und wird voraussichtlich im Jahr 2013 in erster Instanz entschei-
den. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in dieser Causa der
Instanzenzug vollständig ausgeschöpft werden wird.
Der Entfall der Mineralölsteuerrückvergütung ab dem Jahr 2013 wurde weder
im Verkehrsdienstevertrag mit dem Bund, noch mit dem vom Land Steiermark
berücksichtigt. Die Verhandlungen werden weiterhin geführt. Die Kosten der
GKB durch den Entfall dieser Steuerbegünstigung sind erheblich und können
durch den laufenden Betrieb alleine nicht kompensiert werden.