Drehscheibe Nr. 87 September 2019

3 Ausgabe 87 - September 2019 | GESCHÄFTSFÜHRUNG Der GKB-Busbetrieb ist eine wesent- liche Säule des öffentlichen Person- ennahverkehrs in der Weststeier- mark. Dieser für uns sehr wichtige Unternehmensteil, muss sich bald neuen Herausforderungen stellen. Aufgrund rechtlicher Rahmenbedingun- gen muss die Vergabe von Verkehrs- dienstleistungen durch die öffentliche Hand nach den Bestimmungen des Ver- gaberechtes bzw. nach übergeordneten europarechtlichen Vorschriften durchge- führt werden. Aktuell wird die Verkehrs- verbund Steiermark GmbH von den Gebietskörperschaften laufend mit der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Busbereich beauftragt. Auf Basis der EU-Verordnung 1370/2007 und der nun erfolgten Anpassung der nationalen Ge- setze ist eine Änderung bei der Leistungs- bestellung und bei der Tarifbestellung erforderlich. In vielen Fällen sind Verga- beverfahren durchzuführen, bei welchen eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Das Ziel dieser neuen Vergabebe- stimmungen ist der effiziente Einsatz von Budgetmitteln zur Gewährleistung des öf- fentlichen Verkehrs. Direktvergabe oder Ausschreibung Die Vergabe von Verkehrsdienstleistun- gen kann also entweder direkt oder im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen. Auf Basis guter Erfahrungen bei der Zu- sammenarbeit mit lokal ansässigen Ver- kehrsunternehmen - wie der GKB - beab- sichtigt das Land Steiermark, möglichst überall dort, wo dies rechtlich zulässig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die bestehenden Konzessionäre wei- ter die Leistungen erbringen können. Im Regionalbusverkehr werden aber grund- sätzlich wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Verkehrsdienste angewen- det werden. Voraussetzung dafür ist die Bündelung der Kraftfahrlinien in einem verkehrsgeografisch zusammenhängen- den Gebiet in Konzessionsbündeln, so- wie die Harmonisierung der Konzessions- laufzeiten. Ab einem gewissen Umfang der zu vergebenden Verkehrsleistungen müssen außerdem vorab, spätestens ein Jahr vor Einleitung des Vergabeverfah- rens oder vor der Direktvergabe, wesent- liche Informationen zu den beabsichtigten Bestellungen veröffentlicht werden. Die Vergabe sollte sich aber jedenfalls an den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung ori- entieren, da insbesondere die Abwicklung von Verkehren im Schulbusbetrieb erfah- rungsgemäß am besten durch regionale Nahverkehrsanbieter möglich ist. GKB bewirbt sich um Konzessions- bündel Der Busbetrieb der GKB wird innerhalb des Unternehmens zuerst von den neu- en Vergaberichtlinien betroffen sein, aber auch für den (Regional-)Bahnverkehr in der Weststeiermark sind Ausschrei- bungen mittelfristig wahrscheinlich. Der Busbetrieb der GKB wird sich auf Basis seines aktuellen Liniengebietes zuerst für das Konzessionsbündel Voitsberg (ab 2021) und danach für das Konzessions- bündel Deutschlandsberg (ab 2022) be- werben. Die Leitung des GKB-Busbetrie- bes bereitet den Unternehmensteil bereits seit längerer Zeit auf die neuen Vergabe- bedingungen vor, sodass diese wichtige Säule des weststeirischen Nahverkehrs gut für die Zukunft gerüstet sein sollte! von KR Mag. Franz Weintögl Generaldirektor der GKB Die GKB steht im Wettbewerb – Ausschreibungen im Busbereich

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