Drehscheibe Nr. 88 Dezember 2019

6 | Ausgabe 88 - Dezember 2019 BUSBETR I EB / AUSSCHRE I BUNGEN Die GKB steht im Wettbewerb – Buslinien werden ausgeschrieben Die Vergabe von Verkehrsdienstleis- tungen durch die öffentliche Hand muss nach den Bestimmungen des Vergaberechtes bzw. nach über- geordneten europarechtlichen Vor- schriften durchgeführt werden. Aktuell wird die Verkehrsverbund Steier- mark GmbH von den Gebietskörper- schaften laufend mit der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Busbereich beauftragt. Auf Basis der EU-Verordnung 1370/2007 und der nun erfolgten An- passung der nationalen Gesetze ist eine Änderung bei der Leistungsbestellung und bei der Tarifbestellung erforderlich. Es handelt sich dabei um die Umsetzung geltenden EU-Rechts. In vielen Fällen sind dann Vergabeverfahren durchzu- führen, bei welchen eine öffentliche Aus- schreibung erfolgen muss. Durch die Ausschreibung können sich dann auch überregionale oder internationale Anbie- ter um die sogenannten Konzessions- bündel bewerben. Ab einem gewissen Umfang der zu vergebenden Verkehrs- leistungen müssen spätestens ein Jahr vor Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens oder ein Jahr vor der Direktvergabe einige we- sentliche Informationen zu den beabsichtigten Be- stellungen veröffentlicht werden. Die Verkehrsver- bund Steiermark GmbH wickelt solche Bekannt- machungen für die Ge- bietskörperschaften so- wohl für Direktvergaben als auch für wettbewerbli- che Vergabeverfahren ab. Direktvergabe oder Ausschreibung Die Vergabe von Verkehrsdienstleistun- gen wird in Zukunft also entweder direkt oder im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen. Auf Basis der bisherigen guten Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit den lokal ansässigen Verkehrsunter- nehmen innerhalb des Verkehrsverbun- des Steiermark beabsich- tigt das Land Steiermark, möglichst überall dort, wo dies rechtlich zulässig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die be- stehenden Konzessionäre weiterhin die Leistungen erbringen können. Re- gional gewachsene Unter- nehmen mit jahrzehnte- langer Erfahrung in der Personenbeförderung, wie die GKB, könnten dadurch von ihrem Knowhow und der guten Reputation in der jeweiligen Region profitieren. Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Möglichkeiten soll aber überall dort, wo nennenswerte Mittel von anderen Aufga- benträgern zur Finanzierung herangezo- gen werden, eine von diesen gewünsch- te Form der (Direkt-)Vergabe gewählt werden. Gleiches gilt - unabhängig von besonderen Finanzierungsbeiträgen der Eigentümer - bei Unternehmen im öffent- lichen (Mit-)Eigentum von Gemeinden (sowie des Landes Steiermark selbst). Hier soll eine Eigenerbringung bzw. eine In-house-Vergabe erfolgen. Ebenso sollen reine Schülerverkehre möglichst direkt vergeben werden, da diese Be- triebsabwicklung erfahrungsgemäß am besten durch die lokal ansässigen Un- ternehmen möglich ist. Im verbleibenden Regionalbusverkehr mit Bedeutung über den Schülerverkehr hinaus (das sind Li- nien mit landesplanerischem Interesse), sollen wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Verkehrsdienste angewandt werden. Notwendige Voraussetzung dafür ist die Bündelung dieser Kraft- fahrlinien, in einem verkehrsgeografisch Moderne Busse, motiviertes Personal und viel Service als Trumpf bei den Ausschreibungen „Zuverlässige Mobilitäts- dienstleistungen sind für die Lebensqualität und Entwicklung einer Region essentiell. Die GKB garan- tiert diese Leistungen seit Jahrzehnten und ist für mich daher auch weiterhin unverzichtbar!“ Ing. Mag. Josef Wallner Bürgermeister von Deutschlandsberg

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